Nahträgliche Kaufpreisminderung beim Hauskauf naxch Schaden?

8 Antworten

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Hallo Ricky1896,

wenn ihr das Haus sozusagen wie besichtigt übernommen habt, wird es sehr schwierig. Seht euch noch mal den Vertrag an, ob dort Passagen zur Gewährleistung enthalten sind.

Ich glaube, dass ihr ohne Anwalt und Gutachter nichts machen könnt.

Vorschlag: Ihr überschätzt die Kosten und behaltet erst mal einen Teil des Kaufpreises zurück. Falls das Haus aber bezahlt ist, fordert ihr den Verkäufer auf, die Kosten der Reparatur zu zahlen und droht ihm erst einmal nur an, einen Anwalt und einen Gutachter einzuschalten und ihm die Kosten zusätzlich in Rechnung zu stellen.

An Reparaturen würde ich erst etwas in die Wege leiten, wenn der Verkäufer reagiert hat.

Es könnte sein, dass er klein beigibt, wenn ihr ihm außerdem androht, ihn wegen Betrugs zu verklagen. (Ob ihr das macht, bleibt aber offen.)

Ihr könntet außerdem versuchen, die Maklerin haftbar zu machen und, wenn sie sich querstellt, die ganze Sache dem Maklerverband mitzuteilen.

Letzte Möglichkeit: Ihr macht den ganzen Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung rückgängig.

Abschließend: Ich bin kein Fachmann. Aber das wäre so eine Ideensammlung. Ich würde, wie gesagt, Fachleute hinzuziehen.

Danke für die Antwort,

die Maklerin haftbar machen ist denke ich schwierig, da sie ja nur das weitergeben kann, was sie vom Verkäufer bekommt.

Einen Rechtsanwalt einschalten werde ich auf jeden Fall, vielleicht entdeckt er ja Lücken.

Die Drohung hatte ich auch schon überlegt, aber er hat schon auf andere Dinge nicht reagiert, wie z.B. fehlen noch immer einige Schlüssel.

Zahlung war bei Übergabe.

Rücktritt nicht möglich, haben schon zuviel renoviert.

Auf solche Antworten hoffe ich, nicht wie einige andere Oberschlaue Leute hier nach dem Motto, selber schuld, wie kann man nur und das ist oft das Problem und und und.

Danke nochmal

@Ricky1896

Makler haften grundsätzlich nicht für ihre Sprüche, die antworten immer "woher soll ich das den wissen".

Rechtsanwälte bekommen ihr Honorar immer, auch wenn sie den Prozess verlieren und ihr dann sogar noch die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite und die Gerichtsgebühren übernehmen müsst.

Und die Rechtsschutzversicherungen versichern Baustreitigkeiten nicht.

Eine Klage ist nur sinnvoll, wenn ihr arglistige Täuschung nachweist, dazu müsst ihr aber beweisen, dass ihr konkret gefragt habt und dass eine bewusst falsche Antwort gegeben wurde.

Deshalb bedeuten solche Klagen in der Regel, dass man dem schlechten Geld noch gutes Geld hinterherwirft.

@Ricky1896

Hallo Ricky1896,

beim Makler ist zwar schwer etwas zu machen. Was realistisch in der Verantwortung des Maklers liegt, könntest du in einem Link der Berliner Zeitung nachlesen. Vielleicht wird der Makler aber trotzdem etwas in eurem Interesse unternehmen, wenn man ihn darauf aufmerksam macht, dass man zumindest den ganzen Vorfall dem Maklerverband mitteilen könnte.

http://www.berliner-zeitung.de/archiv/angaben-im-expos--sollten-sorgfaeltig-geprueft-werden-makler-traegt-eine-hohe-verantwortung,10810590,10037140.html

....vielen Dank für den Stern!

Sofern ein Gutachter feststellt, dass verdeckte Mängel dem Verkäufer bekannt sein mußten, läge eine arglistige Täuschung hinsichtlich der Beschaffenheit des Hauses vor und Sie könnten sogar die Rückabwicklung des Kaufvertrages beantragen. Der Verkäufer hat sich mit dem arglistigen Verschweigen verborgener Mängel, die ihm bekannt waren, nicht korrekt verhalten! Im Kaufvertag finden Sie unter dem Begriff Gewährleistung, dass der Verkäufer Ihnen gegenüber versichert, dass ihm verborgenen Mängel nicht bekannt sind. Sie müssen nun aber schnell handeln, damit für den Fall der evtl. erforderlichen Rückabwicklung noch der Kaufpreis irgendwo sichergestellt werden kann.

Reden Sie mit dem Verkäufer und bieten Sie ihm die Möglichkeit auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung an, bevor Gutachterkosten, Ersatzvornahmekosten oder Kosten der Rückabwicklung und die Rückforderung des Kaufpreises ihn treffen! Im Gegenzug könnten Sie von einer Strafanzeige gegen ihn wegen Betrug absehen. Ein gut formulierer Entwurf einer solchen Strafanzeige, den man dem Verkäufer vorlegt, bewirkt ein Übriges!

Ihr hattet offenbar die Möglichkeit, vor der Kaufentscheidung gründlich zu prüfen. Warum hat der befreundete Zimmermann bei der Besichtigung keinen der Mängel gefunden, die nun kurz nach dem Kauf sichtbar werden?

Wenn der Verkäufer Euch nicht nachweislich arglistig getäuscht und ihm bekannte Mängel absichtlich verschwiegen hat oder wissentlich falsche Informationen gab, dürfte es schwer werden, im Nachhinein noch Forderungen durchzusetzen.

Mängel und Schäden müssen vor dem Kauf benannt werden. Es besteht höchstens eine Regress Chance, wenn der Käufer nachweisen kann, dass der Verkäufer diese Mängel vorsätzlich dem Käufer verschwiegen hat. Wenn der jedoch sagt er hat keine Ahnung davon gehabt wird es sehr schwierig das Gegenteil zu beweisen.

Das er von dem Schimmel wusste kann man doch anhand der Folie (Geruch) nachweisen. Und er hat immerhin das Bad in Eigenleistung gemacht.

Das wird aber nicht ausreichen, oder?

@Ricky1896

Hat er den Pfusch verursacht oder evtl. ein Rechtsvorgänger im Eigentum von dessen Aktivitäten der Verkäufer nichts ahnen konnte? Wie sieht die Beweislage aus?

@schelm1

Er hat das Bad renoviert und dies auch per Fotos dokumentiert

@Ricky1896

Wo kommen jetzt plötzlich passende Fotos her?

Ihr könnt nur etwas erreichen, wenn ihr arglistige und bewusste Täuschung nachweist. Dafür hättet ihr aber die entsprechenden konkreten Fragen stellen müssen und dann nachweisen müssen, dass eine falsche Antwort gegeben wurde. So ist das Haus mit allen Mängeln "gekauft wie besehen".

Laien sollten deshalb alte Häuser und Eigentumswohnungen nur nach Besichtigung durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen für Bauschäden kaufen. Ein öffentlich-bestellter Gutachter für Baumängel hätte festgestellt, dass man Fliesen auf einer Holzbalkendecke so nicht verlegt. Der Begriff "Gutachter" oder "Sachverständiger" ist nicht geschützt, jeder darf sich so nennen; nur die von den Kammern bestellten Sachverständigen sind geprüft, unterliegen Standesrecht und müssen eine Haftpflichtversicherung nachweisen.

Diesen Gutachter muss natürlich der Kauinteressent beauftragen und bezahlen, die Kosten dafür lohnen sich aber erfahrungsgemäß immer.

Ergänzung zu Klagen:

Makler haften grundsätzlich nicht für ihre Sprüche, die antworten immer "woher soll ich das den wissen".

Rechtsanwälte bekommen ihr Honorar immer, auch wenn sie den Prozess verlieren und ihr dann sogar noch die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite und die Gerichtsgebühren übernehmen müsst.

Und die Rechtsschutzversicherungen versichern Baustreitigkeiten nicht.

Eine Klage ist nur sinnvoll, wenn ihr arglistige Täuschung nachweist, dazu müsst ihr aber beweisen, dass ihr konkret gefragt habt und dass eine bewusst falsche Antwort gegeben wurde.

Deshalb bedeuten solche Klagen in der Regel, dass man dem schlechten Geld noch gutes Geld hinterherwirft.