Wohnungskauf, Treuhandauftrag - wer trägt die Kosten?

1 Antwort

Das wird eigentlich im Kaufvertrag geregelt. Die Kosten der Urkunde trägt der Käufer, die Kosten für die Lastenfreistellung bzw. die Treuhandauflagen übernimmt aber eigentlich der Verkäufer. Was kannst du schließlich dafür, dass der Verkäufer noch einen laufenden Kredit hat und von dir abgelöst werden muss?

Sollte nichts weiter darüber geregelt sein, dann musst du diese Kosten tragen. Du kannst allenfalls hoffen, dass der Verkäufer "kulant" ist und diese Kosten übernimmt.