rechtliche Bedeutung von "wird fällig zum"

10 Antworten

Es bedeutet, dass Du ab dem 16. des Monats in Verzug bist, der Gläubiger also einen Mahnbescheid loslassen kann, dessen Kosten Du verpflichtet bist zu zahlen.

War etwas voreilig - bei einer Rechnung muss der Verzug erst durch Mahnung mit Fristsetzung hergestellt werden.

Wenn am 15. das Geld nicht auf dem Konto ist, befindet sich der Schuldner grds auch ohne Mahnung direkt im Verzug, zumindest in dem oben dargestellten Sachverhalt des Fragestellers (vgl "Der Betrag wird fällig zum 15. des Monats")

@Unwissender85

Dem Irrtum bin ich auch erst aufgesessen, der Verzug tritt aber zum angegebenen Tag nur ein, wenn er im Vertrag festgelegt wurde. Eine Angabe in der Rechnung reicht nicht,.

Für einen rechtlich wasserdichten Rat frage einen am betreffenden Gericht zugelassenen Anwalt. Wir können dir nur Ratschläge nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne rechtliche Bindung geben.

einen am betreffenden Gericht zugelassenen Anwalt

Wie schön, dass die Zulassungen (außer beim BGH) nicht mehr von den Gerichten, sondern von den Anwaltskammern vorgenommen werden.

@jurafragen

"am" nicht "vom" ein Anwalt ist nicht automatisch an jedem deutschen Gericht zugelassen.

Am 15. des Monats muss der Betrag beim Rechnungssteller eingegangen sein. Am 16. ist er berechtigt, eine Mahnung mit Mahngebühren zu stellen.

Behörden nehmen das sehr genau mit dem Datum. Es darf aber jeder mahnen.

Am 15. des Monats muss der Betrag auf dem Konto des Gläubigers sein!