Rechte und Pflichten bei Nutzungsrecht von Räumlichkeiten

4 Antworten

Das ist eine Frage für anwaltliche Beratung.

Des eingeräumte Nießbrauch des Räume bezieht sich auf die Kaltmiete, nicht auf die Nebenkosten - sonst hätte dies testmentarisch festgelegt werden müssen.

Die Räume sind im Besittz des Begünstigten und dürfen keinesfalls einseitig vom Hauseigentümer betreten oder verändert werden. Der Begünstigte hat das Hausrecht.

Eine Auflösung des Wohnrechts ist nur einvernehmlich möglich, es ist dann der vergleichbare Mietwert für die Restlebensdauer des Begünstigten (Dazu nimmt man die Sterbetafel) einzufordern. Das wird teuer!

Aber bei einem solchen Konfliktfeld ist es meist besser, man trennt sich mit viel Geld, als das man sich einen jahrelangen Kleinkrieg aussetzt. Also: auf zum Rechtsanwalt...

PBmemorys 
Fragesteller
 18.01.2013, 10:04

Aber Nutzungsrecht ist doch nicht gleich Wohnrecht oder? Es handelt sich um Wirtschaftsräume, wie Werkstatt, Waschküche, Garagen etc.

Oedelfaenger  18.01.2013, 10:09
@PBmemorys

Nutzungsrecht ist letztlich nichts wesentlich anderes als Wohnrecht - nur wohnt man eben nicht in einer Garage/ Werkstatt / Waschküche sondern man nutzt diese.

Das Nutzungsrecht bezieht sich ausschließlich auf die Räumlichkeiten - mögliche Verbrauchskosten sind darin nicht inbegriffen, d.h. dafür muss der Nutzer schon aufkommen.

Der Inhaber des Nutzungsrechts muss keinen baulichen Veränderungen, die die vereinbarte Nutzung einschränken zustimmen - insoweit sind die Rechte des Hauseigentümers eingeschränkt.

Der Inhaber des Nutzungsrechts kann selbstverständlich Dritte beauftragen Dekorationsarbeiten, Malerarbeiten u.ä. in dem von ihm genutzten Bereich auszuführen ohne das der Hauseigentümer dies verbieten kann.

Eine Weitergabe des Nutzungsrechts an Dritte könnte durchaus problematisch werden. Hier wäre ein Fachanwalt zu fragen. Das Nutzungsrecht ist personengebunden. Mitunter stehen hinter dem Nutzungsrecht notarielle Vereinbarungen die genauere Regelungen dazu enthalten.

PBmemorys 
Fragesteller
 18.01.2013, 10:06

Im Testament steht nur das die Person die Räume nutzen darf, nicht wofür sie sie nutzen darf. Es handelt sich z.B. um eine Waschküche. Könnte der Hauseigentümer die Wasseranschlüsse entfernen?

Oedelfaenger  18.01.2013, 10:08
@PBmemorys

Er könnte die Wasseranschlüsse nur mit Einverständnis des Nutzungsberechtigten entfernen - sonst nicht.

Sie dürfen die Räume nutzen, dass heisst ganz sicher nicht, das Ihnen jemand den Strom etc bezahlen muss, das müssen Sie selbst...

Ob der Eigentümer die Räume verändern darf, das kommt darauf an, nur weil Sie Zwecke "geplant" haben, heisst dies lange noch nicht, dass der Eigentümer alles mitmachen muss. Hier würde ich sagen es kommt auf die Räume an, was sind es für Räume und was wollen Sie da treiben und was will der Eigentümer tun, also ist so pauschal nicht zu beantworten.

Wenn Sie ein Nutzungsrecht haben, dann sind das Ihre Räume, wenn der Eigentümer diese "benötigt" kann er sie ja von Ihnen mieten.

Wenn Sie zur Nutzung berechtigt sind kann der Eigentümer Dritte die mit Ihrem Einverständniss da sind nicht "wegjagen". Das Hausrecht liegt dann bei Ihnen.

Beschädigen dürfen Sie die Räume natürlich nicht. Sie können ja nicht erwarten dass Sie da ständig alles kurz und klein schlagen (Beispiel) und der Eigentümer das herrichten muss. Grundsätzlich muss er aber dafür sorgen, dass alles in Ordnung ist.

Mit einem Nutzungsrecht sind Sie "Mieter" ohne Miete bezahlen zu müssen.

PBmemorys 
Fragesteller
 18.01.2013, 10:00

Es handelt sich im beschriebenen Fall um eine Waschküche und eine Werkstadt bzw. Garagen. Kann der Eigentümer z.B. in der Waschküche die Wasseranschlüsse entfernen weil er den Raum anderweitig nutzen möchte. Wie denn mieten? Darf der Eigentümer den Raum gar nicht mehr nutzen, weil ein Anderer ein Nutzungsrecht hat? Das ist etwas verwirrend? Denn wenn der Nutzungsberechtigte den Raum z.B. für ein halbes Jahr im Winter nicht nutzt und somit auch nicht heizt könnten ja Schäden entstehen. Der Eigentümer wird sicher nicht auf seine Kosten einen Raum beheizen den er selbst nicht nutzen darf. Wie ist die Rechtslage?

Oedelfaenger  18.01.2013, 10:06
@PBmemorys

Der Hauseigentümer hat mit den betroffenen Räumen nichts zu tun, auch dann nicht, wenn der Nutzungsberechtigte diese z.B. über Winter nicht benutzt. Für die von dir angesprochenen Sicherungen gegen Frost ist der Nutzungsberechtigte vollumfänglich verantwortlich und haftbar.

chillig80  18.01.2013, 10:14
@PBmemorys

Oedelfänger hat vollkommen recht. Stellen Sie es sich so vor als wären Sie Mieter dieser Räume (ohne Miete zu zahlen). Wenn Sie eine Wohnung gemietet hätten und ein halbes Jahr nicht da wären, dann könnten Sie auch nicht hingehen und einfach nicht heizen so dass es Frostschäden gibt.

Da sollte ein Fachanwalt ran. Sicher bin ich bei den verusrachten Nebenkosten. Die muss der Verursacher schon selbst tragen, fragt sich natürlich, ob das bei einem Haus, das 2 Parteien nutzen so einfach zu trennen ist.

Gruß