Ist die gemeinsame Nutzung von Bad und Küche im Mietvertrag anzugeben?
Wenn der Vermieter/Eigentümer ein Zimmer in seiner Wohnung untermietet, dabei Küche und Bad gemeinsam genutzt werden, muss man dies auch im Mietvertrag unbedingt angeben ? Z.B Es werden vermietet folgende Räume: 1 Zimmer, _Bad, _Küche.
2 Antworten
Das kommt auf deinen Mietvertrag an, da muss diese Eventualität festgehalten sein.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Mietvertrag
Man sollte.
Müssen muß nicht mal ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen werden.
Wenn der Vermieter/Eigentümer ein Zimmer in seiner Wohnung untermietet,
vermietet