Darf ein Nießbraucher dem Eigentümer zutritt verweigern?

6 Antworten

Ein Nießbraucher kann dem Eigentümer den Zutritt zum Haus und Grundstück verweigern. Der Nießbraucher hat sämtliche Nutzungsrechte und auch das Hausrecht.

es kommt darauf an wie das Vermächtnis in der Urkunde geregelt ist. Außerdem sollte der Nießbrauch im Grundbuch auf Rangstelle I stehen. Ansonsten kann man nichts sagen, da man die Vermächtniserfüllung nicht kennt.

Da dies vermutlich der sog. "Lebensmittelpunkt" von Person A ist, darf Person B da nicht so ohne weiteres hin, aber frage doch Deinen Anwalt............

Ja, ganz klar, das darf er. Der Eigentümer muss sich mit Hilfe einer Klage Zutritt verschaffen und die dürfte auch nur erfolgreich sein, wenn der Eigentümer nachweisen kann, dass der Nießbraucher die Wohnung verwahrlosen lässt.

Nein natürlich nicht, er sollte sich aber vorher anmelden.