Muss ich die Garagenzufahrt eines Mehrparteien Hauses vom Schneeräumen, auch wenn ich gar keine habe ?

5 Antworten

ich glaube, du weisst selbst nicht, was du willst.

einerseits fühlst du dich für nix verantwortlich, andererseits willst du von uns laien wissen, was du räumen musst.

also kläre für dich erst einmal mit deinem VM, wie das geregelt ist, denn sonst ist alles, was wir hier schreiben, müssig...............

Ich räume den Schnee einmal Morgens vor der Arbeit und einmal Abends wenn ich Heim komme.

bspw. funzt bspw. gem. den geltenden bestimmungen meines bundeslandes schon einmal überhaupt nicht..

Also um Klarheit zu schaffen, ich will meine "theoretische" Pflicht erfüllen, damit es keinen Ärger mit dem Vermieter gibt, wegen den paar Tagen Schnee im Jahr fange ich keinen Streit an.

Faktisch habe ich keine Pflicht, weil es im Mietvertrag nicht geregelt ist und ich dieser Pflicht nie zugestimmt habe. Die Pflicht wurde den Mietern per Aushang im Flur "aufgedrückt", hat daher rechtlich keinen Belang. Falls es also zum Unfall kommt und ich dran gewesen wäre, hafte ich nicht, da ich rein rechtlich eben nie dem Winterdienst zugestimmt habe. Eine Stillschweigende Zustimmung durch meine Ausführung hat keinen Belang.

Meine Frage bezieht sich somit lediglich darauf ob ein Bereich den ich nicht nutze(n darf) auch von mir geräumt werden "müsste" ?

Also zunächst einmal müsste ich theoretisch Garnichts räumen, da der Winterdienst im Mietvertrag nicht geregelt ist

Da hast Du im Grunde genommen Recht. Alerdings wird der Vermieter, wenn die Mieter sich weigern den Winterdienst zu übernehmen, eine Firma damit beauftragen. Nun rate mal wer das bezahlen darf?

Die Garagenzufahrt mußt Du allerdings nicht räumen. Der Gehweg vor dem Haus und der Weg zur Haustür muß geräumt werden.

Bisher war es ja auch so das wir dafür bezahlt haben. Der Vermieter hat es jetzt zum 01.01.18 eigenmächtig geändert. Und ich bin ehrlich, ich würde lieber zahlen anstatt zu arbeiten. Ich arbeite genug in meinem Job um genug Geld zu haben um nicht auch noch in der Freizeit arbeiten zu müssen :D

Nein, diesen Bereich musst du nicht kehren oder den Schnee beseitigen. Und zwar aus einem ganz einfachen Grund. Der Bereich vor der Garage gehört zur Miete der Garage dazu, denn man muss ja hineinfahren können. Außer die Garage ist direkt und ohne Abstand am öffentlichen Gehweg. Aber das ist ja hier nicht der Fall. Die Aufgabe haben die Nutzer der Garagen selber.

In deinem Vertrag ist vielleicht nicht der Winterdienst vereinbart, aber doch sicherlich die Einhaltung einer Hausordnung. Dies allein genügt, dass eine entsprechende Regelung geschaffen wird, um den Mietern diese Aufgabe zu geben. Es wäre nur darauf zu achten, dass dabei alle Mieter gleich behandelt werden und keiner benachteiligt ist gegenüber anderen.

Eine Hausordnung in Gesamtform ist nicht enthalten. Bisher waren alle Dienste in den Nebenkosten enthalten und auf 400€ Basis vergeben. Einer Änderung wie in meinem Fall müssten alle Mietparteien explizit Zustimmen, was wir nicht getan haben. Die Regelung ist daher nichtig. Wie gesagt will ich meinen Aufgaben trotzdem nachkommen, da es keinen Streit mit dem Vermieter wert ist.

Ja, sonst werfen sie dich raus...
Nein musst du theoretisch nicht, da es nicht deine Sache ist

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