Wie ist die Kündigungsfrist für einen Schachverein?
Es handelt sich um eine Überlassung von Räumen einer kirchlichen Organisation für Freitage außer Ferien und einige Sonntage im Jahr. Der Verein zahlt für die jährliche Nutzung ca. 700 Euro. Die Organisation hat die Räumlichkeiten an einen Investor verkauft, der dort eine Kindertagesstätte einrichten will. Der Organisator will die Räume ab Dezember 2019 und dem Verein Räume im Keller überlassen. Der Verein will die Räume bis zum Ende der Saison Mai 2019 noch nutzen und dann umziehen.
Es gibt nur die mündliche Erklärung seitens der kirchlichen Organisation, keine Kündigung, nichts schriftliches.
Eine Kündigungsfrist ist im Vertrag nicht aufgeführt. Gefunden habe ich hierzu:
§ 580a BGB Kündigungsfristen - dejure.org
Mir ist nicht eindeutig, ob es sich etwa um "Geschäftsräume" handeln könne, da keine Wohnvermietung vorliegt.
2 Antworten
Ja, das sind Geschäftsräume.
Das Leben könnte manchmal SO einfach sein...
Ich weiß nicht, warum DU meinst, dich beschweren zu müssen. Ich habe auch oben einen Link dazu, aber lange suchen müssen.
Schön, dass du einen gebracht hast.
Jurist bin ich nicht , weiß aber, daß man bei Gesetzen schon die Worte genau anschauen soll und zwar punktgenau
§ 578 Mietverhältnisse über Grundstücke und Räumees gibt also >>> Räume>>> und genau unter diesen Begriff sollten eure Räumlichkeiten fallen, weshalb ich keinen Grund sehe , warum 580a nicht zutreffen sollte.
Geschäftsräume sind Räume , in den ein Geschäft (mit Gewinnerzielungsabsicht) stattfindet. Das trifft auf einen Schachverein nicht zu .
weiß aber, daß man bei Gesetzen schon die Worte genau anschauen soll und zwar punktgenau
Und das sagt mir jetzt was?
es gibt also >>> Räume>>> und genau unter diesen Begriff sollten eure Räumlichkeiten fallen, weshalb ich keinen Grund sehe , warum 580a nicht zutreffen sollte.
Ist das strittig?
Geschäftsräume sind Räume , in den ein Geschäft (mit Gewinnerzielungsabsicht) stattfindet.
Wie du die Brücke auf eine Definition im Sinne des Einkommensteuerrechts schlägts, erschließt sich mir nicht.
was hat deine frage mit einkommensteuerrecht zu tun ? erschließt sich mir nicht. achso , damit wollte ich deutlich machen ,daß es bei euch keine geschäftsräume sind , mehr nicht : Argument auf d2
was hat deine frage mit einkommensteuerrecht zu tun ?
Anders rum. Was hat deine Antwort auf meine Frage mit Einkommensteuerrecht zu tun?
Ich freue mich, wenn jemand was weiß. Eine persönliche Auslegung des Begriffs Geschäftsräume - wie von dir -sagt gar nichts. Eine Ermahnung, dass juristische Texte genau zu lesen sind, ist sie ganz unangebracht.
Umgekehrt ist gut. So wie dies hier:
Mietvertrag für gewerblich genutzte Räume - IHK für Rheinhessen
Als Gewerbemietvertrag wird jeder Mietvertrag bezeichnet, der keinen Wohnraum sondern Geschäftsräume zum Gegenstand hat.
Argument auf d2
Das versteh, wer will.
Eine Begründung wäre schön.