Wie ist die Kündigungsfrist für einen Schachverein?

2 Antworten

Ja, das sind Geschäftsräume.

Dekkert 
Fragesteller
 29.10.2018, 20:59

Eine Begründung wäre schön.

Dekkert 
Fragesteller
 30.10.2018, 08:36
@ErsterSchnee

Ich weiß nicht, warum DU meinst, dich beschweren zu müssen. Ich habe auch oben einen Link dazu, aber lange suchen müssen.

Schön, dass du einen gebracht hast.

Jurist bin ich nicht , weiß aber, daß man bei Gesetzen schon die Worte genau anschauen soll und zwar punktgenau

§ 578 Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume

es gibt also >>> Räume>>> und genau unter diesen Begriff sollten eure Räumlichkeiten fallen, weshalb ich keinen Grund sehe , warum 580a nicht zutreffen sollte.

Geschäftsräume sind Räume , in den ein Geschäft (mit Gewinnerzielungsabsicht) stattfindet. Das trifft auf einen Schachverein nicht zu .

Dekkert 
Fragesteller
 29.10.2018, 21:03
weiß aber, daß man bei Gesetzen schon die Worte genau anschauen soll und zwar punktgenau

Und das sagt mir jetzt was?

es gibt also >>> Räume>>> und genau unter diesen Begriff sollten eure Räumlichkeiten fallen, weshalb ich keinen Grund sehe , warum 580a nicht zutreffen sollte.

Ist das strittig?

Geschäftsräume sind Räume , in den ein Geschäft (mit Gewinnerzielungsabsicht) stattfindet.

Wie du die Brücke auf eine Definition im Sinne des Einkommensteuerrechts schlägts, erschließt sich mir nicht.

Halbrecht  29.10.2018, 23:06
@Dekkert

was hat deine frage mit einkommensteuerrecht zu tun ? erschließt sich mir nicht. achso , damit wollte ich deutlich machen ,daß es bei euch keine geschäftsräume sind , mehr nicht : Argument auf d2

Dekkert 
Fragesteller
 30.10.2018, 06:05
@Halbrecht
was hat deine frage mit einkommensteuerrecht zu tun ?

Anders rum. Was hat deine Antwort auf meine Frage mit Einkommensteuerrecht zu tun?

Ich freue mich, wenn jemand was weiß. Eine persönliche Auslegung des Begriffs Geschäftsräume - wie von dir -sagt gar nichts. Eine Ermahnung, dass juristische Texte genau zu lesen sind, ist sie ganz unangebracht.

Umgekehrt ist gut. So wie dies hier:

Mietvertrag für gewerblich genutzte Räume - IHK für Rheinhessen

Als Gewerbemietvertrag wird jeder Mietvertrag bezeichnet, der keinen Wohnraum sondern Geschäftsräume zum Gegenstand hat.

Argument auf d2

Das versteh, wer will.