Ab wann bin ich Eigentümer des Hauses?
Hallo, ab wann wird man offizell Eigentümer eines Hauses mit Grundstück, und hat ALLE Rechte. Auch z.B. austausch der Schlösser und Notfalls öffnen mit Gewalt, noch verschloßener Schuppen und Räumen? Und wird man automatisch Eigentümer und Besitzer von allem was sich auf dem Grundstück und in den Räumen befindet.
Ist man Eigentümer und Besitzer nach der Unterschrift beim Notar, durch den Käufer und Verkäufer? Oder erst wenn die Bank ein paar Wochen später den Kaufpreis auszahlt??
Ab wann bekommen ich den Schlüssel?
Ich hoffe jemand kennt sich da aus!!
9 Antworten
Bitte aufpassen!!! Im Notarvertrag wird klar unterschieden zwischen Eigentum, und wirtschaftlichem Übergang des selben. Trotz der vollzogenen Eintragung im Grundbuch, kann der wirtschaftliche Übergang z.B. 10 Monte in der Zukunft liegen. Ist dieser nicht vereinbart worden, geht das Eigentum komplett mit der abgeschlossenen Grundbucheintragung an den Käufer über. Ausgenommen sind Gegenstände im Haus und auf dem Grundstück es sei denn, es wurde im Notarvertrag so vereinbart. Anders ist es, wenn es niemanden gibt der Anspruch erhebt. Sollte der Eigentümer der Gegenstände diese nicht entfernen, kann über den Rechtsweg eine Zwangsräumung vollstreckt werden.
hallo moggi++++++Eigentümer bist Du erst - wenn Du mit Deinem NAMEN im Grundbuch eingetragen bist dazu lass Dir einen Auszug aus diesem KATASTER KOMMEN - wenn in Abt. III keine Belastungen mehr aufgeführt sind z.B. eine Hypothek der zahlenden Bank bis dahin bist Du nur Besitzer und NUTZER der Immobilie der sich den Schlüssel vom Vorbesitzer holt oder/ und ein neues Schloss einbaut
Eigentümer bist du, wenn das Grundbuch geschlossen wird! Schlüssel bekommst du, wenn sie dir der alte Besitzer gibt!
"Schlüssel bekommst du, wenn sie dir der alte Besitzer gibt!" ....... Echt super Antwort!!!
Wann muss er mir die Schlüssel geben??
Diese Bedingungen werden alle im Vertrag geregelt. Auf den Notarvertrag erfolgt die Vormerkungseintragung im Grundbuch. Wenn der Kaufpreis gezahlt ist folgt die Eintragung im Grundbuch. Wann die Übergabe der Schlüssel ist ist normalerweise nach Kaufpreiszahlung.
Mit dem Kaufvertrag entstehen nur Ansprüche.
1. Auf Zahlung
2. Auf Eintragung
3. Auf übergabe
Ist klar das 2 nicht vor 1 gegen wird. Und die 3 keiner macht wenn 1 nicht erfolgt ist. Und damit das alles sicher ist macht der Notar noch ne Sicherheitseintragung und überwacht alles.
Du kannt im Vertrag gerne regeln das 3 vor 1 kommt. Dann bist du eben erst man "Mieter"
Eigentümer bist du mit der Eintragung. Besitzer mit der Übergabe.