Rechte als Springerin?

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Hexle2 hat fast schon alles geschrieben

Einfach noch mal als Ergänzung. In deinem Arbeitsvertrag wird es möglicherweise eine sogenannte Versetzungsklausel geben. Die Versetzungsklausel ist daran zu messen, dass dir ein bestimmter Arbeitsort zugewiesen wurde. Selbst wenn diese Versetzungsklausel wirksam ist, was oft nicht der Fall ist, dürfte sich aus dieser nicht das Recht herleiten lassen, dich als Springer einzusetzen. Auch die Tatsache, dass du bereits als Springerin gearbeitet hast führt nicht dazu, dass deinerseits eine entsprechende Verpflichtung besteht.

Grundsätzlich würde ich das offene Wort mit dem Arbeitgeber suchen um hier eine Regelung zu finden. Was immer ihr auch festhaltet, sollte schriftlich fixiert werden.

Wenn in Deinem Arbeitsvertrag eine bestimmte Filiale als Arbeitsplatz steht, bist Du nicht verpflichtet, in anderen Filialen "auszuhelfen".

Wenn Du in anderen Filialen arbeitest obwohl Du das lt. Arbeitsvertrag nicht musst, solltest Du Deinen AG mal darauf ansprechen. Sag ihm, dass Du das nicht mehr machen möchtest, da Dein Arbeitsvertrag die jetzige Filiale als Arbeitsplatz vorsieht oder verhandle neue Bedingungen.

Wenn Dein AG Dich schon als "Springer" einsetzt, sollte er das auch angemessen entlohnen. Selbstverständlich stehen Dir Fahrkostenerstattung und Anrechnung der Arbeitszeit bei Fahrten zwischen den Filialen zu.

Wenn der AG Dir kein "Kilometergeld" geben will, fahr mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Diese Kosten muss er bezahlen und auch die Zeit die Du dafür brauchst. Da kommt er mit dem Kilometergeld für den PKW besser weg.

Da solltest Du mit dem Chef bereden und mit einem Fahrtenbuch alle Fahrten beruflich und privat aufschreiben. Das ist zwar mit viel Arbeit zusätzlich verbunden, aber hast einen Beweis wann Du wie und lange Du zu den einzelnen Filialen unterwegs bist. Außerdem solltest Du die Fahrten zu den Filialen in dem Fahrtenbuch unterschreiben lassen. Nur so kannst Du die Fahrten beweisen und sie beim Chef und Finanzamt gelten machen

https://www.steuertipps.de/selbststaendig-freiberufler/pkw-firmenwagen/was-muss-in-einem-fahrtenbuch-stehen