Rechte Arbeitgeber bei Schwangerschaft?
Guten Tag, in meinem Bekanntenkreis gibt es einen Mann, der eine mittlerweile Schwangere beschäftigt. Sie hat von Ihrem Arzt ein Beschäftigungsverbot bekommen ist aber laut Arbeitsvertrag normal bei ihm angestellt. Nun ist sie während ihres Beschäftigungsverbotes aber an das andere Ende von Deutschland gezogen. Mein Bekannter hat aber nur eine Filiale und ein Arbeiten von einem anderen Ort ist bei der Art der Beschäftigung ausgeschlossen.
Muss mein Bekannter den augenscheinlichen Unwillen, bei ihm beschäftigt zu sein solange sie schwanger ist weiter dulden, oder gibt es eine Art Schutz für einen Arbeitgeber vor so einem Verhalten?
3 Antworten
Was für ein Unwillen? Sie hat ein Beschäftigungsverbot. Sie darf gar nicht bei deinem Bekannten arbeiten. Vermutlich kommt danach Mutterschafzurlaub und evtl. Elternzeit und erst dann muss sie deinem Bekannten wieder als Arbeitskraft zur Verfügung stehen, oder kündigen. Sie darf sich in der Zeit auf jeden Fall aufhalten wo sie will, denn sie muss ja nicht auf Abruf zur Verfügung stehen. Sie darf gar nicht arbeiten.
Während der Beschäftigungsverbot, darf die Frau nur nicht arbeiten, umziehen kann sie ja, das ist kein "augenscheinlichen Unwillen" oder "Beweis" dass sie nicht mehr arbeiten will.
Die Frau ist geschützt, sie ist im Mutterschutz.
Sie kann nicht gekündigt werden
Sie erhält weiterhin ihren Lohn u dann Mutterschaftsurlaub...