Rechte Arbeitgeber bei Schwangerschaft?

3 Antworten

Was für ein Unwillen? Sie hat ein Beschäftigungsverbot. Sie darf gar nicht bei deinem Bekannten arbeiten. Vermutlich kommt danach Mutterschafzurlaub und evtl. Elternzeit und erst dann muss sie deinem Bekannten wieder als Arbeitskraft zur Verfügung stehen, oder kündigen. Sie darf sich in der Zeit auf jeden Fall aufhalten wo sie will, denn sie muss ja nicht auf Abruf zur Verfügung stehen. Sie darf gar nicht arbeiten.

Während der Beschäftigungsverbot, darf die Frau nur nicht arbeiten, umziehen kann sie ja, das ist kein "augenscheinlichen Unwillen" oder "Beweis" dass sie nicht mehr arbeiten will.

Die Frau ist geschützt, sie ist im Mutterschutz.

Sie kann nicht gekündigt werden

Sie erhält weiterhin ihren Lohn u dann Mutterschaftsurlaub...