Unfreundliche Verkäuferin. Gibt es bestimmte Rechte des Käufers?

7 Antworten

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Das Recht des Käufers besteht darin, auf ordentliche Erfüllung bei vollständiger Zahlung zu bestehen.

Gleichzeitig sich zu beschweren.

Wahlweise den Laden zu wechseln. :)

FeeGoToCof  21.04.2016, 15:50

Ich bedanke mich sehr für den Stern :)

bei solchen leuten immer locker bleiben und dämlich grinsen ;o)  ,ich hätte mir nen neues brot geben lassen bzw das zerbröckelte brot nicht bezahlt und nen anderes bestellt

Nein, darf sie natürlich nicht.
Aber warum nutzt ihr nicht die einfachste Lösung: Nicht mehr bei diesem Bäcker kaufen. Wenn der Umsatz weg bleibt, ist die Inhaberin zum Umdenken gezwungen.

Das geht ja mal gar nicht. Wenn sie das nächste mal wieder so unfreundlich ist, verlangt mit der Chefin zu sprechen. Wenn die nicht anwesend ist, fragt die unfreundliche Verkäuferin, wann mit ihr zu sprechen ist. Das wird evtl. Wirkung zeigen. Falls es sich um eine Filialkette handelt, wendet Euch an die Zentrale.



Ich glaube nicht dass eine Verkäuferin beleidigen darf. Einfach nochmals daraud freundlich ansprechen und wenns nicht klappt dann ab zum Chef. Oder einfach ignorieren.

FeeGoToCof  04.04.2016, 21:56

Freundlich? Nein. Selbstbewusst und bestimmt!