Recht auf Einspruch?

8 Antworten

Schöne wäre: Vati zahlt die Summe, damit das behördliche zu den Akten kann und Du stotterst den Betrag, Deinen Möglichkeiten entsprechend, bei ihm ab. Schon mal über solche Lösung (falls finanziell machbar) nachgedacht?

Miraculix84  13.12.2013, 20:00

sehr guter Vorschlag! DH

cg1967  15.12.2013, 06:52
@Miraculix84

Ich halte dies für einen sehr schlechten Vorschlag. DR gibts nur nicht.

cg1967  15.12.2013, 06:51

Schöne wäre: Vati zahlt die Summe, damit das behördliche zu den Akten kann

Die Michel-Lösung? Halte ich, um es vornehm auszudrücken, für eine untertänig-servile Idee.

tuedelbuex  15.12.2013, 10:25
@cg1967

Leider hast Du auch keinen Super-Vorschlag parat! Das Schwänzen ist ja wohl amtlich. Briefe von der Schule könnten u.U. abgefangen worden sein. Telefonanrufe? Wenn Mutti u. Vati auch berufstätig sind, könnten da mehrere Versuche gemacht worden sein, bevor die Lehrkraft sich gesagt hat "Was soll`s, dann eben schriftlich!". Weiterhin handelt es sich um eine Berufsschule, von deren Schülern man schon eine gewisse Reife und Eigenverantwortung erwarten können sollte. Und jetzt kommst Du und willst dieses (gerechtfertigte) Bußgeld durch Anwalts- u. evtl. Gerichtskosten weiter in die Höhe schrauben. Entschuldige bitte, da halte ich meinen Vorschlag aber für deutlich intelligenter. Aber vielleicht bist Du ja Rechts̶v̶̶e̶̶r̶̶d̶̶r̶̶e̶̶h̶̶e̶̶r̶ anwalt und lebst davon.

TomRichter  15.12.2013, 13:47
@tuedelbuex

Leider hast Du auch keinen Super-Vorschlag parat!

Zum Vorgehen gegen ungerechtfertigte Verfahren wg. Ordnungswidrigkeiten braucht es keinen Super-Vorschlag. Alles wichtige - nämlich Anwalt aufsuchen - wurde hier mehrfach gesagt, auch von cgi1967.

dieses (gerechtfertigte) Bußgeld

Die einzigen bekannten Fakten stehen in der Frage - und wie bitte soll, ausgehend von diesen Fakten, ein Bußgeld gegen die Eltern gerechtfertigt sein?

Gerechtfertigt nach dem bekannten Rechtsgrundsatz "Eltern haften für ihre Kinder", oder wie? ;-)

tuedelbuex  15.12.2013, 14:28
@TomRichter

Wo eigentlich liegt Euer Problem? Das Schwänzen wurde hier zugegeben. Und dass das eine Ordnungswidrigkeit ist, steht wohl außer Frage. Als Erziehungsberechtigter habe ich für den regelmäßigen Schulbesuch meiner Kinder zu sorgen, was ein Bußgeld gegen die Erziehungsberechtigten rechtfertigt Diese Kinder und Jugendlichen sollen schließlich mal in der Lage sein, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen. Wie sollen sie dazu in der Lage sein, wenn sie nie Verantwortung tragen müssen und selbst elterliche Verantwortung verpönt ist? Ach, ich vergaß: Der Anwalt (Eurem Verständnis über Bildung und Ausbildung nach aber auch eine aussterbende Speziees) richtet das schon. Gute Nacht, Deutschland!

TomRichter  15.12.2013, 17:45
@tuedelbuex

Wo eigentlich liegt Euer Problem?

In Deiner Rechtsauffassung, derzufolge ein Bußgeld gegen die Eltern für begründet erklärt wird, ohne dass es hier den geringsten Hinweis auf ein schuldhaftes Handeln der Eltern gibt.

tuedelbuex  15.12.2013, 18:53
@TomRichter

Dass das Schuleschwänzen einen Verstoß gegen geltendes Recht oder zumindest eine Ordnungswidrigkeit darstellt brauchen wir nicht diskutieren, oder? In unserem Land gibt es so etwas wie "Schulpflicht"! D.h. wir müssen eigentlich nur klären, wer zu zahlen hat: Die Eltern, da sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben (Ja, so etwas gibt es!) und ihrem Kind dadurch ermöglicht haben dem Unterricht fernzubleiben oder eben das Kind, das diese Ordnungswidrigkeit begangen hat. Klar, etwas albern, einem fast volljährigen zur Schule begleiten zu müssen, um sicherzugehen, dass er dort auch ankommt Aber auch albern, nicht hinzugehen. Also wird man wohl zahlen müssen. Wozu noch Gerichte beschäftigen und die Kosten in die Höhe treiben?

cg1967  16.12.2013, 01:41
@tuedelbuex

Leider hast Du auch keinen Super-Vorschlag parat!

Zu zahlen ist der Michel-Vorschlag.

Das Schwänzen ist ja wohl amtlich.

Es wurde zugegeben. Und?

Und jetzt kommst Du und willst dieses (gerechtfertigte) Bußgeld durch Anwalts- u. evtl. Gerichtskosten weiter in die Höhe schrauben.

Woher willst Du wissen, ob das Bußgeld überhaupt und wenn ja, in dieser Höhe, gerechtfertigt ist? Der Fragestellung entnehme ich dazu nichts. Wenn von den 1500 € Bußgeld lt. OP vielleicht 250 € zzgl. 500 € Gerichts-und Anwaltskosten verbleiben hat es sich gelohnt. Dies kann aber nur ein Anwalt beurteilen.

Entschuldige bitte, da halte ich meinen Vorschlag aber für deutlich intelligenter.

Bitte schick mir Deine zustellfähige Anschrift, ich schick Dir 'nen Mahnbescheid.

Aber vielleicht bist Du ja Rechts̶v̶̶e̶̶r̶̶d̶̶r̶̶e̶̶h̶̶e̶̶r̶ anwalt und lebst davon.

Nein, ich habe den Eid nach § 10 (1) SächsRiG, welcher § 45 (3) DRiG gemäß § 45 (7) DRiG ergänzt, geleistet.

cg1967  16.12.2013, 02:56
@tuedelbuex

Dass das Schuleschwänzen einen Verstoß gegen geltendes Recht oder zumindest eine Ordnungswidrigkeit darstellt brauchen wir nicht diskutieren, oder?

Auch eine OWi ist ein Verstoß gegen geltendendes Recht.

In unserem Land gibt es so etwas wie "Schulpflicht"!

Ja, und?

D.h. wir müssen eigentlich nur klären, wer zu zahlen hat:

Nö. Zuerst muß geklärt werden, ob überhaupt jemand zu zahlen hat. Dann muß geklärt werden, wer in welcher Höhe zu zahlen hat.

Die Eltern, da sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben (Ja, so etwas gibt es!) und ihrem Kind dadurch ermöglicht haben dem Unterricht fernzubleiben oder eben das Kind, das diese Ordnungswidrigkeit begangen hat.

Welche Owi soll das Kind, als es, lt. Fragestellung, noch ein solches war, begangen haben?

Klar, etwas albern, einem fast volljährigen zur Schule begleiten zu müssen, um sicherzugehen, dass er dort auch ankommt

Sicher, dies ist albern.

Aber auch albern, nicht hinzugehen.

Sicher, dies ist albern.

Also wird man wohl zahlen müssen.

Dies ist auch albern.

Wozu noch Gerichte beschäftigen und die Kosten in die Höhe treiben?

Eine Erstberatung beim Anwalt kostet nicht mal 10 % der Summe, um die es hier geht (incl. USt.). Und: Was interessiert mich die Höhe der Kosten, wenn ich siege? Die Chancen dazu benennt mir mein Anwalt meines Vertrauens.

TomRichter  16.12.2013, 09:21
@cg1967

ich schick Dir 'nen Mahnbescheid

Könnte funktionieren, wenn Du Dir eine plausibel klingende Forderung ausdenkst :-)

Navvie  17.12.2013, 01:14
@TomRichter

Da gibt's nichts zu diskutieren. Der Schulpflichtige - sofern er länderrechtlich schulpflichtig ist - ist auch strafmündig. Also geht das Bußgeld zu ihm und jede Forderung daraus. Ende.

cg1967  17.12.2013, 02:18
@TomRichter

Der mögliche Forderungsrahmen wurde ja auch geklärt. ;)

cg1967  17.12.2013, 02:22
@Navvie

Dies widerspricht der Sachverhaltsschilderung in der Fragestellung, danach sollen ja die Eltern zahlen. Also: Ab zum Anwalt, wenn Deine Vermutung zutrifft könnte sogar schon Verfolgungsverjährung eingetreten sein.

Ein Einspruch wird hier keinen Sinn haben, denn Tatsache ist ja wohl, dass du geschwänzt hast. Ihr habt höchstens die Chance, dass das Bußgeld reduziert wird, es kann aber auch höher werden. Ich kenne deine Schwänzerkarriere nicht, aber normalerweise sind in den Schulgesetzen der Länder verschiedene Ordnungsmaßnahmen aufgeführt, die normalerweise vor einem Bußgeldverfahren anzuwenden sind. Aber zugegebenermaßen sind 1.500 Euro schon sehr viel, entweder hast du wochenlang geschwänzt, oder du hast schon einige Maßnahmen hinter dir.

Ich finde es nur etwas seltsam, dass die Behörde deine Eltern anschreibt, obwohl du schon 17 Jahre alt bist. Denn normalerweise wendet sich bei Schwänzern ab 14 Jahren direkt an die Schüler, es sei denn, deine Eltern haben aktiv dazu beigetragen, dass du nicht hingehst. Das scheint aber nicht der Fall zu sein, deshalb wundert es mich, aber ich kenne ja auch nicht den Inhalt des Bußgeldbescheids. Eine Anhörung in dem Verfahren müsstet ihr aber wenigstens bekommen haben, denn die ist zwingend vor Erlass eines Bußgeldbescheids. Waren deine Eltern wirklich so überrascht von dem Brief? Sowohl die Adressierung des Bescheids als auch die Umstände, dass überhaupt sofort ein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde, finde ich etwas komisch.

Zur Zahlung gibt es natürlich die Möglichkeit, dass du es in Raten abstotterst, nur weiß ich nicht, ob sich die Behörde darauf einlassen wird, wenn sie den Bescheid an deine Eltern adressiert hat. Denn eigentlich müssen die auch zahlen und werden wohl flüssig genug sein, das Geld auf einmal zu zahlen, auf jeden Fall in größeren Raten als du.

Es kann auch sinnvoll sein, dass deine Eltern das Bußgeld vorstrecken, und du musst es ihnen wieder abstottern, oder du kriegst es vom Taschengeld abgezogen.

Hallo Liebeskeks!

Hier passen ein paar Sachen nicht zusammen!

  1. Sie müssen schon angeben, in welchem Bundesland Sie schulpflichtig sind, andernfalls lassen sich die Bestimmungen und die Konsequenzen nicht übereinbringen.

  2. Sie geben an, Ihr Vater hätte den Bußgeldbescheid bekommen. Das ist rechtlich unmöglich, da Sie als 17-jähriger strafmündig sind. Sie sind Adressat. Ihr Vater kann den Bescheid lediglich zur Kenntnis als gesetzlicher Vertreter erhalten haben, weil Sie selbst strafmündig, aber noch nicht volljährig sind.

  3. Bußgeldbescheide kommen nicht aus heiterem Himmel. Es muss eine Anhörung stattgefunden haben. Die Anhörung geht an den strafmündigen Betroffenen, also an Sie. Wenn Sie jetzt behaupten, Sie hätten keine Anhörung erhalten, lügen Sie vermutlich.

  4. Sie geben hier einen Bußgeldbescheid von 1500 Euro an. Auch das ist rechtlich nicht möglich. Erstens ist es unüblich und zweitens rechtlich ausgeschlossen, dass Bußgelder gegen Schulpflichtige die Marke von 1000 Euro pro Verfahren überschreiten. Wenn es sich bei der Forderungssumme tatsächlich um 1500 Euro handelt, dann haben Sie hier entweder vorhergehende Verfahren vertuscht oder es sind schwerwiegendere Vergehen.

Um es auf den Punkt zu bringen: Ihre Eltern sind zu keiner Zahlung verpflichtet. Zahlen müssen SIE! Können Sie nicht zahlen, werden Sie Arbeitsstunden leisten müssen. Leisten Sie die Arbeitsstunden nicht, werden Sie "brummen".

Gruß Navvie

Navvie  17.12.2013, 00:49

Zusatz:

Recht auf Einspruch.

Sie haben das Recht auf Einspruch. Allerdings nur 2 Wochen nach Zustellung des Bescheides.

Liebeskeks 
Fragesteller
 18.12.2013, 12:20
@Navvie

1447, 56 € sind das. Nicht 1500 Euro.

1500 Euro müssen meine Eltern nun zahlen.

Sollen, lt. Bescheid.

Jetzt hat mein Vater beim Schulamt oder Staat angerufen und gesagt das er nichts zahlen wird, weil er von der Schule noch nie informiert worden ist.

Was davon zu halten ist erklärt Deinem Vater ein Rechtsanwalt.

weil eigentlich ist es ja nur meine schuld.

Ich tippe auf ein OWiG-Verfahren (Ordnungswidrigkeitenverfahren), Dein Vater sollte einen Anwalt, welcher sich damit auskennt, konsultieren.

Navvie  17.12.2013, 01:31

Erkläre ich gleich:

Ja, das ist ein OWiG. Und nein, Vater muss nicht zahlen. Das Verfahren richtet sich gegen das Kind, weil strafmündig.

cg1967  17.12.2013, 02:15
@Navvie

Das Verfahren richtet sich gegen das Kind, weil strafmündig.

Kann sein, geht aber aus der Fragestellung nicht hervor. Es kann auch sein, daß ein Bußgeldbeschid gegen die Eltern des damals noch Kindes ergangen ist.

zur not einen guten anwalt holen. die wahrscheinlichkeit ist aber eher gering, dass ihr die vollen kosten übernehmen werdet, da wie du es schon gesagt hast, keine verwarnung von der schule kam.