müssen eltern unterhalt zahlen wenn ihr kind im jugendheim wohnt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

moin ... bei unterbringungen in einrichtungen über tag und nacht nach §34 sgb VIII werden die eltern zu den kosten heran gezogen. zum einen wird das kindergeld durch das jugendamt vereinnahmt, zum anderen kann es einen weiteren elternbeitrag geben. dessen einziehung ist in den §§ 90ff sgb VIII geregelt. genaue auskünfte geben die abteilungen "wirtschaftliche jugendhilfe" des örtlich zuständigen jugendamtes.

herzlichst

rgy

Superantwort... DH!!

Ja, die Eltern müssen Unterhalt zahlen, wenn sie leistungsfähig sind. Das richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Aber wenn die Eltern zu wenig verdienen, dann müssen / können sie nichts zahlen. Google doch mal nach der Düsseldorfer Tabelle

okay dankeschön :) gilt das da nur wenn das kind bei einem der eltern wohnt oder auch für dieses betreute wohen ?

@shimir

Nur wenn das Kind bei nur einem Elternteil lebt.

Stimmt nicht, aber guter Versuch.

Hallo shimir, wenn die Eltern selbst zum Leben nicht viel Geld haben, wird von den Jugendhilfeeinrichtungen nur das Kindergeld verlangt. Alles Gute für Deine Freundin. Lg. Schalke59

Ja, müssen sie. Nur einen geringen Anteil.