Müssen das meine Eltern zahlen?

8 Antworten

Nee, das ist nur der Streitwert. Deine Eltern zahlen soweit keine Gerichtskosten. Am Streitwert kann sich beispielsweise der Anwalt bei der Berechnung des Honorars orientieren.

Nein, das ist der Streitwert. Die Höhe der Gerichtskosten hängt vom Streitwert ab. Wenn z.B. um eine Erbschaft von 5000€ gestritten wird, sind die Kosten für die Verhandlung bzw. Rechtsanwalt wesentlich niedriger als wenn es um große Summen von beispielsweise einer Million Euro geht.

Yapp steht auch da das beide 4000 zahlen müssen "... jeweils selbst". Also ins 8000

Orothred23  19.05.2022, 09:40

So ein Unfug. Der Gegenstandswert hat nichts mit den außergerichtlichen Kosten zu tun....

wolfrein  19.05.2022, 10:18

Anscheinend hast du den Text gar nicht gelesen ! !

Nein der Gegenstandswert ist eigentlich nur eine "Hausnummer" , die der Richter festgelegt hat. Entsprechend dieser 4.000 € werden die Kosten festgelegt.

Kriegstaube  18.05.2022, 16:16

Und wer zahlt diese kosten?

DerHans  18.05.2022, 16:17
@Kriegstaube

Die Eltern je zur Hälfte. Steht doch da.

Kriegstaube  18.05.2022, 16:18
@DerHans

Und warum sagst du "Nein" wenn sie es am ende doch zahlen?

DerHans  18.05.2022, 16:19
@Kriegstaube

NICHT die 4.000 € Das ist quasi der "Streitwert". Die Kosten werden nach einem Katalog festgelegt.,

Der Verfahrenswert ist nicht der Rechnungsbetrag -

auf dieser Basis werden folgend die Anwaltskosten beider Parteien berechnet.