Rechnung anweisen

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Anweisen heißt hier, dass du die Rechnung bezahlen sollst

MaxiMalCore 
Fragesteller
 08.05.2015, 07:29

Ich muss also der Hausverwaltung nicht beweisen, dass ich die Maklerprovision überwiesen habe. Sondern das war einfach nur die Aufforderung die Provision zu bezahlen?

anitari  08.05.2015, 07:31
@MaxiMalCore

Wenn Du jemandem nachweisen mußt das Du die Provision gezahlt hast, wäre das dem Makler.

Allerdings ist es Merkwürdig das die Maklerrechnung über die HV und nicht direkt vom Makler kommt.


MaxiMalCore 
Fragesteller
 08.05.2015, 07:36
@anitari

Nein nein, Mietvertrag und Provisionsrechnung kam alles vom Makler. Eben mit dem Verweis den Vertrag an die HV zu schicken "und die Rechnung anzuweisen". Das hat mich so verwirrt, ist aber nun geklärt. ;)

Marakowsky  08.05.2015, 07:29

Richtig ;)

MaxiMalCore 
Fragesteller
 08.05.2015, 07:31
@Marakowsky

HAHAHAHAHA :D

Man man man, da hab ich wohl zu kompliziert gedacht. Aus dem kompletten Kontext heraus bin ich davon ausgegangen, dass ich die Provision irgendwie an den Mietvertrag den ich der Hausverwaltung schicke anweisen muss, also anhängen oder so etwas. Wenn man das allerdings wie Sie betrachtet ergibt das sogar Sinn.

Vielen Dank für die schnelle Klärung!

Marakowsky  08.05.2015, 07:35

Ja manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht;) gerne doch!

ich soll meiner Hausverwaltung meinen unterzeichneten Mietvertrag zurücksenden, soweit so gut. Zudem soll ich die beiliegende Provisionsrechnung vom Makler anweisen

Das bedeutet Du hast bis jetzt noch nicht die Provision bezahlt, mit dem zustande kommen des Mietevertrages ( in der Regel dann, wenn beide Parteien den Mietvertrag untertschrieben haben) hat der Makler Anspruch auf seine Provision.

Den  Mietvertrag schickst Du an die Verwaltung und die Proviosion zahlst Du an den Makler.

Eine Kopie der Überweisung kannst Du ja mit dem Mietvertrag an die Verwaltung schicken, so dass die sehen, dass das erledigt ist.

MfG

Johnny

Die Rechnung des Maklers sollst Du bezahlen. Das bedeutet anweisen.