Kann man einen Mietvertrag bekommen ohne anwesend zu sein?
Ich möchte gerne umziehen in eine andere Stadt oder Land. Ich hab aber zeitlich und finanziell Schwierigkeiten da ich entweder nicht genug Zeit oder soviel Geld hab um öfters dorthin zu fahren. Kann man auch einen Mietvertrag bekommen ohne anwesend zu sein oder nur einmal anwesend zu sein bei Vermieter?
11 Antworten
einmal solltest du schon beim Vermieter vorstellig werden. Der will sich ja ein Bild vom potentiellen Mieter machen. Und das du zZ finanzielle Probleme hast , sollte unter uns bleiben, auch so etwas hören Vermieter nicht gerne. Was steht in deiner Schufa-Auskunft ?
Ja, kann man. Aber nur wenn das der Vermieter auch will.
Es handelt sich dann um einen widerrufbaren Mietvertrag (wenn du die Wohnung nicht gesehen hast und der Mietvertrag allein auf dem Schriftverkehr beruhend abgeschlossen wurde). Das birgt aber für beide Seiten erhebliche Risiken in sich.
Das kannst du selbst herausfinden (BGB, Internet "Google").
Bin ich zu einfach strukturiert für....
ich werde heute abend mal raussuchen und dich danach kontaktieren
Klar, der Vermieter kann dir den Vertrag per Post zuschicken. Allerdings wollen die meisten Vermieter dich mindestens 1 mal sehen um sich ein Bild von dir machen zu können.
Natürlich kann man einen Mietvertragsentwurf in Abwesenheit unterzeichnen und seinem Vertragspartner per Einschreiben zuschicken. In kennen dutzende Mietverhältnisse, bei denen man sich nur bei der Besichtigung und Bewerbung einmalig getroffen hat und dann nie wieder persönlich miteinander zu tun hatte.
Und große Wohnungsbaugesellschaften kennen ihre Mieter überhaupt nicht persönlich, da läuft das Bewerbungs- und Auswahlverfahren nach Sichtung der Bewerbungsunterlagen nur schriftlich, Besichtigung und Schlüsselübergabe über Verwalter oder Hausmeister.
per Einschreiben
Sinnlose Geldverschwendung.
Sicher nach einem Mal durchschauen, kennen lernen, Datenaustausch geht das.
Wenn DER das auch macht. Kann er den per Post oder Fax zuschicken oder halt per Mail und du schickst dann per Brief oder Fax zurück.
Rechtsgrundlage?