Kaution 2,5 Monate vor Mietbeginn zaheln

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hier will man auf Nummer sicher gehen. Rechtlich gesehen darf der Mieter die Kaution in 3 Raten mit den ersten 3 Monatsmieten begleichen. Aber die meisten Vermieter bestehen spätestens bei Schlüsselübergabe auf Zahlung der gesamten Kaution. 2,5 Monate davor halte ich für sehr übertrieben - aber wie es halt so ist, da ist der Vermieter am längeren Hebel, und bei Weigerung unterzeichnet er den Mietvertrag nicht und sucht sich jemanden, dem es nichts ausmacht, die Kaution in einer Summe zu zahlen und noch dazu Monate vorher. Allerdings ist die Kaution ab Zahlung zu verzinsen (derzeit höchstens magere 0,5 % Zinsen im Jahr), also einen großen Zuwachs gibt das nicht.

Also du meinst ist soweit alles okay, wenn der Mietvertrag bereits unterzeichnet vorliegt und er ihn mir aushändigt?

Wenn beide unterschrieben haben, ist ein Vertrag zustande gekommen.

Dann hoffe ich mal, dass ich einen vom Vermieter unterschriebenen Mietvertrag vom Makler vorgelegt bekomme, wenn ich die Kaution schon so früh zalhen soll.

@Nicklas1980

Dann würde ich halt ganz dezent darauf hinweisen, dass es nicht üblich ist die Kaution so früh zu zahlen, Du aber gerne bereit dazu bist, wenn Dir der vom Vermieter unterschriebene Vertrag vorliegt.

MfG

Johnny

Wenn der Vermieter seriös ist, was solls, es ist ein § im Mietvertrag, ob du nun jetzt oder erst bei Einzug bezahlst, das würde ich nicht so eng sehen und und wegen der geringen Kautionszinsen wäre mir die Zeit für das Schreiben zu Schade.

Die Kaution wird erst mit Mietbeginn fällig. Alles andere ist illegal. Wenn der Vermieter es will, dann sagen Sie ihm, dass sie die Kaution vorher zahlen, machen sie es aber nicht. Der Vermieter wird sich hüten, sie deswegen zu verklagen.

Die Kaution ist mit Mietvertragsbeginn und nicht beim Einzug fällig. Das bedeutet auch, nicht mit der Miete (die ist am 3. Werktag, Samstag ausgenommen fällig) und auch nicht Monate zuvor bzw. bei Vertragsabschluss. Bezüglich der Ratenzahlung, die dir gesetzlich zusteht, ist festzustellen lt. Rechtsprechung, dass, selbst wenn im MV Gesamtzahlung zum Mietbeginn vorgeschrieben wird, dir Ratenzahlung zusteht, die Klausel ist unwirksam.

Genau, der Mietvertragsbeginn, ist aber frühestens der 15.12.2012 bzw. 01.01.2013 und nicht der 11.10.2012, deshalb stutze ich ein wenig.

Aber okay, vielleicht will man hier auf Nummer sicher gehen. der Makler will mir den Erhalt der Kaution ja eh quittieren.