Makler stellt 2 unterschiedliche Mietverträge für Mieter und Vermieter aus. Welcher gilt?

10 Antworten

sorry, ich habs mir nicht komplett durchgelesen, aber vorneweg:

man unterschreibt deshalb 2 Mietverträge: einen für den Vermieter und einen für sich selbst. Diese sollte man auch vergleichen, dass die identisch sind. Der Vermieter unterschreibt auch auf Beiden.

Gibt es einen zweiten Mietvertrag ohne die eigene Unterschrift, ist es kein gültiger Mietvertrag.

Wie sieht es rechtlich bei diesem Vorgang der "Urkundenmanipulation" aus?

Hier ist nicht erkennbar, inwieweit eine Urkunde "manipuliert" bzw. gefälscht worden sein soll...

Welcher Mietvertrag hätte Gültigkeit, welche Bestandteile, ab wann und warum?

Derjenige, welcher von beiden Mietparteien unterzeichnet wurde. Im Zweifel zunächst beide. Nach meiner Einschätzung gilt bei sich widersprechenden Klauseln keine der beiden und die gesetzliche Regelung tritt in Kraft (vorausgesetzt beide Mietverträge sind vollständig unterschrieben)

Gilt zum Beispiel die 10 % Regelung bei der Wohnflächenberechnung, sodass der Vermieter die Miete einfach anpassen kann?

Nein, sicher nicht...

Muss der Mieter die Nebenkostenrechnung tatsächlich nachzahlen, vielleicht sogar ab Einzug?

Das hängt davon ab, welche Vertragsregelung gültig ist und ob die Abrechnung formal korrekt oder verfristet ist. Mit Deinen Angaben ist das nicht zu beurteilen. Nach Gesetzeslage muss er dies jedenfalls nicht...

Wie kann man sich generell vorteilhaft verhalten?

Zunächst mal eine Kopie des anderen Mietvertrags zusenden lassen...

Da hilft nur ein FACHANWALT MIETRECHT Erst zum Amtsgericht und dort einen Beratungsschein abholen und dort sagen das du noch keinen anwalt hast Dann nix wie zum fachanwalt in deiner nähe PS Nimm alle unterlagen auch zum amtsgericht mit

Also ganz ehrlich: Bei der Frage würde ich mich nicht auf eine Antwort aus einem Internetforum verlassen, sondern sofort einen Anwalt aufsuchen!

  • Urkundenfälschung kann man anzeigen.

Der Mietvertrag den Ihr und der Vermieter unterschrieben habt ist gültig.

Nebenkostenforderungen seitens des Vermieters sind nur bis 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum erlaubt,danach hat er Pech gehabt.

Da sind so viele Ungewisse Dinge,dass ich Euch nur raten kann zum Mieterschutzbund oder zur Verbraucherzentrale zu gehen.