Was kann der Makler alles verlangen?

7 Antworten

der vermieter kann von dir verlangen was er will. macht es doch in eurem fall lieber so dass er als mieter steht und du als untermieter das sollte das ganze etwas vereinfachen

ja, sicher, weil untermietverträge genehmigungsbedürftig sind vom vermieter

findet er das bestimmt supergeil direkt zu anfang

@KHXZT

ich selber kann als vermieter aus eigener erfahrung sagen dass ein untermieter eine gute sache ist. mehr miete für ein bisschen mehr bürokratie

Der Makler verlangt ja die ganzen Informationen mit dem Vermieter hatten wir noch keinen persönlichen Kontakt. Vielleicht war nicht ganz klar das mein Partner alleine im Mietvertrag stehen wird. Dies bezüglich habe ich jetzt den Makler nochmal kontaktiert. Bisher kannten wir das halt nur so das er den Mietvertrag unterschrieb und bei der Selbstauskunft dann angegeben (miteinziehende Personen) wurde das ich mit einziehe.

Aus meiner Praxis als Immobilienmakler ist das, zum Leitwesen vieler Mietinteressenten, eine normale Arbeitsweise. Der Makler prüft ja für den Vermieter die Bonität des Interessenten. Gerade bei Selbständigen ist das besonders in der Anfangszeit recht schwierig.

In der Regel braucht der Makler vom Mietinteressenten 1. die ausgefüllte Selbstauskunft (jedoch nur einmal), 2. Kopie des/der Personalausweiß/e, 3. Lohn- oder Gehaltsnachweise bzw. Veränderungsnachweis bei Beamten oder eine BWA bei Selbständigen oder Freiberuflern, 4. Bonitätsprüfung wie z. B. SCHUFA, Bürgel usw. (aber auch nur einmal), 5. bei neuen Arbeitsverhältnissen den Arbeitsvertrag; davon die 1. Seite (wer, wo arbeitet), die Seite mit dem monatlichen Gehalt und die letzte Seite mit der Unterschrift.

Normalerweise reicht eine SCHUFA-Auskunft von jedem von euch aus, wenn sie nicht älter als 3 Monate ist. Wahrscheinlich hat der Kollege in seiner Selbstauskunft noch die Erklärung der SCHUFA mit drin. Bei meinen Kunden reicht mir das aus, wenn die bereits ale neuere SCHUFA-Auskunft haben, dann machen wir nämlich keinen Abruf mehr.

Wie gesagt, der Makler will nur seiner Pflicht als Vermittler und Berater des Vermieters alles prüfen, damit kein möglicher Mietausfall kommt.

Drück euch die Daumen, dass Ihr die Wohnung auch bekommt. Schöne Grüße aus München

Danke schön! Aber mittlerweile habe ich da einfach kein gutes Gefühl mehr zu.

@NiKa1001

Bei der Wohnungssuche hängt viel vom eigenen Bauchgefühl ab. Wenn Ihr kein gutes Gefühl mehr habt, einfach abhaken und weiter suchen. Viel Erfolg weiterhin.

Mittlerweile habe ich ein schlechtes Gefühl zu der ganzen Sache. Vor ein paar Tagen wurde uns vom Makler mitgeteilt das wenn wir nicht auch noch das letzte Dokument vorlegen können dann würde der Vermieter nicht an uns vermieten. Da haben wir das ganze dann schon abgeschrieben und ich habe angefangen mich andersweitig umzusehen. Wir hatten auch nochmal eine Mail zum Makler geschickt. Am nächsten Tag kam dann eine Antwort das es doch gehen würde. Wir müssten nur nochmal! zum dritten mal etwas ausfüllen. In der Zeit habe ich eine andere Wohnung gefunden die uns zu sagt und dort auch schon einen Besichtigungstermin vereinbart, der wäre jetzt Samstag. Fast zwei Tage haben wir nichte mehr von dem Makler gehört und heute kam dann eine Mail mit einem Mietvertrag. Bisher noch von niemandem Unterschrieben. Allerdings sind einige Informationen in dem Vertrag nicht korrekt. Zum Beispiel die Adresse meines Partners, dort wurde die vorherige Adresse eingesetzt und nicht seine aktuelle und noch ein paar andere Kleinigkeiten die nicht richtig sind. Mittlerweile möchte ich die Wohnung garnicht mehr haben da im Vorfeld schon so viele Probleme entstanden sind und ich einfach ein schlechtes Gefühl dazu habe. Können wir jetzt einfach so sagen das wir die Wohnung nicht mehr wollen und den Vertrag auch nicht unterschreiben werden? Da ja in dem Vertrag auch falsche Informationen stehen.

Ich kann dich voll und ganz verstehen. Es ist auch so, dass ihr zu gar keinen Auskünften gezwungen seid, aber der Vermieter braucht euch dann auch die Wohnung nicht vermieten. Das Problem ist m.E. die Gesetzgebung. Es ist so schwierig, Mieter, die nicht zahlen, loszuwerden, das trieb schon viele Vermieter in den Ruin. Wahrscheinlich wollen sie sich mehrfach absichern, falls dein Partner z.B. seinen Job verliert. Ich wünsche euch viel Glück, dass es klappt.

Danke aber mittlerweile möchte ich die Wohnung garnicht mehr. :-(

Der Makler kann von Ihnen verlangen was immer er für richtig hält! Sie müsssen mit ihm aber nicht weiter verhandeln, wenn Sie eine andere Wohnung finden können. Solange sind Sie ihm ausgeliefert; ansonsten gibt es keinen Mietvertag!?!