Ehemaliger Vermieter stellt 4500,-€ für Mängelbeseitigung in Rechnung

9 Antworten

"Diverse Mängel in der Wohnung. Vermieter wird Mieter die Kosten der Reparatur in Rechnung stellen".. Leider haben wir dieses unterschrieben.

Ich galube nicht, dass das so rechtens ist. Die Mängel sollten schon benannt sein.

Was können wir hier nun tun? Ich weiß nicht wo vorn und hinten ist und bin nur die ganze Zeit am überlegen was wir nun tun können. Wir werden uns heute auch noch gleich Termin beim Anwalt machen aber wie stehen hier unsere Chancen?

Das kann der Anwalt viel besser erklären, bzw. sollte wissen, was man unternehmen kann.

4500 € ist eine Menge. Der Vermieter darf bei dem Laminat nicht alt gegen neu rechnen. Eine gewisse Abnutzung muss der Vermieter berücksichtigen.

Ich bin fest überzeugt, dass der Vermieter mit der Forderung in der Höhe nicht durchkommt.

MfG

Johnny

Rein rechtlich muss der Vermieter dem Mieter die Chance zur Nachbesserung geben, ES SEI DENN, DER MIETER ÄUßERT VON VORNEHEREIN, DASS ER DARAUF VERZICHTET ODER SICH WEIGERT. Genau das habt Ihr getan, insofern habt Ihr ganz schlechte Karten, der Vermieter hat alles richtig gemacht...

Mit seiner €4500-Rechnung kommt er aber trotzdem nicht durch, weil eine genaue Auflistung der Mängel fehlt. Was soll das denn für ein Palast gewesen sein?

  • war das Laminat so beschädigt, dass man es nicht reparieren lassen konnte?
  • war das Laminat so beschädigt, weil es bestimmungsgemäß benutzt wurde?
  • waren die 2 Türen so beschädigt, dass man sie nicht reparieren lassen konnte?
  • war der Keller laut Übergabeprotokoll geräumt oder nicht?
  • was steht im Mietvertrag zum Thema Renovierung beim Auszug?
  • Verdampfertür war defekt und der Mieter hat dies bestätigt. Hat er damit bestätigt, dass er sie ersetzten muss, weil er sie nicht bestimmungsgemäß benutzt hat?

der Vermieter hat alles richtig gemacht...

Das könnte man dann behaupten, wenn man das Übergabeprotokoll und den Mietvertrag mal gelesen hätte. Vorher kann man auch sagen, dass der Vermieter alles fast falsch bzw. der Mieter fast alles richtig gemacht hat.

@klaranaklar

Der Vermieter kann den Beweis auch anders antreten, ein Übergabeprotokoll ist dafür nicht notwendig, vor allem dann nicht, wenn die Erstellung eines solchen ggf. überhaupt nicht vertraglich vereinbart ist, denn ohne vertragliche Vereinbarung ist ein Übergabeprotokoll ohne hin kaum was wert...

@MosqitoKiller

ohne vertragliche Vereinbarung ist ein Übergabeprotokoll ohne hin kaum was wert

Was dann im klaren Widerspruch zu deiner Behauptung steht, dass der Vermieter alles richtig gemacht hat.

Der Vermieter kann den Beweis auch anders antreten

So wie der Mieter einen Gegenbeweis auch anders antreten kann. Am Ende zählt vor Gericht das Übergabeprotokoll und der Mietvertrag und der Richter wird auf einen Vergleich drängen weil sonst teure Gutachter die Schäden beurteilen müssten. So oder so bekommt dieser Vermieter keine €4500.

@klaranaklar

Was dann im klaren Widerspruch zu deiner Behauptung steht, dass der Vermieter alles richtig gemacht hat.

Wo ist der Widerspruch?

So wie der Mieter einen Gegenbeweis auch anders antreten kann.

Dürfte schwierig werden ohne Wohnungsschlüssel...

@MosqitoKiller

Wo ist der Widerspruch?

Wenn der Vermieter alles richtig gemacht hätte, dann hätte er jetzt ein Übergabeprotokoll in dem alle Mängel explizit aufgelistet sind und die schriftliche Zusage des Mieters, dass er diese Mängel zu verantworten hat und für die Mängelbeseitigung durch den Vermieter aufkommt.

Du behauptest erst, dass der Vermieter mit diesem fehlerhaften Übergabeprotokoll "alles richtig gemacht" hat um dann später zu sagen, dass ein Übergabeprotokoll "ohne vertragliche Vereinbarung ohne hin kaum was wert" ist. Du siehst da keinen Widerspruch?

"So wie der Mieter einen Gegenbeweis auch anders antreten kann."

Dürfte schwierig werden ohne Wohnungsschlüssel...

Nö. Der Mieter hat ein Übergabeprotokoll in dem nur von diversen Mängeln gesprochen wird. Da wird jeder Richter sagen, dass der Vermieter wenn er dort Schäden in Höhe von €4500 gesehen hätte doch ein Interesse an einem richtigen Übergabeprotokoll hätte zeigen müssen. Dann fragt er noch was der Zeuge des Vermieters von Beruf ist und wenn der dann sagt, dass er Wohnungsmakler ist, dann ist die Sache so gut wie gelaufen. Solche dreisten Vermieter schlagen bei dem Richter im Halb-Stunden-Takt auf.

Der Richter schaut im Mietvertrag nach wie lange die Mieter dort gewohnt haben und was zum Thema Renovierung beim Auszug geregelt wurde und streicht dann die Forderung des Vermieters gewaltig zusammen.

  • Die Malerarbeiten werden der größte Posten sein (ca. 0-1500€).
  • Für die beiden Türen bekommt er ca. 60-250€ abhängig davon wie sie beschädigt waren und ob eine Reparatur teurer als die Neuanschaffung von zwei normalen Wohnungstüren aus dem Baumarkt waren (die bekommt man dort ab 80€ pro Stück).
  • Neus Laminat bekommt er nur bezahlt wenn das Laminat nur wenige Jahre alt war (ca. €500 inklusive Verlegearbeit durch einen Fachmann) und nicht reparierbar war (was er mit einen Kostenvoranschlag beweisen müsste).
  • Seine neue Gefrierfachtür bekommt er bezahlt wenn die nicht bestimmungsgemäß benutzt wurde (was er beweisen müsste) und ansonsten bekommt er auch keine neue Gefrierfachtür bezahlt sondern höchstens nur den Zeitwert der Gefrierfachtür (ca. €0-50).
  • Für die "angebliche" Kellerentrümpelung bekommt er €0-250.

Der Vermieter bekommt also etwa €60 bis maximal €2250 abzüglich der Kaution in einem Vergleich und mit Sicherheit keine €4500.

der Vermieter hat alles richtig gemacht...

Finde ich nicht. Allein mit dieser unverschämten Forderung wird man ihn vor Gericht schon so behandeln wie es angebracht ist.

@klaranaklar

Nein, da ist kein Widerspruch, denn auch ohne vertragliche Vereinbarung ist es ja kein Fehler, ein Protokoll zu haben, es bringt nur weniger, da es kein Vertragsbestandteil ist. Daher nochmal die Frage, wo soll da der Widerspruch sein?

Der Vermieter hat ein Protokoll, in welchem der Mieter bestätigt, dass diverse Mängel vorhanden sind, und er hat den Makler, der bezeugen kann, dass ansonsten kein Protokoll erstellt wurde, da der Mieter sich geweigert hat, eine Übergabe zu machen und sich geweigert hat, Schönheitsreparaturen durchzuführen...

Das ist alles, was der Mieter hat, und der Vermieter hat hinterher mit einem Zeugen noch ein anständiges Protokoll machen können. Daher nochmals: Der Vermieter hat alles richtig gemacht, er hat alles was er vor Gericht braucht, wo sollte sein Problem sein?

Du scheinst nicht viel Ahnung vom Ablauf vor Gericht zu haben, außer durch die vielen Gerüchte, die so rumgehen. Dort wird weder ein Zeuge abgelehnt, weil er Makler ist (Zeuge ist jeder, der nicht Partei ist, und zwar absolut gleichrangig), noch ein Kläger weil er Vermieter ist oder eine Forderung ungeprüft, weil sie angeblich unverschämt ist...

@MosqitoKiller

Nein, da ist kein Widerspruch, denn auch ohne vertragliche Vereinbarung ist es ja kein Fehler, ein Protokoll zu haben, es bringt nur weniger, da es kein Vertragsbestandteil ist. Daher nochmal die Frage, wo soll da der Widerspruch sein?

Es ist doch unerheblich ob das Protokoll Vertragsbestandteil ist oder nicht. Wenn ein Protokoll erstellt wurde dann ist es maßgeblich.

Der Vermieter hat ein Protokoll, in welchem der Mieter bestätigt, dass diverse Mängel vorhanden sind, und er hat den Makler, der bezeugen kann, dass ansonsten kein Protokoll erstellt wurde, da der Mieter sich geweigert hat, eine Übergabe zu machen und sich geweigert hat, Schönheitsreparaturen durchzuführen...

Der Behauptung das der Mieter keine Übergabe machen wollte steht das Übergabeprotokoll gegenüber. Wenn ein Übergabeprotokoll erstellt wurde, dann ist das eine dokumentierte Wohnungsübergabe!

Das ist alles, was der Mieter hat, und der Vermieter hat hinterher mit einem Zeugen noch ein anständiges Protokoll machen können. Daher nochmals: Der Vermieter hat alles richtig gemacht, er hat alles was er vor Gericht braucht, wo sollte sein Problem sein?

Nochmal: Der Mieter besitzt bereits ein Übergabeprotokoll und daher kann der Vermieter nicht einfach nach einer dokumentierten Wohnungsübergabe Mängel feststellen wie er es für richtig hält. Er kann nur sehr wenige Mängel nachträglich in Rechnung stellen und dabei muss es sich um Mängel handeln die er bei einer dokumentierten Wohnungsübergabe noch nicht feststellen konnte! Haben er und sein Makler nicht sehen können, dass das Laminat kaputt ist und die Wände nicht gestichen sind? Dürfte sehr sehr schwer fallen das vor Gericht glaubhaft zu machen.

Du scheinst nicht viel Ahnung vom Ablauf vor Gericht zu haben, außer durch die vielen Gerüchte, die so rumgehen. Dort wird weder ein Zeuge abgelehnt, weil er Makler ist (Zeuge ist jeder, der nicht Partei ist, und zwar absolut gleichrangig), noch ein Kläger weil er Vermieter ist oder eine Forderung ungeprüft, weil sie angeblich unverschämt ist...

Ich habe mit keiner Silbe erwähnt, dass der Zeuge des Vermieter als Zeuge abgelehnt wird. Daher nochmal:

**Der Richter wird den Zeugen des Vermieter fragen was er von Beruf ist und wenn dieser dann sagt, dass er Makler ist wird er sich fragen lassen müssen warum er als "Nicht-Laie" ein Übergabeprotokoll erstellt hat, in dem jediglich von "diversen Mängeln" die Rede ist, aber eine Auflistung (die Reparaturen in Höhe von €4500 rechtfertigen würde) von ihm als "Nicht-Laie" nicht erstellt wurde. **

Mit diesem Zeugen schadet sich der Vermieter nur selbst und daher würde ich als Mieter diesen Makler als Zeugen benennen (Tipp an den Fragesteller).

Der Vermieter steht am Ende mit einem Zeugen vor Gericht der ihn nur schadet und der zu verantworten hat, dass der Vermieter auf einen Großteil seiner unverschämten Forderungen sitzen bleibt. Für den Richter ist dann nur das Übergabeprotokoll maßgeblich und wenn da nur von "diversen Mängeln" die Rede ist, dann MUSS er zu dem Schluß kommen, dass die Angabe "diverse Mängel" keine Forderung in Höhe von €4500 rechtfertigt und er wird wie von mir beschrieben diese Forderung massiv zusammenstreichen.

Du scheinst nicht viel Ahnung vom Ablauf vor Gericht zu haben, außer durch die vielen Gerüchte, die so rumgehen.

Du behauptest hier, dass der Vermieter alles richtig gemacht hat. Damit ist offensichtlich wer hier keine Ahnung von den Abläufen vor Gericht hat.

@klaranaklar

Sinnlos...

Nur noch einige Anmerkungen: Du hast noch immer nicht geschrieben, wo ich mir in meinen Aussagen widerspreche... Das Protokoll protokolliert keine Übergabe, denn es hat keine Übergabe stattgefunden, weil die Mieter dies verweigert haben, genau so steht es in der Frage, und dass eine Übergabe überhaupt stattgefunden hat steht auch nicht im Protokoll steht auch nicht im Protokoll... Der Makler kann all dies bestätigen und ist dementsprechend ein hervorragender Zeuge für den Vermieter... Ich habe schon selbst diverse Gerichtsverfahren bestritten, und kenne daher die Abläufe dort recht gut...

Und da ich keine Lust habe, mich weiter mit Deiner sowohl theoretischen als auch praktischen Ahnungs- und Kenntnislosigkeit herumzuschlagen, weil es ohnehin sinnlos ist, ist das Thema hier für mich beendet...

@MosqitoKiller

Das Protokoll protokolliert keine Übergabe, denn es hat keine Übergabe stattgefunden, weil die Mieter dies verweigert haben, genau so steht es in der Frage, und dass eine Übergabe überhaupt stattgefunden hat steht auch nicht im Protokoll steht auch nicht im Protokoll... Der Makler kann all dies bestätigen und ist dementsprechend ein hervorragender Zeuge für den Vermieter...

Dann lesen wir die Frage mal gemeinsam:

Desweiteren fand auch keine ordentliche Wohnungsübergabe statt da wir nur diskutiert hatten auf dem Flur. Es wurde dann ein Übergabeprotokoll gemacht, in dem wortwörtlich drin steht "Diverse Mängel in der Wohnung. Vermieter wird Mieter die Kosten der Reparatur in Rechnung stellen".. Leider haben wir dieses unterschrieben. Wir haben dann eine Nacht drüber geschlafen...

  • Dort steht nicht "keine Wohnungsübergabe" sondern "keine ordentliche Wohnungsübergabe"

  • "dass eine Übergabe überhaupt stattgefunden hat steht auch nicht im Protokoll" ist an Lächerlichkeit kaum noch zu überbieten. Am besten liest du das bestreffende Wort aus der Frage mal ganz langsam:

    Ü-B-E-R-G-A-B-E-protokoll.

Ich habe schon selbst diverse Gerichtsverfahren bestritten, und kenne daher die Abläufe dort recht gut...

Das du dich als Vermieter mit deinen Anliegen permanent vor Gericht wiederfindest wundert micht nicht und erklärt mir auch deine seltsamen Antworten zu Mietrechtsfragen.

@klaranaklar

Mich wundert das auch nicht bei den Mietern heute. Und wegen dem Mist, den die verzapfen, pflege ich auch meine Prozesse zu gewinnen. Ich habe bisher noch keinen einzigen verloren, weil ich weiß, was ich darf und kann und was nicht, und wie ich was mache...

@MosqitoKiller

Ich habe bisher noch keinen einzigen verloren, weil ich weiß, was ich darf und kann und was nicht, und wie ich was mache...

Wenn dem so wäre, dann würde es so gut wie nie zu einem Prozess kommen!

Die Anwälte deiner Mieter würden ihren Mandanten bestätigen, dass du im Recht bist und von einem Prozess abraten weil er nur unnötige Kosten verursachen würde.

Wie definierst du "gewonne Prozesse"? Forderst du auch mal €4500 und betrachtest den Prozess als gewonnen wenn dir dann €2000 zugestanden werden? So stelle ich mir nämlich deine "gewonnen Prozesse" vor.

Schon sehr seltsam, dass es bei dir zu vielen Prozessen kommt und es da scheinbar nie im Vorfeld zu einem Vergleich kommt. Ich glaube du erzählst uns hier einen vom Pferd.

@klaranaklar

Gewinnen tut man, wenn man das bekommt, was man fordert...

Aber Du hast recht, der vor zwei Monaten war ein Vergleich, ich hatte 810 gefordert und 950 bekommen, muss aber meine Anwaltskosten selbst tragen. Macht in Summe statt 810 nur 750 für mich. Dafür das ich zunächst aber nur 530 gefordert hatte und den Rest nicht fordern wollte, wars ok, hatte mich nur so über Richter und Gegner geärgert, da wollte ich dann nichts mehr schenken und hab die Forderung aufgestockt...

Ansonsten lehne ich Vergleiche ab, wenn ich weiß das ich im Recht bin. Wozu auch? Man bekommt weniger und bezahlt mehr, das ist sinnlos...

@MosqitoKiller

Aber Du hast recht, der vor zwei Monaten war ein Vergleich, ich hatte 810 gefordert und 950 bekommen, muss aber meine Anwaltskosten selbst tragen. Macht in Summe statt 810 nur 750 für mich. Dafür das ich zunächst aber nur 530 gefordert hatte und den Rest nicht fordern wollte, wars ok, hatte mich nur so über Richter und Gegner geärgert, da wollte ich dann nichts mehr schenken und hab die Forderung aufgestockt...

Diese Rechnung ist nicht nachvollziehbar.

  • Diese €200 Anwaltskosten waren jetzt der Selbstbeteiligungbetrag deiner Versicherung?
  • €200 Anwaltskosten inklusive oder exlusive Vertretung vor Gericht?
  • Kommt da noch die anwaltliche Erstberatung dazu oder ist die in den €200 enthalten?
  • Das Mahnverfahren war kostenlos?
  • Dein Anteil an den Gerichtskosten wurde dir erlassen oder hast du den in deiner Rechnung vergessen?

Oder war eigentlich alles ganz anders und deine Mieter haben DICH vor Gericht gezerrt? Dann würde deine Milchmädchenrechnung mehr Sinn machen.

hatte mich nur so über Richter und Gegner geärgert

Ich hatte doch gesagt, dass Richter auf solche Vermieter passend reagieren. Da wunderst du dich noch? Der Richter ruft im Computer deine Aktenzeichen auf und sieht, dass du permanent aufschlägst und deine Mieter vor Gericht zerrst. Gab es da ein paar passende Worte vom Richter oder warum hast du dich geärgert?

@klaranaklar

Richtig, der Mieter war mit 530 Euro Miete zzgl. 280 Euro Nutzungsentschädigung nach Kündigung im Rückstand, hat mich aber trotzdem auf Herausgabe des Kautionssparbuchs (exakt der rückständige Betrag) verklagt, weil er zu blöd war, seinen Rückstand zu erkennen. Und nachdem der Richter der Klage trotzdem stattgeben wollte, da er meine Aufrechnung nach 273 BGB mangels Gleichartigkeit der Ansprüche ablehnen wollte, habe ich Widerklage erhoben. Somit konnte das Ganze nur noch in einem Vergleich enden, also mit seinem Verzicht auf die Kaution. Da ich aber nicht einsah, wegen seiner Blödheit die Kosten zu teilen, habe ich gefordert, dass er die Gerichtskosten zahlt und von meinen 200 Euro Anwaltskosten noch 150 zu übernehmen, sonst hätte ich es auf zwei Urteile und eine Berufung ankommen lassen. Und das habe ich auch bekommen, somit habe ich meine Forderung bekommen und das Ganze hat mich ca. 50 oder 60 Euro gekostet. Das ist doch praktisch gewonnen, oder?

Der Richter hat so reagiert, weil man einen Herausgabeanspruch nicht mit einem Zahlungsanspruch aufrechnen darf, das ist ein reiner Formfehler, und dass er darauf so herumgeritten ist, hat mich geärgert, er hätte ja auch gleich zu einem Vergleich drängen können. Inhaltlich hatte er überhaupt keine Wahl. Und dafür haben sies ja dann auch beide bekommen, den Richter habe ich noch mit einigen Anträgen geärgert, die er in der Verhandlung nicht bearbeiten konnte, so dass er zurück ins schriftliche Verfahren und noch diverse Schriftsätze bearbeiten musste, und der Kläger musste letztlich zahlen. Hätten sie beide anders haben können, aber wer nicht hören will, muss fühlen...

Du hast offensichtlich wirklich überhaupt keine Ahnung von Gerichten...

Da haben wohl beide heftig übers Ziel hinaus geschossen. Erst mal darf natürlich ein Makler bei der Übergabe der Wohnung dabei sein. In Eurem Fall hätte der Vermieter die Übergabe ohne Euch fortsetzen können. Der Zeuge hätte am Ende ein Protokoll unterschreiben können, auf dem alle Mängel und Schäden aufgeführt sind. Vielleicht hätte man auch noch Bilder machen können. Danach hätte er Euch, noch dazu, wo ihr Euch gemeldet habt, das Protokoll zusenden können mit der nochmaligen Aufforderung, alle Schäden zu beheben, die ihr selbst beheben könnt bzw. wollt und zwar mit Fristsetzung. Danach hätte er den Rest in Auftrag geben können und Euch die Rechnung stellen, vorausgesetzt, dass ihr tatsächlich verantwortlich wart. Wie auch immer: Ihr geht zum Anwalt. Der Anwalt wird die Forderungen zurück weisen. Gibt es darauf hin keine außergerichtliche Einigung, wird der Vermieter Klage einreichen und ihr werdet zu einer Güteverhandlung geladen. Kommt es da immer noch zu keiner Einigung, geht es in die eigentliche Verhandlung. Dabei will der Richter Beweise haben und wird mit einem Gutachter drohen, den er einschalten will. Da Gutachter sehr teuer sind, wird er vorschlagen, sich statt dessen doch irgendwie zu einigen. Am Ende kommt ein Vergleich raus, der häufig bei 50:50 liegen wird. Dazu noch Gerichts- und Anwaltskosten, die jeder anteilig übernehmen muss und schon ist man wieder bei nahezu dem Betrag, um den es ging. Vorschlag: Versucht auf jeden Fall, eine außergerichtliche Einigung zu finden. Der Rechtsanwalt soll sich darum bemühen.

"Diverse Mängel in der Wohnung. Vermieter wird Mieter die Kosten der Reparatur in Rechnung stellen".. Leider haben wir dieses unterschrieben. Nun kriegen wir 2 Monate später eine Rechnung über fast 4500,-€. Es wurden 2 Türen ausgetauscht, neues Laminat verlegt in WZ + SZ, Verdampfertuer im Kühlschrank, Malerkosten und Entrümpelung des Kellers in Rechnung gestellt.

schickt einen sachkundigen,ruhigen fachmann zur hausverwaltung,der in eurem namen einen vergleich aushandelt. etwas zahlen, werdet ihr sicherlich müssen,aber wenns vor gericht geht,kanns wesentlich teurer werden.

Hier will der Vermieter euch ausnehmen. Mit der Bezeichnung "diverse Mängel" kann er nicht ohne nähere konkrete Benennung nun maß- und grenzenlos auf eure Kosten die Wohnung sanieren. Die Übergabe/Übernahme der Wohnung durfte nicht verweigert werden, es brauchte nur der Protokollierung des Zustandes und/oder der (angeblichen) Mängel und einer Fristsetzung zur Abstellung. Fragwürdig ist nun die Verweigerung und deren Folgen. Klar dürfte sein, dass sich diese konkret auf den Flur bezog und nicht auf Anderes. Darauf würde ich mich stützen. Ich sehe lediglich die Herrichtung des Korridors als notwendig und damit die Erstattung der Kosten dafür.

Ich rate rechtlichen Beistand hinzu zu ziehen (Mieterverein, Anwalt bei bestehender RSV bzw. Beratungs- und Prozesskostenhilfe bei Bedürftigkeit).