Kann der Vermieter Hausmeisterkosten erhöhen - trotz vereinbartem Betrag im Mietvertrag?

7 Antworten

Mich würde als erstes die ganz genaue Formulierung im Mietvertrag interessieren. Es ist schon sehr ungewöhnlich, wenn ausgerechnet diese eine Position mit einem festen Betrag im Mietvertrag genannt sein sollte, wenn alle anderen Positionen dort nicht mit einem konkreten Betrag genannt sind - denn sie werden ja in einer Nebenkostenabrechnung jährlich abgerechnet.

marmalade 
Fragesteller
 26.08.2013, 22:28

Danke, Antwort siehe oben bei Gerhart.

angy2001  27.08.2013, 00:53
@marmalade

Ja, dann hat er Pech gehabt, weil bei Hausmeister kein "Vorauszahlung" steht, oder? Du kannst jetzt die 5 € mehr pro Monat zurück fordern und brauchst die Erhöhung auch nicht zu zahlen.

Du kannst aber auch entscheiden, dass die junge Frau ihre Arbeit gut macht und auch einigermaßen ordentlich bezahlt werden sollte. Ich würde mir deshalb die Abrechnungen für ihre Arbeit zeigen lassen und wenn sie das Geld auch bekommen hat, dann würde ich nix mehr machen und es dabei bewenden lassen.

Kann er nicht. Eine einseitig Vertragsänderung ist nicht rechtswirksam. Fordere die zuviel gezahlten Kosten bis zum 30.09.13 zurück. Falls der Vermieter dieser Aufforderung nicht folgen will, kannst du die Monatsmiete Oktober um den zuviel gezahlten Betrag mindern.

Fraglich ist, ob diese Hausmeister- Klausel rechtskräftig ist., denn Kosten für den Hausmeister gehören in die Nebenkostenabrechnung. Ein Pauschalbetrag für eine Leistung neben der Nettomiete und der Nebenkostenvorauszahlung kann zwar in einem IndividualMV vereinbart werden, dann darf der Mietvertrag aber kein Formularmietvertrag sein. Der StaffelMV deutet jedoch darauf hin.

marmalade 
Fragesteller
 26.08.2013, 22:28

Gerhart und Angy, erstmal danke für eure Antworten.

Also es ist ein vorgefertigter Mietvertrag vom Verlag für Hausbesitzer, die Version 7/2009. Dort ist unter Miete eine Aufzählung zu finden und dahinter kann man jeweils den Betrag ausfüllen. a) Wohnung, b) Geschäftsräume (gibt's aber keine) c) Sonstiges (Garage, Einstellplatz, Garten) diesen Klammerzusatz hat er durchgestrichen und handschriftlich Hausmeister dahintergeschrieben und dann eben die 20€ ausgefüllt. d) Heizkosten/ Warmwasser-Vorauszahlung und e) sonstige Betriebskosten- Vorauszahlungen hat er mit einer Klammer zusammengefügt und dahinter dann den Betrag für die Nebenkosten vermerkt. Das ist die Formulierung.

Unsere "Hausmeisterin" ist eine junge Frau die halt immer das Treppenhaus putzt, im Winter den Hof schippt und ich glaube sie stellt auch immer die Mülltonnen vor, wenn Abholtermin ist. Ich denke halt mal, dass er ihr monatlich einen festen Betrag zahlt und diesen eben durch die Anzahl der Mieter teilt. Wie viel die anderen Mieter bezahlen, weiß ich allerdings nicht.

Ich bin Studentin und das ist meine erste Mietwohnung :) Kenne mich da deshalb nicht so aus. Wäre es für mich besser, wenn die Hausmeisterkosten auch über die Nebenkosten abgerechnet werden (so wie ihr das schreibt und wie das wohl auch üblich ist) oder hat das so mehr Vorteile für mich? (Muss ich ja wissen, bevor ich mich beschwere).

Aber jedenfalls kann ich garantiert mein Geld zurück haben und muss die Erhöhung auch nicht bezahlen?

Gerhart  27.08.2013, 06:43
@marmalade

Es ist also ein Formularmietvertrag. Die Kosten für den Hausmeister sind unter den Bestandteilen der Mietsache handschriftlich aufgeführt und stellen einen verdeckten Mietpreis dar. Da diese Kosten nicht im Bereich der Nebenkosten abgerechnet werden, ist dir auch die Kontrolle über diese Kosten im Haus entzogen. Fordere den Vermieter zur Änderung des Mietvertrages auf, die Klausel zu streichen, und die Hausmeisterkosten in die Nebenkostenaufstellung zu integrieren. Die Hausmeisterkosten können damit zwar vertragskonform steigen, aber du hast Rechtssicherheit. Prüfe doch im Gespräch mit Hausbewohnern, ob die Hausmeisterin auch von denen mit der ungewöhnlichen Vermietermethode gelöhnt wird.

Die Erhöhung der Hausmeisterkosten ist unrechtmäßig erfolgt. Hier handelt es sich um eine Inklusivmiete. Der vereinbarte Betrag darf nicht einseitig erhöht werden. Es ist ein vereinbarter Festbetrag. Er hat in der Betriebskostenabrechnung nichts zu suchen. Sollten sich anders herum die Kosten verringern, hättest du keinen Anspruch auf Reduzierung, selbst wenn evtl. Nullkosten auftreten). Demzufolge gilt hierfür nicht die 12monatige Einspruchsfrist sondern es greift die regelmäßige dreijährige Verjährung. Du solltest deshalb den Vermieter auffordern, dir den überzahlten Betrag (120 Euro) binnen einer Frist von 14 Tagen (genau terminieren) zurückzahlen (Herausgabeanspruch wegen ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB). Teile ihm gleich mit, dass du bei Verzug bzw. Weigerung den Rechtsweg beschreiten würdest. Das Schreiben bitte als Einwurfeinschreiben!

Meine Frage: Kann der Vermieter die Hausmeisterkosten so einfach erhöhen, obwohl diese vertraglich festgelegt sind? Spielt es eine Rolle, ob er uns vorher darüber informiert hat oder nicht? Und können wir die zu viel bezahlten 120€ zurückfordern?

Wenn doie Hausmeisterkosten vertraglich fest vereinbart sind, kann der Vermieter diesen Posten nicht einfach erhöhen. Er müsste schon Eure Zustimmunh dafür haben.

Einseitig erhöhen kann er nicht einfach, weil die 20,00 Euro vertraglich vereinbart sind .... Du solltest aber nochmal im Vertrag nachsschauen, ob da eine Klausel zur Erhöhung der Nebenkosten enthälten ist ....