Kaution und Provision vor Unterzeichnung zahlen?
Hallo zusammen!
Ich bin Studentin und habe letztens eine kleine 30 m2 Wohnung besichtigt. Da sie mir gut gefallen hat habe ich den Maklervertrag unterzeichnet und alle nötigen Unterlagen geschickt. Am Tag darauf habe ich eine Zusage bekommen.
Nun zu dem was mich verwirrt... Die Dame in der Hausverwaltung meinte ich solle unbedingt vor unserem Termin für die Unterzeichnung die Kaution (in Höhe von 2,900 €! Die Wohnung ist zwar neu renoviert, aber klein und unmöbiliert) und die Provision 900€) unbedingt DAVOR bezahlen. Kurze Info: die Bruttomiete beträgt 530€.
Geht es hier mit rechten Dingen zu? Mein Papa bürgt für mich und ich kann es mir nicht leisten um Geld betrogen zu werden.
Gibt es Risiken bzgl. der Kaution? Kann ich mich irgendwie absichern?
7 Antworten

Wenn du den Makler nicht beauftragt hast eine Wohnung für dich zu suchen, ist die/seine/eine Provision nicht von dir zu zahlen sondern von dessen Auftraggeber. Das ist so vom BGH geurteilt und steht so im BGB. Die Forderung ist deshalb rechtswidrig.
Eine Kaution (Mietsicherheit) darf in drei gleichen Raten gezahlt werden (s. BGB). Wobei die 1. am Tag des vereinbarten Mietbeginns (und nicht bei Vertragsunterzeichnung!!), die 2. und 3. in den beiden Folgemonaten mit der Miete zu zahlen sind.
Die Kaution ist in dieser Höhe unzulässig. Maximum ist das Dreifache der Grundmiete. Hier wird (fast) das Vierfache der Bruttomiete verlangt.
Fazit: Hier stinkt etwas ganz gewaltig. Finger weg!

Rufe bei Google auf "MRG" (Mietrechtsgesetz). Dort findest du die Antwort für Ö.

Also hier sind mehrere Punkte verdächtig:
- Wer ist der Vermieter? Normalerweise nicht die Hausverwaltung, der Vermieter kann die HV bevollmächtigen, aber dann würde ich die Vollmacht verlangen.
- Kaution ist gesetzlich geregelt mit 3 Kaltmonatsmieten, zahlbar in 3 Raten. Eine Barkaution muss nur auf ein vom Vermögen des Vermieters getrenntes Konto gezahlt werden. Im Falle einer Insolvenz des Vermieter wäre sonst die Kaution eventuell verloren. Wie AnglerAut bereits geschrieben hat, gilt entweder Barkaution oder Bürgschaft (Bank, Versicherung, Privat)
- Wenn Du mit dem Makler nicht vor der Besichtigung eine Vereinbarung über die kostenpflichtige Wohnungssuche abgeschlossen hast, dann musst auch keine Provision bezahlen!

- die Kaution ist frühestens anteilig mit den ersten 3 mieten fällig
- die Kaution darf höchstens 3 Monatsmieten betragen
- Bürgschaft und Kaution ist nicht zulässig
- arbeitet der Makler auch für den Vermieter? Dann darf er dich nichts kosten.
klingt alles sehr seltsam, wenn ein Makler dies alles nicht weiß bzw. Beachtet. Zahl nicht vor der Unterschrift.

Angenommen, die Nettomiete beträgt 420,00€ p.m., dann kann die Kaution höchstens 1.260,00€ betragen. Dann bräuchte es auch keinen Papa als Bürgen.
Also lasse dir den Entwurf des Mietvertrages zeigen.

Wer hat den Makler bestellt?
Hast du den Makler gebeten, dir eine Wohnung zu suchen oder hat der Makler für die Vermieterin nach Mietern gesucht?
Hat der Makler nämlich für die Mieterin gesucht, hat die Mieterin den Makler beauftragt.
Hat der Makler für Dich nach Wohnungen gesucht, hast du den Auftrag gegeben.
Und wer den Auftrag an den Makler vergibt, der zahlt den Makler komplett. Und eigentlich auch direkt an den Makler.
Gilt dies nur in Deutschland oder auch in Österreich? Ich habe vergessen zu erwähnen dass es sich um Österreich/ Wien handelt.