Kaution und Provision vor Unterzeichnung zahlen?

7 Antworten

Wenn du den Makler nicht beauftragt hast eine Wohnung für dich zu suchen, ist die/seine/eine Provision nicht von dir zu zahlen sondern von dessen Auftraggeber. Das ist so vom BGH geurteilt und steht so im BGB. Die Forderung ist deshalb rechtswidrig.

Eine Kaution (Mietsicherheit) darf in drei gleichen Raten gezahlt werden (s. BGB). Wobei die 1. am Tag des vereinbarten Mietbeginns (und nicht bei Vertragsunterzeichnung!!), die 2. und 3. in den beiden Folgemonaten mit der Miete zu zahlen sind.

Die Kaution ist in dieser Höhe unzulässig. Maximum ist das Dreifache der Grundmiete. Hier wird (fast) das Vierfache der Bruttomiete verlangt.

Fazit: Hier stinkt etwas ganz gewaltig. Finger weg!

Lolita1515 
Fragesteller
 18.03.2022, 14:16

Gilt dies nur in Deutschland oder auch in Österreich? Ich habe vergessen zu erwähnen dass es sich um Österreich/ Wien handelt.

albatros  19.03.2022, 02:34
@Lolita1515

Rufe bei Google auf "MRG" (Mietrechtsgesetz). Dort findest du die Antwort für Ö.

Also hier sind mehrere Punkte verdächtig:

  1. Wer ist der Vermieter? Normalerweise nicht die Hausverwaltung, der Vermieter kann die HV bevollmächtigen, aber dann würde ich die Vollmacht verlangen.
  2. Kaution ist gesetzlich geregelt mit 3 Kaltmonatsmieten, zahlbar in 3 Raten. Eine Barkaution muss nur auf ein vom Vermögen des Vermieters getrenntes Konto gezahlt werden. Im Falle einer Insolvenz des Vermieter wäre sonst die Kaution eventuell verloren. Wie AnglerAut bereits geschrieben hat, gilt entweder Barkaution oder Bürgschaft (Bank, Versicherung, Privat)
  3. Wenn Du mit dem Makler nicht vor der Besichtigung eine Vereinbarung über die kostenpflichtige Wohnungssuche abgeschlossen hast, dann musst auch keine Provision bezahlen!
Woher ich das weiß:Berufserfahrung
  1. die Kaution ist frühestens anteilig mit den ersten 3 mieten fällig
  2. die Kaution darf höchstens 3 Monatsmieten betragen
  3. Bürgschaft und Kaution ist nicht zulässig
  4. arbeitet der Makler auch für den Vermieter? Dann darf er dich nichts kosten.

klingt alles sehr seltsam, wenn ein Makler dies alles nicht weiß bzw. Beachtet. Zahl nicht vor der Unterschrift.

Angenommen, die Nettomiete beträgt 420,00€ p.m., dann kann die Kaution höchstens 1.260,00€ betragen. Dann bräuchte es auch keinen Papa als Bürgen.

Also lasse dir den Entwurf des Mietvertrages zeigen.

Wer hat den Makler bestellt?

Hast du den Makler gebeten, dir eine Wohnung zu suchen oder hat der Makler für die Vermieterin nach Mietern gesucht?

Hat der Makler nämlich für die Mieterin gesucht, hat die Mieterin den Makler beauftragt.

Hat der Makler für Dich nach Wohnungen gesucht, hast du den Auftrag gegeben.

Und wer den Auftrag an den Makler vergibt, der zahlt den Makler komplett. Und eigentlich auch direkt an den Makler.