Real Solution?

1 Antwort

Der Vollstreckungsbescheid ist rechtskräftig und aus diesem kann jederzeit die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

Um Unannehmlichkeiten plus weitere Kosten zu vermeiden solltest Du Dich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen, damit dieser Dir einmal erklärt, wie der angebliche Vertrag zustande gekommen ist.