Intrum Justitia Vergleichsangebot trotz angeblichem Vollstreckungsbescheid von vor 12 Jahren, wie soll ich handeln?

4 Antworten

man sollte schonwissen, was für titel gegen einen bestehen, dann kann man auch handeln

ich würde jetzt zb genau gar nichts tun, weil es keine titulierte forderung gegen mich gibt, also lasse ich sie schreiben und nehme das papier für meinen kamin

Fordere eine Titelkopie an, dann verifizierst du beim zuständigen Amtsgericht unter dem Aktenzeichen, dass der Titel authentisch ist.

Dann sehen wir weiter.

Gibt es den Titel würde ich über den Vergleich nachdenken.

Gibt es keinen würde ich Strafanzeige stellen wegen versuchten Betrugs.

warum beauftragen sie nicht einfach einen Gerichtsvollzieher, sondern machen ein Vergleichsangebot.

Könnte mehrere Gründe haben.

  • Ein Bluff, da sie keinen Titel haben, dann würden sie sich aber strafbar machen.
  • kein Interesse daran den GV zu beauftragen, denn der arbeitet nicht umsonst und müsste vom Gläubiger vorgestreckt werden.
  • Man fürchtet es gäbe die Chance, dass eine Argumentation Richtung Verwirkung für dich erfolgreich sein könnte. Dazu ist aber alleine ein Zeitargument nicht ausreichend, es muss auch ein Umstandsmoment hinzukommen.

nicht zahlen...ignorieren....und wenn Kopie...ignorieren...Sie sind in ganze Europa...eine Maffia...habe schon ein Anwalt...mir reicht schon...vg.

Einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen kostet Geld. Es gibt viele Leute, die seitenweise Forderungen haben. Diese Schuldner ins Gefängnis stecken? Dann gibts ein Gratis Dach über dem Kopf mit 3 Mahlzeiten für den Schuldner und verursacht an anderer Stelle Kosten. Ist jetzt schon sehr übertrieben aber so ist es leider. Deswegen werden einfach Vergleiche geschlossen. Vorteil: keine weiter anfallenden Zinsen für den Schuldner. Für die Firma ist gut, dass sie die Sache unkompliziert und schnell vom Tisch haben