Die Inkasso Becker schreibt mich wegen 13 Jahre alter Forderung an. Wie soll ich darauf reagieren?

6 Antworten

Hallo, erst mal sei festgestellt, dass Internet mittlerweile voll ist mit Inkassosachen. Zu Deiner Geschichte. Sofern Du eine Rechtschutzversicherung besitzt nehme Dir einen Anwalt. Falls nein, schreibe das Inkassounternehmen an, das Du eine Kostenaufstellung verlangst, da sind die zu verpflichtet. Verlange ausserdem eine Kopie des Titels und frage an , wer nun diesen Titel falls überhaubt vorhanden besitzt.Die Dinger werden gerne verkauft. Wen nun diese Aufstellung kommt wirst Du sehen, dass alle Kosten und Zinsen der letzten 13 Jahre geltend gemacht werden. Jetzt , aber nur, sofern man Dir einen Titel vorlegt, weißt Du auf die Verjährung der Kosten und Zinsen hin. Die verjähren nämlich bis auf die der letzten 3 Jahre., sofern keine Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet wurden. Dies ist ja wohl nicht der Fall gewesen, sonnst wäre Dir die Sache ja bekannt. Willst Du das Inkassobüro noch etwas beschäftigen, mache eine Eingabe bei der Inkassoaufsicht.Soll schon Wunder gewirkt haben und die wollten von Forderungen nichts mehr wissen. Teile denen einfach mit Du fühlst Dich betrogen, da dieses Büro von der Verjährung Gewußt hat. Es gibt noch einige andere Möglichkeiten, aber das währe hier zu aufwendig. Und ganz wichtig nichts aber auch gar nichts unterschreiben, da könnten versteckte Schuldanerkenntnisse hinter stecken und dan war es das mit der Verjährung.

Helmi123  10.02.2014, 23:50

"...Du fühlst Dich betrogen, da dieses Büro von der Verjährung Gewußt hat."

Den Einspruch der Verjährung muss man selbst aktiv tätigen. Eine Verjährung tritt nicht automatisch in Kraft.

Gibt es Handlungsempfehlungen?

Den ganzen Driss anfordern wäre erstmal der erste Schritt. Vor allem die Titelkopie ist wichtig. Sollte es keinen Titel geben ist dies für mich versuchter Betrug und es sollte Strafanzeige gestellt werden.

" Sehr geehrter Inkassoladen - zwecks Überprüfung der Forderungsangelegenheit benötige ich folgende Unterlagen

Titelkopie , Forderungsaufstellung gem BGB § 367, Vollmacht gem BGB § 174 bzw Abtretungsurkunde gem BGB § 410

Bis zum Erhalt der von mir angeforderten Unterlagen mache ich von meinem Zurückbehaltungsrecht gebrauch

Mit der Kontaktaufnahme per telefon bin ich nicht einverstanden ....."

Seltsam das es trotz angeblichen Vollstreckungsbescheid zu keinen Vollstreckungsversuchen gekommen ist

ich würde erst einmal nicht reagieren

mepeisen  11.02.2014, 07:59

Wenn es bereits einen Titel gibt, ist das die völlig falsche Strategie. Dann steht irgendwann einmal ein Gerichtsvollzieher vor der Tür.