Kontopfändung trotz Insolvenz erhalten?
Befinde mich seit 2016 in einer Privatinsolvenz und habe heute einen gelben Umschlag vom Obergerichtsvollzieher im Briefkasten gehabt. Darin steht folgendes:
Telekom Deutschland GmbH vertreten durch EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH hat aufgrund der - vollstreckbaren - Ausfertigung des Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts in Euskirchen vom 24.09.2012 einen Anspruch auf Zahlung folgender Beträge.... Wegen dieses Anspruchs steht die gerichtliche Pfändung der -umseitig aufgeführten- angeblichen Forderungen des Schuldners an.
Darunter steht der Name meiner Bank.
Ist das so rechtens?
7 Antworten
Es wurde dein Kontoguthaben gepfändet bzw. zumindest versucht. Das im Briefkasten dürfte der Beschluss des Vollstreckungsgerichts sein, zugestellt durch den Gerichtsvollzieher. Das könnte man aber nur sicher mit den Unterlagen sagen. Da die Telekom mit 99%-iger Wahrscheinlichkeit Insolvenzgläubigerin ist, besteht ein Vollstreckungsverbot. Du solltest also beim Vollstreckungsgericht den Rechtsbehelf der Erinnerung einlegen und z.B. eine Kopie des Eröffnungsbeschlusses beilegen.
Es pfändet nicht die Telekom, sind EOS Inkasso.
Macht es nicht rechtens.
Die Forderung ist für die Dauer des Insovenzverfahrens nicht pfändbar.
Übergib den Vorgang dem Insolvenzverwalter, dass der dem Treiben ein Ende setzt.
Das ist ein übler Taschenspielertrick.
1.) Rufe den Insolvenzverwalter an schildere ihm das und bitte ihn der soll sich drum kümmern (macht sich ja auch die Taschen voll mit Geld)
2.)Rufe denjenigen an, der Dir die Insolvenz gemacht hat, schildere ihm das und bitte ihn sich drum zu kümmern (hat sich ja auch die Taschen mit Deinem Geld voll gemacht)
3.)Schreibe sofort an das Vollstreckungsgericht (Rechtsbehelf), schildere ihnen das.
4.)Richte Dir rein vorsorglich ein P-Konto ein: http://www.schuldnerakuthilfe.com/p-konto-girokonto.html
Schicke dem Gerichtsvollzieher den Eröffnungsbeschluß des Insolvenzgerichts und teile ihnen mit wer Insolvenzverwalter/Treuhänder ist.
Fertig ist die Laube, nichts mehr mit Pfändung.
Hast du den Gläubiger beim Insoantrag mit angegeben?
Wenn ja, übergib alles deinem Insoverwalter, die Forderung ist in dem Fall nicht auf diesem Weg einzutreiben.