Kontopfändung trotz Insolvenz erhalten?

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Es wurde dein Kontoguthaben gepfändet bzw. zumindest versucht. Das im Briefkasten dürfte der Beschluss des Vollstreckungsgerichts sein, zugestellt durch den Gerichtsvollzieher. Das könnte man aber nur sicher mit den Unterlagen sagen. Da die Telekom mit 99%-iger Wahrscheinlichkeit Insolvenzgläubigerin ist, besteht ein Vollstreckungsverbot. Du solltest also beim Vollstreckungsgericht den Rechtsbehelf der Erinnerung einlegen und z.B. eine Kopie des Eröffnungsbeschlusses beilegen.

Artus01  13.10.2017, 20:47

Wenn die Forderung zur Tabelle gemeldet ist, sollte über eine Betrugsanzeige nachgedacht werden.

Ist die Forderung nicht gemeldet kann die Telekom die Angelegenheit an ihren Steuerberater witergeben, das Geld ist futsch.

mepeisen  14.10.2017, 08:03
@Artus01

Genauer gesagt würde es ggf. Prozessbetrug und Nötigung sein. Sprich: Beim Antrag des PfÜB wurde darüber getäuscht, dass man ein Anrecht auf diese Pfändung habe.

Es pfändet nicht die Telekom, sind EOS Inkasso.

Macht es nicht rechtens.
Die Forderung ist für die Dauer des Insovenzverfahrens nicht pfändbar.
Übergib den Vorgang dem Insolvenzverwalter, dass der dem Treiben ein Ende setzt.

Das ist ein übler Taschenspielertrick.

Artus01  14.10.2017, 07:11

Die Forderung ist für die Dauer des Insovenzverfahrens nicht pfändbar.

Sie ist auch danach nicht pfändbar. Wenn sie nicht zur Tabelle gemeldet ist, ist das Geld futsch.

mepeisen  14.10.2017, 08:05
@Artus01

Korrekt. Die RSB umfasst alle Forderung, die vor Eröffnung entstanden sind, auch nicht angemeldete.

Es sei denn, es gab irgendwo eine nachweisbare mutwillige Schädigungsabsicht beim Schuldner. Wenn man also aus irgendwelchen böswilligen Gründen absichtlich etwas weglässt.

So ein Fall kommt in der Praxis aber meinem Wissen nach extrem selten vor.

1.) Rufe den Insolvenzverwalter an schildere ihm das und bitte ihn der soll sich drum kümmern (macht sich ja auch die Taschen voll mit Geld)

2.)Rufe denjenigen an, der Dir die Insolvenz gemacht hat, schildere ihm das und bitte ihn sich drum zu kümmern (hat sich ja auch die Taschen mit Deinem Geld voll gemacht)

3.)Schreibe sofort an das Vollstreckungsgericht (Rechtsbehelf), schildere ihnen das.

4.)Richte Dir rein vorsorglich ein P-Konto ein: http://www.schuldnerakuthilfe.com/p-konto-girokonto.html

mepeisen  14.10.2017, 22:41

zu 2) Wer sagt denn, dass der TE bei einer kostenpflichtigen Schuldnerberatung war? es gibt auch sehr viele gemeinnützige bzw. kostenlose, die sich nicht "die Taschen voll machen"

Schicke dem Gerichtsvollzieher den Eröffnungsbeschluß des Insolvenzgerichts und teile ihnen mit wer Insolvenzverwalter/Treuhänder ist.

Fertig ist die Laube, nichts mehr mit Pfändung.

mepeisen  14.10.2017, 08:07

Da es ein PfÜB ist, sollte man dergleichen auch mit der Bank absprechen, damit sie nicht pfändet. Sollte die Bank sich weigern, die Pfändung aufzuheben, müsste man beim GV oder direkt beim Gericht eine Erinnerung einlegen.

Artus01  14.10.2017, 10:22
@mepeisen

Der Bank dürfte bekannt sein das der Kontoinhaber sich in der Inso befindet und somit auch wissen daß es nichts zu pfänden gibt und dieses dann auch dem GV mitteilen.

Wenn sie macht was ich in der Antwort gechrieben habe passiert ohnehin nichts.

mepeisen  14.10.2017, 22:36
@Artus01

Schon klar. Es gibt aber Banken, die nutzen so was gerne, um die "Muskeln" spielen zu lassen, gerade wenn eigene Forderungen mit in die Insolvenz geflossen sind. Sprich: Schlechte Kunden rausekeln.

Bei so etwas sollte man sich dann nicht groß zanken, sondern einfach übers Gericht gehen. Das wollte ich damit sagen.

Hast du den Gläubiger beim Insoantrag mit angegeben?

Wenn ja, übergib alles deinem Insoverwalter, die Forderung ist in dem Fall nicht auf diesem Weg einzutreiben.

govindam 
Fragesteller
 13.10.2017, 21:31

Ja, habe den Gläubiger beim Insoantrag mit angegeben. Werde nun diesbezüglich beim Isoverwalter anrufen.

HoskevonBerg  14.10.2017, 10:14
@govindam

Dann ist alles ok, du solltest vor allen dem Gerichtsvollzieher über die Insolvenz informieren, dann hast du Ruhe.