Rausschleichen illegal?
Wenn ich von der Polizei erwischt werde, wie ich mit einer Leiter aus meinem eigenen Fenster rausschleiche/reinschleiche, könnten sie irgendwas sagen oder eingreifen? + ist das ein unterschied wenn man minderjährig ist oder nicht?
2 Antworten
Nunja, wenn so eine Streife des Wegs vorbeikommt und erblickt, wie jemand mit einer Leiter aus einem Fenster klettert, dann hat das doch einen so großen Faktor an Kuriosität einerseits und beinhaltet auch den einen oder anderen Verdachtsmoment andererseits, dass man sich der Sache letztlich annehmen und zur Klärung der Sachlage und Hintergründe schreiten wird.
Und wenn Du minderjährig bist, wird man sicherlich mal an der Haustür klingeln, um die Erziehungsgenötigten beiläuftig auf den Umstand des ausrückenden Jugendlichen hinzuweisen und ob der Einschätzung hinsichtlich dessen nächtlichen Ausganges zu befragen.
Es wird Dir sodann auch als Erklärung nicht viel helfen, dass Du zum Fenster rauskletterst, da ja Weihnachten und Sylvester vor der Tür steht.
Illegal ist es in dem Sinne sicherlich nicht, ruft aber dennoch den Polizisten auf den Plan, welcher diesem Treiben zuvor unverhofft ansichtig wurde.
illegal im sinne eriner straftat ist das nicht, aber die werden mit sicherheit klären ob du ein einbrecher bist wenn sie dich dabei sehen und wenn du 12 jahre alt bist und nachts um 2.00 rauskletterst gibt es kritische nachfragen. die zulässigen zeiten für jugendliche entnimmst du dem jugendschutzgesetz
das stimmt, aber man kann es von den kino bzw gaststättenzeiten ableiten
Da gibt es nichts "abzuleiten", der Aufenthalt im Freien ist definitiv nicht reglementiert.
Klingt komisch, ist aber so.
Es gibt im Jugendschutzgesetz keine "zulässigen Zeiten" für den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen im Freien, darüber bestimmen alleine die Eltern.