Diebstahl, illegal?

9 Antworten

Selbstjustiz ist in Deutschland verboten. In deinem Beispiel sieht man aber daran, dass es nicht immer in jedem Fall sinnvoll ist...

Samyblvck  20.06.2017, 09:45

Auch du liegst falsch! Besser du informierst dich ausführlich bevor du hier Unwahrheiten verbreitest.

Des weiteren hast du die Definition von Selbstjustiz nicht verstanden.

Hallo GabrielFragtx3,

Nein es ist nicht strafbar, sich eine Sache wiederzuholen die einem gehört.

Ein Diebstahl liegt laut Strafgesetzbuch vor:

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§ 242 StGB - Diebstahl

(1) Wer eine FREMDE bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

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Da es sich aber um keine FREMDE Sache, sondern um Deine eigene Sache handelt, liegt auch kein Diebstahl vor.

Das gleiche gilt für folgenden Straftatbestand

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§ 246 StGB - Unterschlagung

(1) Wer eine FREMDE bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

(3) Der Versuch ist strafbar.

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Der richtige Weg, währe aber der, die Angelegenheit der Polizei zu überlassen. Aber verpflichtet bist Du dazu nicht.

Übrigens, das gilt auch nicht als strafbare Selbstjustiz. Es ist nicht strafbar sich sein Eigentum zurückzuholen.

Unter strafbare Selbstjustiz versteht man, dass man die Bestrafung des Täters selbst in die Hand nimmt. Bekanntestes Beispiel für unerlaubte Selbstjustiz, war der Fall Mariane Bachmeier, die dem Richter bei der Bestrafung zuvorkam und den Mörder ihrer Tochter im Gerichtszahl mit einer Waffe hinrichtete.

Schöne Grüße
TheGrow

Artus01  02.07.2016, 07:59

Richtig, an seinem Eigentum kann man nicht zum Dieb werden.

Der Fall Bachmeier fällt für die meisten User hier schon in finstere Mittelalter.

Du meinst wohl das Selbstjustiz, es ist ich nicht erlaubt. Laut der Gesetz soll man sich beim Polizei melden. Aber ich persönlich hätte es schon zurückgenommen bzw. zurückgeklaut.

Wenn du 100% belegen kannst das es deins ist dann nein du darfst mit deinem Eigentum machen was du willst wenn du es nicht belegen kannst wäre ich vorsichtig

Ich würd einfach hart genug zuschlagen und der Person klarmachen das sie im Falle der Polizei denen klar zu machen hat das nix passiert is und du dir des geliehene Fahrrad wieder geholt hast.
Egal was man stiehlt aus Prinzip nicht