Erwischt mit Harten drogen (mdma 2,stk und pep ca 2 g) Wiederholungstäter was erwartet mich?

2 Antworten

der Sicherheitsdienst gilt als zeuge , Wenn diese deine Drogen der Polizei übergeben, wirst du mit einem Ermittlungsverfahren rechnen müssen .

Dieses Strafverfahren wird in den meisten fällen wegen Eigenbedarfsvermutung eingestellt .

Allerdings wird es auch an die Fahrerlaubnisbehörde gemeldet .

Meisten ordnen diese dann eine Drogen MPU an , welche du bestehen musst um eine Fahrerlaubnis zu erhalten  .

Vielen dank für die anwort , wird mit großer Wahrscheinlichkeit eine drogen mpu angeordnet? Selbst wenn ich dann noch warte bis a das alles vorbei ist und dann erst mit dem FührerSchein anfange ?

@dervollidiot23

Du könntest auch 15 Jahre warten , bis der Eintrag gelöscht wird .

Alternativ könntest du schon mal zur Suchtberatung . Dieses wird gern gesehen .

Denn nach § 14anlage 4 ist dir durch den Konsum harter Dogen die Fahrerlaubnis zu versagen.

Erst nach Beibringung eines Abstinenznachweises über 1 Jahr und einer positiven MPU kann diese erteilt werden .

Allerdings muss man auch sagen , das jede Fahrerlaubnisbehörde im Umgang mi Drogen sehr unterschiedlich umgehen ,

Die einen hauen dir das ganze Fahrerlaubnisrecht um die Ohren , die anderen sehen es nicht so eng .

 Denkbar ist auch die Anordnung eines Fachärztlichen Gutachtens mit Haaranalyse . Wäre aber bei MDMA als Wiederholung recht außergewöhnlich .

Warte mal noch 2-3 Monate , bis das Strafrechtliche abgeschlossen ist , und vereinbare einen Termin bei der zuständigen Behörde .

Mit dem Schreiben der Suchtberatung bewaffnet kannst du dann alles mit dem Beamten besprechen . Er gibt dir dann Auskunft was auf dich zukommt und was gefordert wird .     

Ist doch nicht hart ;D

Vermutlich passiert gar nichts, sie können nicht beweisen, dass die Teile und das Schnelle von dir kommen.

In dem Fall hätte die Polizei kommen und die Tatsachen feststellen müssen. Die wollten dir nur Angst machen.Falls aber doch etwas kommen sollte, hast du als Beschuldigter nicht nur das Recht zur Aussageverweigerung, du darfst auch lügen. Das würde ich dann auch tun und behaupten, dass da ein Fehler unterlaufen sein muss. Du hättest keine Drogen bei dir gehabt.

Ansonsten wird es allerhöchstens eine Geldstrafe im niedrigen Bereich werden.

Dankeschön für die anwort aber ihr denke schon das was passieren wird , hab mich mittlerweile viel im Internet informiert und es sieht nicht gut für mich aus..