Ich habe eben Böller aus dem Fenster geworfen und jemand hat uns erwischt ist das strafbar?

9 Antworten

Hallo Selena11Cockie

Da du noch unter 14 bist kannst du weder strafrechtlich von der Polizei noch durch das Ordnungsamt mit einem Busgeld belangt werden, solltest du allerdings mit den Böllern Schaden angerichtet haben, dann bist du schadensersatzpflichtig.

LG

Darkmalvet

Hallo.

Ja das stimmt nur so halb.

Er ist wird zwar nicht mit einem Bußgeld belangt, aber seine Eltern schon.

"Eltern haften für ihre Kinder"

Ansonsten gute Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

@Lasertaxx

Erstmal danke :-)

Aber auch wenn es allgemein so angenommen wird, stimmt das nicht ganz, Eltern haften nur bei einer Aufsichtspflichtverletzung, wenn ihre Eltern ihr die Böller also bewusst gegeben haben oder sie offen rumlagen könnte das passieren, hat sie die Böller irgendwo von Freunden oder sich unerlaubt aus einer Ecke gekramt dann haften die Eltern nicht.

Für Schadensersatz bei Beschädigungen müsste sie dann selber haften, Busgelder dürfen gegen Kinder aber nicht verhängt werden.

An eurer Reaktion kann man erkennen, dass ihr ganz genau wisst, dass ihr Sch... gemacht habt. Wie alt seid ihr, um solchen Mist zu machen? Für jede Tat und jedes Tun im Leben muss jeder seine Verantwortung übernehmen und nicht aus Angst das Licht ausknipsen. Vorher denken und sich über Konsequenzen im Klaren sein. Ich glaube kaum, dass jemand die Polizei nun gleich ruft. Aber beim nächsten Mal: Gehirn einschalten. Es kann auch jemand verletzen oder arg erschrecken, egal ob Baby oder eine alte Oma.

Nein. Die deutsche BAM sheiße kann niemanden verletzen

@Giraffenschiss

Doch kann sie, dir ist scheinbar noch keine Rakette vorn gesicht explodiert weil sie schon am boden hoch gegangen ist......

BAM wurde abgeschafft!

@verreisterNutzer

nein, wurde sie nicht X). sie ist nur ab mitte des jahres nichtmehr verpflichtend

Hallo.

Dazu kannst du dir mal die 1.SprengV durchlesen.

Da steht nämlich folgendes drin:

(2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

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Wer außerhalb dieser Zeit Feuerwerk ohne Genehmigung zündet, kriegt ein Bußgeld von 10.000 Euro

Mit freundlichen Grüßen

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/sprengv_1/__23.html

naja, bis zu 50.000E sind es. richtet sich aber nach dem einkommen, meistens gibt es ein verwarngeld. bei mir waren es 15E

Ja..ist es.

Fenster zu und Licht aus, wird euch vor einer Strafe aber nicht schützen!

Ja, theoretisch darf er die Polizei rufen, da ihr damit jemand verletzen könntet. Jedoch bezweifle ich, dass die Polizei euch gleich Handschellen anlegt und euch abführt...