Rauchmelder/Feuerlöscher. Was ist Pflicht?

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Muß ich einen Feuerlöscher haben? Wenn ja, dann wo?

Kann ich jetzt nicht erkennen. Das würde sonst eigentlich hier drinstehen: http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/1wjb/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-FeuVRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-FeuVRPpP12

Muß ich Rauchmelder anbringen? Wenn ja, wo und wieviele?

§ 44 Absatz 8 Landesbauordnung: In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten.

Der Zeitraum von fünf Jahren endete am 12.07.2012!

Ich möchte hier nicht wissen, was besser, oder verantwortungsvoll ist

Ich sage es dir trotzdem: Zum Thema Rauchmelder ist die Landesvorschrift meines Erachtens ein ausreichender Anhaltspunkt. Zum Thema Feuerlöscher: Für Privathaushalte sind Wasser- oder Schaumfeuerlöscher zu empfehlen, etwa einer pro Etage. (Bei ausgedehnten Gebäuden auch mehr als einer pro Etage.) Bedenke, dass so ein Teil deine Existenz retten kann!

Danke für den Stern. :-)

hängt von den bestimmungen deines bundeslands ab

lese mal den Vertrag deiner Eigenheim-Versicherung da stehts bestimmt drinnen

Versicherungen brauchen auf die neuen gesetzl. Vorschriften im Grunde gar nicht reagieren. Handelt jemand nicht gesetzeskonform, ist das grob fahrlässig. Damit ist Deine Versicherung ohnehin raus!

Allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass der eine oder andere Versicherer darauf reagieren wird (oder bereits reagiert hat) und die Bedingungen anpasst.

Hallo Einen Feuerlöscher ja im Keller wo der Oeltank steht. Rauchmelder entscheidet jeder selbst sind keine Pflicht. L.g

In Rheinland-Pfalz besteht seit 12.07.2012 die Pflicht Rauchmelder zu haben.

Eine Rauchmelderpflicht besteht aktuell in: Bremen, Hamburg, Hessen, Meck.-Pom., Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und Niedersachsen.

Auch nicht unwichtig: Die Hausratversicherer kürzen im Schadenfall die Leistungen, weil gegen gesetzliche Auflagen zum Brandschutz verstoßen wurde.

Eigentlich spricht alles dafür, sich damit auszustatten. Insbesondere, wenn sie später vielleicht sogar Dein Leben retten.

Feuerlöscher sind bei Ölheizung schon lange bundesweit Pflicht.

Die Hausratversicherer kürzen im Schadenfall die Leistungen, weil gegen gesetzliche Auflagen zum Brandschutz verstoßen wurde.

Das würde ich so nicht unterschreiben. Gibt es dafür eine Quelle?

Feuerlöscher sind bei Ölheizung schon lange bundesweit Pflicht.

Auch hier bräuchtest du dafür einen Beweis. Den wirst du wahrscheinlich nicht liefern können...

@hellomynameis

Sind wir hier bei Spiegel-online oder wie ?

Was die Hausratversicherung angeht, hier ein Auszug aus den zur Zeit genutzten Hausrat-Bedingungen einer Gesellschaft. Ich kann hier hicht alles, was es an Bedingungen gibt, auflisten. Das hier sind VHB 2008 (zur Zeit bei etlichen Versicherern noch im Einsatz)

Auszug

19.1 Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall Sie haben 19.1.1 alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten

19.3.1 Verletzen Sie eine Obliegenheit nach Ziffer 19.1 vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.

Ich hoffe, das genügt jetzt als Beweis.

Was die Feuerlöscher angeht hast Du recht. Die Feuerverordnung wurde novelliert und die Pflicht ist weggefallen, wenn das Heizöl in einem ordnungsgemäßen Lagerraum ist. Das habe ich selbst eben erst entdeckt. Bei meinen Eltern steht noch ein Löscher, aus der Zeit der Pflicht.