Radfahrer Fast überfahren was droht mir jetzt?

9 Antworten

Bei deinen vielen Fast-Unfällen, die du hier auf GF schon beschrieben hast, solltest du besser das Autofahren sein lassen. Du bringst offenbar ständig andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr, und es ist nur eine Frage der Zeit, bis du tatsächlich einen Unfall verursachst.

Ansonsten bin ich der Ansicht, dass der User Crack die korrekte Antwort gegeben hat.

Sie kann eine Anzeige bei der Polizei erstattet haben, dann kommt es zu einer Vorladung, bei der Du Deine Sicht der Dinge schildern kannst.

Es hängt auch von der konkreten Verkehrslage und Situation ab. War es ein Radweg, den Du beim Abbiegen überqueren musstest, oder ist die Radfahrerin trotz Deines Abbiege-Blinkens rechts an Dir vorbei gefahren, wie stark war die Gefährdung tatsächlich, usw.

So ein Aufwand?

@Amandoku

Aufwand für wen?

1. für die Radfahrerin? Wir kennen ihre Sicht zur Situation nicht, wir kennen die Vorgeschichte nicht (wie häufig es ihr passiert oder was vielleicht in der Bekanntschaft vorgefallen ist), wir kennen ihren Aktionismus & Fehlertoleranz nicht, wir wissen nicht, wie gross ihre Abneigung ggü Autos dieser Marke und Farbe ist, usw. :)

2. für die Polizei? Das ist ihr Job :) Ist es nichts ganz abwägiges, müssen sie einer Anzeige nachgehen. Das würdest Du auch wollen, wenn Du eine aufgibst. Doch sind sie auch drauf geschult, zu vermitteln oder die Notwendigkeit zu hinterfragen.

3. für Dich? ... nee, das meintest Du sicherlich nicht :)

Warte es einfach ab und mach Dir nicht zu viele Sorgen. Fehler passieren jedem und überall. über die meisten ärgert man sich, doch sieht im nächsten Moment auch drüber hinweg. Weil man merkt, dass es wichtigere oder tragischere Dinge gibt.

Da niemandem etwas passiert ist und Du ja auch nicht irgendwie gegen sie aktiv geworden bist: Nichts.
Selbst eine Verwarnung durch die Polizei würde ich eher für unwahrscheinlich halten. Was sollten die Beamten auch aufnehmen, wenn die Dame Dich anzeigen sollte?

Du hast ihr die Vorfahrt genommen.
Ordnungswidrigkeit nach § 8 StVO.
Max. 25 Euro Verwarngeld

Moin,

es kam zu keinem Unfall, also keine Folgen.

Nun stellt sich auch die Frage ob der Überweg auch als Radweg gekennzeichnet ist, wenn nicht hätte sie schieben müssen.

MfG

Seit wann muss man als geradeaus-fahrender Radfahrer sein Rad über eine Kreuzung schieben?

@Crack

Weil es ein Fußgängerüberweg ist! Auch wenn es im Straßenbild oft anders aussieht oder falsch gemacht wird. Auch über den Fußgängerüberweg mit "Zebrastreifen" muss abgestiegen werden.

Einfach mal mit der StVO beschäftigen.

@LKuIK

Weil es ein Fußgängerüberweg ist! Auch wenn es im
Straßenbild oft anders aussieht oder falsch gemacht wird. Auch über den Fußgängerüberweg mit "Zebrastreifen" muss abgestiegen werden.

Wo hast Du denn etwas von einem Fußgängerüberweg gelesen?

In der Frage steht nichts davon, dafür aber von einer Ampel. Fußgängerüberwege haben keine Ampeln.

Einfach mal mit der StVO beschäftigen.

Die kenne ich eigentlich ganz gut.