Psychisch kranke Mutter, Sorgerecht für Bruder?
Hallo zusammen.
Ich bin 27 Jahre alt. Meine Mutter lebt zusammen mit meinem kleinen Bruder (16) in einer vom Staat bezahlten Wohnung (Hartz 4). Ich habe seit längerem die Vermutung, dass meine Mutter an Schizophrenie leidet; sie hat mir anvertraut, dass sie Stimmen hört, die sie zu bestimmten Handlungen zwingen (z.B. hat sie gestern ihren gesamten Kleiderschrankinhalt in den Müll geworfen). Für mich steht fest, dass sie professionelle Hilfe braucht und daher ins Krankenhaus eingeliefert werden muss.
Meine Frage ist folgende: Mein Bruder (16) ist noch minderjährig und meine Mutter teilt sich mit dem leiblichen Vater (geschieden) das Sorgerecht. Der Vater will nichts mit seinem Sohn zu tun haben, aber falls meine Mutter eingeliefert wird, sollte er sich laut Gesetz um ihn kümmern. Wie bekomme ich es hin, dass ich mich um ihn kümmern kann? Mein Bruder würde mich auch definitiv seinem Vater vorziehen. Momentan wohne ich in einer WG, aber ich würde sofort in die Wohnung meiner Mutter ziehen und mich um meinen Bruder kümmern. Zu dem Vermieter habe ich auch einen guten Draht, sodass ich recht positiv bin, dass sich da eine Lösung finden lässt.
Andere Frage: Sollte ich es in Erwägung ziehen, eine Vormundschaft über meine Mutter zu beantragen? Wie mache ich das am klügsten? Ich halte sie für nicht zurechnungsfähig.
Und zuletzt: Würde das Amt weiterhin die Miete und Lebenshaltungskosten zahlen? Mit meinem Gehalt könnte ich diese Kosten nicht übernehmen.
Ich werde morgen auf alle Fälle mit ihr einen Arzt aufsuchen und auch einen Anwalt kontaktieren. Ich wollte auf diesem Weg nur wissen, ob jemand im Voraus einige Tipps für mich hätte wie ich das am besten lösen kann.
Vielen Dank an alle, die sich das durchgelesen haben. Ich versuche stark zu bleiben, aber diese Situation ist einfach nur die Hölle...
Liebe Grüße, Tatjana
6 Antworten
Du machst das schon richtig so. Auf alle Fälle zum Arzt und zum Anwalt, der wird dich über die Möglichkeiten beraten. Nur wenn deine Mutter Harz 4 - Empfängerin ist, solltest du dir vorher vom Amt einen Schein für die Rechtsberatungsbeihilfe holen. Der kostete zumindest vor 5 Jahren noch nur 10 €, ein Anwalt kann sehr viel teurer werden.
was deine mutter betrifft kannst du und solltest du hilfe einholen. solange sie sich aber nicht selbst verletzt und nur klamotten weg wirft, wird nichts weiter passieren. weiterhin wird auch keiner deinen bruder von deiner mutter entfernen. du kannst auch nicht einfach in ihre wohnung einziehen, da der vertrag auf deine mutter läuft und der vermieter muss dich da nicht drin dulden. würde wahrscheinlich darauf hinaus laufen, dass du keine voraussetzungen hast deinen bruder zu versorgen, er besser in eine wohngruppe oder zum vater kommt.
Man bekommt heute keine Vormundschaft mehr für erwachsene Menschen.
Allenfalls einen Betreuer.
Und so schnell braucht kein Schizophreniekranker keinen Betreuer.
In eine Klinik einweisen kann man jemanden nur dann, wenn er sich und andere gefährdet.
Das ist meist nicht der Fall.
Will Dein Bruder zu Dir?
Dann wäre der erste Weg zum Jugendamt. Wenn Du ihn zur Pflege bekommen möchtest, dann mußt du einen Kurs belegen, der dauert ja schon ein gutes halbes Jahr.
Zuerst solltest Du Dich eh ans Jugendamt wenden.
Wenn der Vater sich bis jetzt nicht gekümmert hat, wird ihm kein Richter einen Teen aufdrücken.
Was für eine gute Tochter du bist, das bewundere ich in dieser Zeit! Viel Glück euch!
Du kannst jederzeit beim zuständigen Amtsgericht eine gesetzliche Betreuung für Deine Mutter beantragen, nach dem Betreuungsgesetz.
Kurzfassung siehe: http://www.weinsberger-forum.de/taetigkeitsfelder/berufsbetreuer/was-ist-eine-gesetzliche-betreuung.html
Die Betreuung wird üblicherweise zeitlich limitiert z.b. für 1 oder 2 Jahre angeordnet.
Dafür wird voraussichtlich ein Gutachter, der vom Gericht bestellt wird, Deine Mutter hinsichtlich ihres Hilfebedarfs begutachten.
Günstig ist, wenn Deine Mutter eine (vorübergehende) Betreuung durch Dich selber wünscht und dem zustimmt.
Die Beantragung kann formlos beim Betreuungsgericht bei einem Gerichtshelfer erfolgen, der den, auch mündlich formulierten Betreuungswunsch als Antrag aufnehmen muss.
Antrag, Begutachtung und Betreuung sind kostenfrei.
Im Betreuungsfall kann auch ein Familienmitglied, das Betreuer wird, Kosten, die durch die Betreuung entstehen, erstattet bekommen, bzw. eine Aufwandsentschädigung beantragen.
Sicherlich steht die medizinische Diagnostik über eine evt. psychische Krankheit Deiner Mutter nun im Vordergrund. Das geht mitunter auch in einer Tagesklinik oder, ebenfalls ambulant bei einem Psychiater oder Neurologen.
Zur Frage des Sorgerechtes für Deinen Bruder kann ich nichts sagen, aber dazu gibt es ja schon einen Beitrag.
Viel Kraft und viel Erfolg für Deine Pläne, diese Krisensituation lösen zu helfen!
Vor allem ist wohl die wichtigste Aufgabe, Deine Mutter zunächst zu motivieren, sich wie beschrieben ärztlich untersuchen zu lassen.