Probleme in der WG.. Wie kann ich raus aus dem Vertrag ohne nachfolgende Problem?
Hallo, ich wohne derzeit seit etwa 15 Monaten zusammen mit meinem derzeitigen Mitbewohner in einer Wohnung, die wir zusammen gemietet haben.
Dementsprechend stehen mein Mitbewohner und ich unter einem Vertrag. Mein Mitbewohner hat sich allerdings nicht beim Einwohnermeldeamt gemeldet und ich bin somit der einzige, der in der Wohnung gemeldet ist.
Seit Juli ist meine Freundin noch bei mir ins Zimmer eingezogen. Dementsprechend ist die Wohnung etwas zu klein für drei Personen.
Ein weiteres Problem ist, dass ich mit meinem Mitbewohner überhaupt nicht klar komme. Er räumt nämlich nie auf und die Wohnung sieht dann immer aus wie im Schweinestall. Meine Freundin und ich sind immer die einzigen die in der Wohnung aufräumen (inkl. seinen Dreck). Ich fühle mich einfach nicht wohl wenn es dreckig ist. Sein Zimmer sieht aus wie in einer Messiwohnung und seitdem wir hier Wohnen, hat er nicht einmal den Müll rausgebracht. Wenn er sieht dass der Müll voll ist, stapelt er trotzdem weiteren Dreck drauf und bildet somit eine sogenannte Müllpyramide.
Ein anderes Problem ist, dass die Wohnung am schimmeln ist. Die Fenster sind undicht, in der Küche funktioniert die Heizung nicht und die Fensterränder fangen überall an zu schimmeln. Es schimmelt sogar unter meinem Schreibtisch. Einige wichtige Ordner sind dadurch ungebrauchbar geworden. Und das, obwohl ich regelmäßig lüfte und heize. Wie es bei meinem Mitbewohner im Zimmer aussieht und ob er auch lüftet kann ich leider nicht sagen.
Nun wollen meine Freundin und ich demnächst heiraten und dementsprechend auch weiterhin zusammen wohnen. Wir haben bereits eine neue Wohnung und auch sämtliche Bewerber als Nachmieter. Mein derzeitiger Mitbewohner möchte jedoch nicht, dass ich ausziehe und ich befürchte auch, dass er mich nicht aus dem Vertrag rauslässt. Ich bräuchte nämlich wenn ich nicht falsch liege auch sein Unterschrift um aus dem Vertrag rauszukommen. Er wird die Wohnung zum Oktober kündigen und ich will bereits in April schon hier raus. Er hat halt keine Lust, um sich später für einen Nachmieter zu kümmern. Er müsste nämlich mit dem neuen Nachmieter unter einem Vertrag kommen, dessen Ausbildung jedoch 2,5 Jahre dauert und er somit die nächsten 2,5 Jahre nicht kündigen wird.
Nun ist meine Frage ob ich überhaupt außerordentlich kündigen kann? Wenn ja, dann wie? Und wenn nicht, was für alternativen bleiben mir ?
Sorry für den langen Text. Ich hoffe auf eure Hilfe!
LG swaswaswa
6 Antworten
Ihr seid beide Mieter mit einem gemeinsamen Mietvertrag, wenn ich das recht verstehe.
Dann kann einer allein gar nicht kündigen.
Ich bräuchte nämlich wenn ich nicht falsch liege auch sein Unterschrift um aus dem Vertrag rauszukommen.
Und die des Vermieters.
Alternative?
Gemeinsam kündigen. Stimmt der Mitbewohner nicht zu, ihn auf Zustimmung verklagen. Dann ersetzt das Urteil seine Unterschrift unter der Kündigung.
Noch mal, Du allein kannst gar nicht kündigen. Weder ordentlich noch außerordentlich.
Wenn die Wohnung Ursache der Erkrankung sein sollte müßte das schon amtlich bescheinigt sein und evtl. außerordentlich kündigen zu können.
Kann ich mit dem Nachmieter denn keinen internen Vertrag machen?
Wer Nachmieter wird entscheidet der Vermieter und in dem Fall auch dein Mitmieter.
Wie hier schon ausführlich geschrieben seid ihr beide Mieter und somit nach Paragraph 421 BGB auch Gesamtschuldner. Das heißt auch, das ihr eine wirksame Kündigung, gleich ob ordentlich oder außerordentlich, nur gemeinsam aussprechen könnt. Eine teilweise Kündigung von nur einem Vertragsmieterteil ist zumindest in deinem Fall nicht möglich.
Die einzige Möglichkeit wäre ein Aufhebungsvertrag, der zwischen dir, deinem Mitmieter und dem Vermieter geschlossen wird und zum Inhalt dein Ausscheiden aus dem Vertragsverhältnis hat. Es ist zwar äußerst unwahrscheinlich, dass der Vermieter dem zustimmt, sollte dem aber so sein, achte auch darauf, was geregelt ist bzgl. Kaution und sonstigen Angelegenheiten, die nach Mietende anfallen.
Vielleicht hast du und dein Mitmieter auch zwischen euch geklärt, was ihr in solchen Fällen macht (sog. WG-Vertrag, eigentlich ein GbR-Vertrag nach Paragraphen 705 ff BGB). Dieser Vertrag hat zwar rechtlich gegenüber dem Vermieter keine Bewandnis, aber zwischen euch beiden als Mieter.
Bzgl. der Mietmängel sind auch hier wieder beide Willenserklärungen notwendig, um grundsätzlich Anprüche geltend zu machen. Alternativ kann man natürlich dies als Argumentation für ein Aufhebungsvertrag gegenüber dem Vermieter nutzen, ob er sich darauf einlässt, wie gesagt, fraglich.
Wenn der Mitbewohner der Kündigung nicht zustimmen will, musst Du seine Unterschrift auf dem Gerichtsweg einfordern.
Anders geht es nicht.
Er wird die Wohnung zum Oktober kündigen und ich will bereits in April schon hier raus.
Das funktioniert so aber nicht. Wenn Du fristgemäß kündigst, wäre das Mietverhältnis frühestens zum 31.05.2017 beendet. Hierfür müsste die Kündigung aber spätestens am Freitag beim Vermieter liegen.
Kann ich den Schimmel nicht als Grund für eine außerordentliche Kündigung nehmen? Ich habe es nämlich bereits attestieren lassen, dass meine Gesundheit dadurch geschädigt wird. Bei meiner Freundin ist es sogar schlimmer, sie hat auch noch Astma.
Wer hat das attestiert? Hier brauchst Du erst einmal einen Nachweis von einem Amtsarzt, dass die Wohnung eine akute Gesundheitsgefährdung darstellt und nicht mehr bewohnbar ist.
Selbst wenn: Hier hast Du hier nur die Möglichkeit die gesamte Wohnung fristlos zu kündigen.
Hierzu ist ebenso die Unterschrift des Mitbewohners erforderlich, die Du ja offensichtlich nicht bekommst.
Und außerdem wird er ja mit dem Nachmieter weiterhin wieder zusammen wohnen.
Und außerdem wird er ja mit dem Nachmieter weiterhin wieder zusammen wohnen.
Du hast keinen gesetzlichen Anspruch, einen Nachmieter zu stellen.
Du hast keinen gesetzlichen Anspruch, einen Nachmieter zu stellen.
Das habe ich mit dem Vermieter bereits telefonisch abgesprochen. Mir ist bekannt dass die sowas dulden.
Nochmal: Du hast einen gemeinsamen Mietvertrag mit deinem Mitbewohner.
Ohne dessen Zustimmung kannst Du weder eine Kündigung schreiben, noch einen Nachmieter suchen.
Will er keinen Nachmieter, dann hast Du Pech gehabt.
Wie komme ich denn jetzt am besten rechtzeitig zum April raus aus dem Vertrag?
Wie komme ich denn jetzt am besten rechtzeitig zum April raus aus dem Vertrag?
Ohne die Zustimmung deines Mitbewohners gar nicht. Selbst wenn er einer Kündigung zustimmt, endet das Mietverhältnis frühestens zum 31.05.17.
Mache ich mich Strafbar wenn ich einen internen Vertrag abschließe mit dem Nachmieter?
Nein. Aber weder der Vermieter, noch dein Mitmieter müssen einen von dir gestellten Nachmieter akzeptieren.
Mache ich mich Strafbar wenn ich einen internen Vertrag abschließe mit dem Nachmieter?
Das ist keine Straftat. Der Vertrag wäre einfach nur unwirksam. Dein Mitbewohner muss deinen Nachmieter nämlich gar nicht in die Wohnung lassen.
Folglich hättest Du dann noch Schadenersatzforderungen des Nachmieters am Hals
Mein derzeitiger Mitbewohner möchte jedoch nicht, dass ich ausziehe und ich befürchte auch, dass er mich nicht aus dem Vertrag rauslässt. Ich bräuchte nämlich wenn ich nicht falsch liege auch sein Unterschrift um aus dem Vertrag rauszukommen.
Dann musst Du ihn auf Zustimmung zur Kündigung verklagen, denn alleine kannst du nicht kündigen.
Wenn jeder von euch einen Mietvertrag hat, ist es kein Problem. 3 Monate Kündigungsfrist und gut ist` s. Wenn ihr beide aber zusammen einen Mietvertrag unterschrieben habt, dann sieht es schlechter aus.
Kann ich den Schimmel nicht als Grund für eine außerordentliche Kündigung nehmen? Ich habe es nämlich bereits attestieren lassen, dass meine Gesundheit dadurch geschädigt wird. Bei meiner Freundin ist es sogar schlimmer, sie hat auch noch Astma.