Müssen Mitbewohner mit Nachmieter einverstanden sein wenn Einzelmietvertrag?

7 Antworten

Die Mietsache ist das Zimmer, für gemeinschaftlich zu nutzende Räume besteht lediglich ein Nutzungsrecht der Einzelmieter.

Mit Abschluss des Mietvertrages unterwerfen sich die Einzelmieter diesen Bedingungen und müssen immer damit rechnen, dass sich die Wohnungsbelegung ändert.

Daraus folgt: Ein Mitspracherecht besteht nicht.

Die Mieter der anderen Zimmer haben hier kein Mitspracherecht. Allein der Vermieter entscheidet wer neuer Mieter wird.

Ganz klar: Nein. Du musst ihnen einen Nachmieter nicht vorstellen, geschweige denn um Erlaubnis fragen. Der Einzige, der zustimmen muss, ist dein Vermieter. Der würde deine Mitbewohner ja auch nicht fragen.

Der Vermieter ist der Hauptmieter und hat eigentlich das Sagen; wenn nichts anderes im Mietvertrag unter Klauseln steht.

Wenn Klauseln vereinbart und unterschrieben wurden, haben Mit-Mieter auch ein Sagerecht.

Von Untermietverträgen ist ist hier nichts bekannt. Der Vermieter is entweder Eigentümer oder Verwalter.

Wenn Klauseln vereinbart und unterschrieben wurden, haben Mit-Mieter auch ein Sagerecht.

Was für Klauseln sollten das sein? Keiner schreibt in einen Mietvertrag, dass die Untermieter zustimmen müssen, wenn einer auszieht. Auch bei einem Untermietvertrag könnte der Hauptmieter ein leer werdendes Zimmer vermieten an wen er lustig ist. Die Untermieter haben da kein Mitspracherecht.

@Lotta1965

sorry, ich kenne andere Untermiet-Verträge mit Klauseln, gerade die WG betreffend; mit Zustimmung des Vermieters darf eine passende Person für die WG gesucht werden, die entscheidung treffen die Bewohner/Vermieter zusammen

@w60muc13

Klar kann man sowas individuell vereinbaren, das ist keine Frage. Und abgesehen von irgendwelchen Klauseln ist es fair für ein friedliches Zusammenleben, dass man die Mitbewohner mit einbezieht. Nur ein generelles Mitspracherecht besteht nicht.

In meinem Mietvertrag werden meine Mitbewohner nicht erwähnt