Mitbewohner will ausziehen?

6 Antworten

Der Vermieter scheint euch also eine Vertragsaenderung angeboten zu haben, nach der du alleiniger Mieter werden sollst. Das geht natuerlich nur mit der Zustimmung aller Beteiligten (dein auszugswilliger Mitmieter, der Vermieter und natuerlich du selbst). Da der Vermieter und dein Mitmieter einverstanden zu sein scheinen, haengt es jetzt an deiner Zustimmung.

Du koenntest jetzt sinnvollerweise einer solchen Aenderung zustimmen, allerdings erst mit Wirkung ab dem 1. Mai. Zusaetzlich koenntet ihr vereinbaren, dass die Aenderung auch schon vorher in Kraft treten soll, wenn vorher ein neuer Mitbewohner gefunden wird (der dann dein Untermieter wird). Das wuerde dann bedeuten, dass du spaetestens ab dem 1. Mai alleiniger Mieter wirst, dein Mitmieder aber bis dahin sowohl gegenueber eurem Vermieter wie auch im Innenverhaeltnis dir gegenueber in der Haftung bleibt. Er muss bis dahin den zwischen dir und ihm vereinbarten Mietanteil plus ggf. seinen Teil der Nebenkosten bezahlen. Tut er das nicht, kann (und wird) der Vermieter aber - wie auch bisher schon - die gesamte Miete von dir verlangen. Dann musst du dir den auf deinen Mitmieter entfallenden Teil halt von diesem zurueck holen.

Da dein Mitmieter ohne deine Zustimmung sowieso nicht kuendigen kann, duerfte er sich wohl auf eine solche Vereinbarung einlassen. Seine einzige andere Option waere naemlich, dich auf deine Zustimmung zur gemeinsamen Kuendigung zu verklagen. Dann kaeme er aber auch nicht vor dem 30. April aus dem Mietvertrag raus sondern eher noch spaeter. Ausserdem muesstet ihr dann eurem Untermieter ebenfalls fristgemaess kuendigen. Tut ihr das nicht oder nicht rechtzeitig, wuerdet ihr euch gemeinsam (also auch dein Mitmieter) u.U. gegenueber dem Untermieter schadensersatzpflichtig machen.

Deine Annahme ist zur Hälfte richtig. Er ist zwar rechtlich weiterhin verpflichtet, die Miete zu zahlen, wenn du die Zustimmung noch nicht gibst. Das stimmt schon. Aber der Haken an der Sache ist, dass ihr wegen des gemeinsamen Vertrags beide gleichermaßen dazu verpflichtet seid. Das bedeutet, zahlt der andere trotz seiner Verplichtung nichts, kann der Vermieter zu dir kommen und den Gesamtbetrag fordern. Du hast also nichts gewonnen, die Zustimmung hinaus zu zögern.

Besser wäre es, dass du mit ihm eine Einigung findest, dass er dir im Gegenzug für deine Zustimmung jetzt sofort noch die Miete für 1 oder 2 Monate gibt, quasi als Art Ablöse, und er dann aus dem Vertrag raus ist. Darauf muss er sich nicht einlassen, aber vielleicht kannst du ihn überzeugen, dass das so fair wäre.

Anstatt seiner Kündigung und deiner Bestätigung solltet ihr aber lieber mit dem Vermieter eine Vertragsänderung machen. Das wäre jurischtisch korrekter, weil ein gemeinsamer Vertrag nicht einseitig kündbar ist vom Gesetz her.

Ich lebe nun seit ungefähr einem Jahr mit zwei Personen zusammen in einer Dreier-WG. Wichtig zu erwähnen ist, dass nur einer der Mitbewohner, ich neben in ab jetzt M, und ich Hauptmieter der Wohnung sind, während die dritte Untermieterin der beiden Hauptmieter ist.

Ich gehe davon aus dass die beiden Hauptmieter einen gemeinsamen Mietvertrag haben.

In dem Fall kann nur gemeinsam gekündigt werden oder man macht gemeinsam mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag

Wenn ich die Unterschrift verweigere, ist er rechtlich doch verpflichtet, die Miete weitere drei Monate zu zahlen oder einen Nachmieter zu suchen oder liege ich mit dieser Annahme falsch?

Wenn noch gar nicht richtig wirksam gekündigt wurde, dann halt solange bis wirksam gekündigt ( dann bis zum Ende der Kündigungsfrist) wird oder es einen Aufhebungsvertrag gibt.

Ein weiteres Problem ist dann das Untermietverhältnis, welches ja trotzdem bestehen bleibt auch wenn ein Hauptmieter aus dem Hauptmietvertrag
entlassen wird.

Er ist dann immer noch Vertragspartner des Untermietvertrages.

Du und M als gemeinsame Hauptmieter könnt dem VM gegenüber euren gemeinsamen MV nur gemeinsam kündigen. Dann wärst du die Wohnung los, wenn dein VM nicht bereit wäre, dir mit vmtl. geänderten Bedigungen einen neuen MV anzubieten. Ihr müsstest zudem eurer Untermieterin erklären, dass sie ebengleich fristwahrend auszuziehen hätte.

Für Forderungen des VM beim fortgesetztem MV eurer UM haftets du auf Forderung auch allein und in voller Höhe.

Unterschreibst du nicht die von M gewollte gemeinsame Kündigung, kann er dich darauf verklagen.

Unter diesen Voraussetzungen wäre es zielführend, mit dem VM eine Entlassung des M aus eurer beider gemeinsamem Vertrag herbeizuführen. Damit schuldet er taggenau keine Mietzahlung und Mieterpflichten mehr und du wärst Alleinmieter mit unverändert wirksamem Untermietvertrag. Enstprechende Anträge findet ihr im Netz.

Scheitert dies, wird M auf gemeinsame Kündigung drängen oder dich darauf verklagen.

G imager761

Dann soll er wenigstens die letzte Miete zahlen. Danach soll er gehn wo hin er will.

Lg