Probezeit! Wie oft darf man geblitzt werden?

6 Antworten

Mach dir nicht in die Hose. Solange dein Schwiegervater das Ding nicht zurückschickt mit dem Hinweis, er sei nicht gefahren, passiert nichts. Ersetz ihm das Geld und das Ding ist erledigt, da die Polizei nicht kontrolliert, wer gefahren ist. Das tut sie ja erst, wenn das Knöllchen zurück kommt.

Solange du die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht um 21 km/h oder mehr überschreitest, hast du außer Verwarnungsgeldern bis zu 35 Euro nichts zu befürchten. Erst ab einer Überschreitung um 21 km/h wird der Verstoß ins Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen und mit Punkten bewertet. Dann wird die für dich zuständige Fahrerlaubnisbehörde von dem Verstoß in Kenntnis gesetzt und die muss dann Probezeitmaßnahmen ergreifen.

Geschieht das zum ersten Mal, dann musst du an einem Aufbauseminar teilnehmen und deine Probezeit wird um 2 Jahre auf dann also insgesamt 4 Jahre verlängert.

Beim zweiten mal erhältst du eine schriftliche Verwarnung und es wird dir nahegelgt, an einer verkehrspsychologischen Beratung (das ist keine MPU!) teilzunehmen, wodurch du zwei Punkte in Flensburg abbauen kannst.

Beim dritten mal schließlich wird dir deine Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis erhältst du dann frühestens nach drei Monaten.

Na an deina Froge konnte man as jetz ned glei sehn aba voa oiem in da probezeit soite man natürli große acht gebn ne. Fahr ab sofoat unbedingt voasichtiga auch wenns schwerfallen sollte des muss sein.

Alles gute ne

W.

Wie wäre es mit vernünftig Fahren? Dann brauchst Du auch keine Angst zu haben.

Dazu wurde die Probezeit geschaffen. Dass die Neufahrer lernen, sich verantwortungsbewusst im Straßenverkehr zu benehmen.