Probearbeiten bei neuer Arbeitsstelle trotz Krankschreibung?
Die Arbeitsvertrag meines Mannes wird zum Ende des Jahres auslaufen und nicht verlängert. Nun wurde er kürzlich operiert und ist bis zum Ende dieses Jahres krankgeschrieben. Jetzt hat er sich auf eine neue Stelle beworben und wurde zu einem Probearbeiten nächste Woche eingeladen. Gesundheitlich geht es ihm schon wieder gut, sodass dies kein Problem ist. Wie ist aber die rechtliche Seite? Darf er das überhaupt? Könnte ihm der jetzige Arbeitgeber daraus einen Strick drehen, dass er "krank" ein Praktikum macht? Wie ist das für den potenziellen neuen Arbeitgeber, wenn er herausfindet, dass mein Mann krankgeschrieben ist? Er hat nämlich nur erzählt, er habe frei.
3 Antworten
Offen gesagt sehe ich da eher Probleme. Die Krankschreibung bedeutet, dass er nicht in der Lage ist zu arbeiten. Wenn er nun eine andere Arbeit aufnimmt widerspricht dies der Krankschreibung und hindert möglicherweise die Gesundung.
Darüber hinaus gibt es, auch ohne dass dies ausdrücklich in Arbeitsverträgen fixiert es, ein sogenanntes Wettbewerbsverbot. Wenn die Probearbeit bei einer Firma auch nur ansatzweise eine Konkurrenztätigkeit sein könnte, könnte ein solcher Verstoß eine außerordentliche Kündigung nach sich ziehen.
Im Zweifelsfall würde ich dies rechtlich über eine Beratung bei der Rechtsberatung des Vertrauens abklären lassen. Aus meiner Sicht besteht jedoch unter den oben geschilderten 2 Aspekten ein erhebliches Risiko.
Aber bis dahin steht er dort unter Vertrag und wird bezahlt.
nein, eine außerordentliche Kündigung kann natürlich auch vor dem 31.12 erfolgen, warum soll das "Quatsch" sein". Auch wenn es nur wenige tage sind ist eine außerordentliche Kündigung, die kenntnis des Arbeitgebers vorausgesetzt natürlich möglich
PS. Wir sollten hier eine bestimmte freundliche Tonalität bewahren. Etwas als Quatsch darzustellen gehört nicht dazu, insbesondere nicht auf eine kostenfreie Beantwortung einer Frage
Während er arbeitsunfähig geschrieben ist, wird er ja von seinem jetzigen Arbeitgeber noch bezahlt. Falls der jetzige Arbeitgeber erfährt, dass er in dieser Zeit anderswo arbeitet, wird er natürlich SOFORT die Zahlung einstellen und bisherige Zahlungen zurück fordern.
Was passiert wenn er auf dem Weg zu dieser Probearbeit einen Unfall hat? Will er das dann selbst bezahlen?
den neuen Job kann er gleich wieder vergessen, wenn der neue Arbeitgeber diese Pflichtverletzung mit bekommt.
Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht. Dann ist ein evtl. Vertrauensverhältnis sofort dahin.
Da sind die Arbeitgeber auch erstaunlich solidarisch.
Selbst im Urlaub dürfte er nicht anderswo arbeiten
im Urlaub darf er, aber der Rest stimmt.
Du kannst dich nicht krank schreiben lassen und nicht beim Arbeitgeber nicht arbeiten können und wo anders aber Probe arbeiten. Dann kann er ja auch arbeiten gehen. Ich würde das nicht tun.
Ich hatte doch schon oben geschrieben, dass das ARbeitsverhältnis zum 31.12. ausläuft. Von daher ist eine außerordentliche Kündigung Quatsch