Probe-Arbeiten trotz Krankenschein

4 Antworten

Sie wissen sicher, dass Ihr Verhalten nicht korrekt war.

Wenn Ihr aktueller Arbeitgeber davon erfährt, droht Ihnen zumindest die fristgerechte Kündigung. In Betracht kommt, je nachdem wie Ihr Arbeitgeber gestrickt ist und ob die Beweislage eindeutig ist, auch eine fristlose Kündigung, gemäß §626 BGB.

Ich empfehle Ihnen dringend so etwas in der Zukunft nicht mehr zu machen, vertragsgemäßes Verhalten eines Arbeitnehmers sieht anders aus.

Peter Kleinsorge

Ich würde dich als dein Arbeitgeber sofort kündigen!

Die Krankschreibung oder auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist, wie der Name schon sagt,die Bestätigung eines Arztes über eine festgestellte Erkrankung, die den Kranken am Erbringen der Arbeitsleistung hindert.

Du reichst also eine Bescheinigung über das Unvermögen zur Arbeit ein, und gehst dann woanders arbeiten. Ob du da bezahlt wurdest oder nicht ist irrelevant.

Dein Arbeitgeber zahlt dein Entgelt während der Krankschreibung fleißig weiter, während du woanders arbeitest. Das ist Betrug am Arbeitgeber und mit Sicherheit ein triftiger Grund für eine Kündigung.

beerdealer 
Fragesteller
 04.10.2010, 18:22

Aus moralischer Sicht verstehe ich Deinen Standpunkt. Aber Deine persönliche Meinung hat wenig mit möglichen Rechtsmitteln zu tun.

Das wäre schlecht. Denn krank heißt: Zu Hause sein und sich auskurieren. Wenn du nicht deinem eigentlichen Job nachgehen kannst, kannst du im normalfall auch nicht probe-arbeiten

beerdealer 
Fragesteller
 04.10.2010, 17:42

Nur weil ich einen Krankenschein habe, habe ich kein Ausgehverbot!

Dann reicht das wohl für ne Kündigung.

beerdealer 
Fragesteller
 04.10.2010, 17:42

Ach ja? Was macht Dich da so sicher? Oder ist das nur eine bloße Vermutung?

FreakingAwesome  04.10.2010, 17:45
@beerdealer

In Betracht kommt z.B. eine außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Damit diese wirksam ist, muss der Arbeitgeber gerichtsverwertbar nachweisen können, dass der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit tatsächlich vorgetäuscht hat. Wurde der Arbeitnehmer beispielsweise von Zeugen dabei gesehen, dass er während seiner „Arbeitsunfähigkeit“ woanders gearbeitet hat, ist die Sache offensichtlich. In der Praxis sind Fälle wie dieser allerdings eher selten, da meist keine solche klaren und eindeutigen Beweise vorhanden sind. Quelle: http://www.123recht.net/article.asp?a=39065&ccheck=1