Probezeit krank zum 2 mal?
Hallo, und zwar hatte ich während der Probezeit eine Grippe war schon 1 Mal krank jetzt hat es mich am Knie erwischt (Sehnenentzündung) habe seit 2 Wochen schmerzen der Arzt hat mich 1 Woche krankgeschrieben jedoch habe ich angst krank zu machen das der Arbeitgeber mich kündigen wird weiß nicht, was ich machen soll ende Mai endet meine Probezeit
2 Antworten
Wer in der Probezeit erkrankt, ist gesetzlich vor einer Kündigung geschützt. Auch bei längeren Abwesenheiten oder Sonderfällen muss der Arbeitgeber andere Gründe für die Trennung anführen. Wird ein Mitarbeiter während der Probezeit krank, kann ihm meist nicht deshalb gekündigt werden.
Quelle:
Hast mal die Quelle angeschaut die ich verlinkt habe?
Ja klar. Auf welche gesetzliche Regelung die sich da beziehen, schreiben sie aber auch nicht.
Das gibt ueberhaupt nichts her. Im dort verhandelten Fall wurde die Kuendigung gerichtlich fuer wirksam erklaert, weil sie eben nicht wegen Krankheit erfolgt ist.
Wegen Krankheit kann (i.d.R.) natuerlich auch in der Probezeit nicht gekuendigt werden. Aus anderen Gruenden aber - wie auch das angefuehrte Urteil bestaetigt - durchaus. Weiterhin braucht der Arbeitgeber in den ersten 6 Monaten eine Kuendigung gar nicht zu begruenden. Es obliegt dann also dem gekuendigten Arbeitnehmer, den Beweis dafuer zu erbringen, dass tatsaechlich wegen der Krankheit gekuendigt wurde.
Ja so kenn ich ds eigentlich auch....
Naja, da in der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann, braucht der Arbeitgeber die Kündigung ja auch gar nicht mit der Krankheit begründen. Gekündigt wird man dann halt "einfach so".
In den ersten 6 Monaten greift der gesetzliche Kuendigungsschutz des Kuendigungsschutzgesetzes noch nicht. Zwar darf dir auch dann nicht wegen Krankheit gekuendigt werden, der Arbeitgeber benoetigt dann aber gar keinen Grund guer eine Kuendigung. Er kann dir also kuendigen, ohne die Kuendigung gegenueber irgend jemanden begruenden zu muessen.
Doch warum sollte ein Arbeitgeber das bei einem Arbeitnehmer ueberhaupt tun, wenn er sonst mit ihm zufrieden ist?
Mit einer Probezeit hat das alles aber ueberhaupt nichts zu tun, ausser dass die Kuendigungsfrist waehrend einer Probezeit meist etwas kuerzer ist als danach.
Bitte nenne das betreffende Gesetz und den oder die einschlaegigen Paragrafen. Mir ist keine derartige gesetzliche Regelung bekannt.