Probezeit krank zum 2 mal?

2 Antworten

Wer in der Probezeit erkrankt, ist gesetzlich vor einer Kündigung geschützt. Auch bei längeren Abwesenheiten oder Sonderfällen muss der Arbeitgeber andere Gründe für die Trennung anführen. Wird ein Mitarbeiter während der Probezeit krank, kann ihm meist nicht deshalb gekündigt werden.

Quelle:

https://bewerbung.com/krank-in-der-probezeit/

DerCaveman  15.03.2022, 00:46
Wer in der  Probezeit erkrankt, ist gesetzlich vor einer Kündigung geschützt.

Bitte nenne das betreffende Gesetz und den oder die einschlaegigen Paragrafen. Mir ist keine derartige gesetzliche Regelung bekannt.

Josselchen  15.03.2022, 06:30
@DerCaveman

Hast mal die Quelle angeschaut die ich verlinkt habe?

DerCaveman  15.03.2022, 06:33
@Josselchen

Ja klar. Auf welche gesetzliche Regelung die sich da beziehen, schreiben sie aber auch nicht.

Josselchen  15.03.2022, 10:21
@DerCaveman

Gibt dieser Aktenzeichen was her?

Az.: 8 Sa 152/16

Landesarbeitsgerichts Mainz

DerCaveman  15.03.2022, 10:38
@Josselchen

Das gibt ueberhaupt nichts her. Im dort verhandelten Fall wurde die Kuendigung gerichtlich fuer wirksam erklaert, weil sie eben nicht wegen Krankheit erfolgt ist.

Wegen Krankheit kann (i.d.R.) natuerlich auch in der Probezeit nicht gekuendigt werden. Aus anderen Gruenden aber - wie auch das angefuehrte Urteil bestaetigt - durchaus. Weiterhin braucht der Arbeitgeber in den ersten 6 Monaten eine Kuendigung gar nicht zu begruenden. Es obliegt dann also dem gekuendigten Arbeitnehmer, den Beweis dafuer zu erbringen, dass tatsaechlich wegen der Krankheit gekuendigt wurde.

Josselchen  15.03.2022, 11:06
@DerCaveman

Ja so kenn ich ds eigentlich auch....

Andrea190521  15.03.2022, 05:46

Naja, da in der Probezeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann, braucht der Arbeitgeber die Kündigung ja auch gar nicht mit der Krankheit begründen. Gekündigt wird man dann halt "einfach so".

In den ersten 6 Monaten greift der gesetzliche Kuendigungsschutz des Kuendigungsschutzgesetzes noch nicht. Zwar darf dir auch dann nicht wegen Krankheit gekuendigt werden, der Arbeitgeber benoetigt dann aber gar keinen Grund guer eine Kuendigung. Er kann dir also kuendigen, ohne die Kuendigung gegenueber irgend jemanden begruenden zu muessen.

Doch warum sollte ein Arbeitgeber das bei einem Arbeitnehmer ueberhaupt tun, wenn er sonst mit ihm zufrieden ist?

Mit einer Probezeit hat das alles aber ueberhaupt nichts zu tun, ausser dass die Kuendigungsfrist waehrend einer Probezeit meist etwas kuerzer ist als danach.