Probearbeit = schwarzarbeit?

5 Antworten

Jede Stunde für die Arbeit geleistet wird muss gemeldet werden ja. In Österreich besteht ein strenges Gesetz (EU konform) gegen Schwarzarbeit meistens wird es bei ausländischen Tagelöhnern. Hier muss binnen 3 Tagen der Dienstgeber die Anmeldung durchführen. Für den Dienstnehmer bestehen sonst, dass während Arbeitslosigkeit ein geringeres Entgelt ausbezahlt wird und das wirkt sich auch auf die spätere Pension aus. Wie gesagt es handelt sich um österreichische Sozialversicherung- und Steuergesetzten.

Da muss man erst mal das ganze Trennen.

Person A. hätte vor Beginn der Tätigkeit ihrem Sachbearbeiter bei dem Jobcenter bescheid geben müssen. Dann hätte es die AA gewusst und es wäre ok gewesen.

Person B. hätte zwei Möglichkeiten gehabt:

entweder hätte er die A bei der deutschen Rentenversicherung per Sofortmeldung vor Beschäftigungsbeginn melden und nach der negativen Erfahrung wieder abmelden müssen.

oder die beiden hätten einen "Einfühlungsvertrag" zwischen A und B abgeschlossen. Damit hätte die A. die Möglichkeit gehabt sich den Betrieb anzuschauen ohne tatsächlich zu arbeiten. Dies ist allerdings nur eine befristet Zeit und ohne Lohnzahlung möglich.

Dann wäre alles toll gewesen und der Zoll glücklich. So ist das Kind in den Brunnen gefallen und es kann es für beide eine teure Erfahrung werden.

Schreib doch mal wie die Geschichte ausgeht.

lg

Probearbeitstag ... auf gut Deutsch, sie bekommt ALG2 und geht sich gleichzeitig ein Taschengeld verdienen. Der Chef spart sich die Sozialabgaben und die kleine kassiert steuerfrei ab. Und oben drauf gibts noch ALG2. - Das ist "Sozialmissbrauch" und strafbar. Die "Probearbeit" kann als Ordnungswidrigkeit ausgelegt werden, die mit Verwarnungen, zum Teil mit Verwarnungs- und Bußgeld, geahndet werden. Eine Strafanzeige wegen Betrugs kann noch oben drauf kommen, kommt aber selten vor. - Jedenfalls hab ich was neues gelernt, dass heisst ab sofort nicht "Schwarzarbeit" sondern "Probearbeit". Es lebe der kleine Unterschied ...

Cetin8080 
Fragesteller
 06.05.2012, 04:26

Sie war 19 und hat ihr abi gemacht. Hat keine Einkünfte gehabt. Nur taschengeld !!

ne soweit ich weiß darf man 1,2 wochen Probearbeiten is aber dann glaub unbezahlt

aber das sind nur infos die ich ausm fernseh kenn

Es war alles unentgeltlich! Für 6 Stunden