Privatinsolvenz-Wohlverhaltensphase-Kfz anmelden
hallo, inzwischen bin ich in der wohlverhaltensphase, stimmt es, dass ich nun wieder meinen wagen auf mich anmelden darf, ohne das ich mich strafbar mache oder deshalb nachfragen muss ? danke und gruss
1 Antwort
Du kannst ohne weiteres ein Fahrzeug anmelden. Warum solltest du dich strafbar machen? Auch musst du nicht nachfragen, insbesondere nicht bei deinem Treuhänder. Du hast in der Wohlverhaltensphase nur die Verpflichtung, den pfändbaren Teil des Einkommens an den Treuhänder abzugeben, bist aber ansonsten nicht rechenschaftspflichtig. Im Anmelden eines KfZ liegt kein Betrug. Die Zulassungsstelle fordert aber inzwischen eine Einzugsermächtigung für die KfZ Steuer. Wenn du kein Konto hast gibt das ein Problem. Wenn du ein Konto hast sollte das kein Problem sein.
besser spät als nie - vielen dank für die hilfreiche antwort
lg eivlys