darf ein gerichtsvollzier eine ev verlangen bei privatinsolvenz

4 Antworten

Ein Gerichtsvollzieher verrichtet nur seinen Job und er hat das Recht mittels seiner Vollmacht zur Durchsetzung der Forderungen seiner Auftraggeber gegenüber dem/der Schuldner(-in)! Ob die Forderung rechtmäßig ist, hängt davon ab, ob die Forderung seinerzeit mit in die Insolvenz aufgenommen wurde oder es sich um eine "neue" Schuld handelt, die hernach entstanden ist. Sollte eine EV von einem Gläubiger verlangt werden, obwohl dieser Posten bereits durch das Insolvenzgericht mit Unterstützung des Treuhänders in die Insolvenz mit aufgenommen wurde, empfehle ich hier die sofortige Weiterleitung des Schreibens an den Treuhänder. Sollte es sich allerdings um eine "neue" Schuld handeln, die Du bis zur Abgabe einer EV ausgesessen hast, dann darf ich Dir mitteilen, dass Du damit gegen die "Wohlverhaltensphase" der Insolvenz verstößt. Das kann zur Folge haben, dass man Dir die Restschuldbefreiung versagt bzw. das Insolvenzverfahren aufgelöst wird. In der Folge setzt das Gericht eine Insolvenzsperre von 10 Jahren aus, was bedeutet, dass Du innerhalb von 10 Jahren kein neues Insolvenzverfahren mehr anmelden darfst. Dieser Konsequenz sollte man sich bewußt sein, wenn man durchaus erlaubte Neuschulden macht und seinen Zahlungsaufforderungen erneut nicht nachkommt. Ich empfehle anstelle der Abgabe einer EV eher die vorherige aussergerichtliche Einigung direkt mit dem Gläubiger zur Abwendung einer EV in der Form einer monatlichen Tilgungsvereinbarung, die ggf. auch ein RA mit dem Gläubiger treffen kann, falls eine Verhandlung zwischen Dir und dem Forderer erfolglos verläuft. Ich wünsche Dir die Ernsthaftigkeit beim Durchsetzen Deiner Probleme.

Es kommt darauf an, in welchem Stadium sich die PI befindet und ob es sich bei der Forderung um eine Insolvenzforderung oder um Neuschulden handelt.

Sollte es eine Neuschuld sein , ist Deine Insolvenz zu 90 % geplatzt !!! Schick es Deinem RA der kümmert sich .

@Guappa

zuviel Zwegat geguckt? Neuschulden haben in den allermeisten Fällen nichts, aber auch gar nichts mit der Inso zu tun...

@portcontrol

Du darfst während der Inso keine neuen Schulden machen schon garnicht mit Mahnbescheid / Gerichtsvollzieher & CO. Du bist ja lustig. Beleidigen lassen muss ich mich von Dir auch nicht !

@Guappa

Und wo in der InsO steht das? Nirgends! Es gibt während der Insolvenz kein 'Verbot' von Neuschulden! Also bitte erst informieren, bevor man hier die Leute erschreckt!

@portcontrol

Ich bin in der Inso und hatte genaus deswegen riesen Probleme und fast eine geplatzte Inso. Man darf also neue Schulden machen, klar kannst du allerdings ohne Restschuldbefreiung am Ende der Zeit , du Schlaumeier ! Aber gut wenn man hier so dumm angemacht wird, lass ich meinen Rat in dem Falle.

Dürfte er nicht. Jedoch gibt es Passagen im Gesetz, die einen pfleglichen Umgang des Schuldners mit seinem Vermögen / Schulden fordert. ZAnsonsten gilt: wangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger in das Vermögen des Schuldners sind während der Laufzeit der Abtretungserklärung nicht zulässig. (InsO

Nein darf er nicht, du mußt dieses Schreiben einfach an Deinen Insolvenzverwalter weiterleiten, bitte NICHT mit dem Gerichtsvollzieher in Verbindung setzten ! Dein InsoVerwalter regelt alles. Dies gilt auch für evtl. Schreiben von Gaübigern, alles einfach weiterleiten.