kfz steuern im insolvenzverfahren

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Auto gehört ohne Zweifel Dir und ist nicht zur Masse gehörig, was im nachhinein auch so festgestellt worden ist.

Durch die Anmeldung über Deine Freundin ist Sie steuerpflichtig bzgl. Deines Fahrzeugs. Daher hat sie sowohl alle Beiträge zu zahlen und umgekehrt gehen dann auch alle Erstatungen an sie. Daher hast Du keine Möglichkeit die Erstattung zurück zu bekommen. Was in dieser Sachlage übersehen wurde ist, daß damals nicht Deine Freundin die Steuern gezahlt hat, sondern Du. Und jetzt wird es schwierig:

Einmal muß Du nachweisen können, daß die Zahlung ihrer Steuer damals von Dir beglichen wurde, (Was vielleicht noch nachweisbar ist.) aber weil diese Zahlung vor der Insolvenz stattgefunden hat ist sie in der Insolvenzmasse enthalten. Wie du sicher weißt müssen Ansprüche an den Schuldner (Deine Freundin) FRISTGERECHT beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Diese Frist ist sicher irgendwann vor 2 Jahren abgelaufen. Daher kannst Du heute, auch nicht anteilig, diese damals zuviel gezahlte Steuer nicht zurück bekommen.

Es tut mir leid, daß ich Dir keine positive Anwort geben kann, hoffe aber Dir die Sachlage verständlich und schlüssig darlegen zu können.

Danke für den Stern.

Tach,

Bei solchen Bürokratenhanseln hilft nur Anwalt und Klage.

Und verlieren und noch draufzahlen!!!!! Ich würde lieber verzichten, als mich mit dem Finanzamt zu prügeln! Uwe 4830 hat das sehr eindeutig geschildert: Also meinereiner 67 diesmal kein guter Rat!

@paulchen76

nicht mit dem FA zanken, sondern den TH angehen.

Der soll eindeutig u.zweifelsfrei begründen warum er was wie bewertet.