Zweitwagen in der Wohlverhaltensphase in der Privarinsolvenz-?

3 Antworten

Ja natürlich! Ich würde sofort zum Jobcenter gehen und beantragen, das zu dem zweiten Wagen auch noch Geld für für die Wagenpflege, also Innen und Aussen zur Verfügung gestellt wird. Lehnen die etwa ab, würde ich an Deiner Stelle sofort Reichsbürger werden und meinen Pass abgeben. Zusätzlich dazu, sollte das Jobcenter auch noch bitteschön regelmäßig Geld für den Wertverlust des Fahrzeugs überweisen, was man doch leicht begründen kann, schließlich ist die Frau mit dem Kinderbekommen vermutlich reichlich ausgelastet und braucht dringend ein eigenes Auto um Futter und Katzenstreu heran zu schaffen.  

 

Natürlich nicht. Überleg mal, wie Du dir als Gläubiger vorkämmst, wenn deine Schuldner in Saus und Braus leben und Du siehst keinen Cent.

Wenn es sich um einen Zweitwagen handelt, solltest du ihn lieber nicht anmelden! Staub ihn ein und warte ab.
Unabhängig davon bist du ja nun Eigentümer dieses Autos. Letztlich ist es egal, ob du ihn anmeldest oder nicht. Wenn er wertvoll genug ist, wird er in Zweifel gepfändet.

Der ist jetzt 17 Jahre Alt, hat 57000 gelaufen und Top gepflegt. Aber trotz allem nur noch knapp 800-900 Euro wert.