KFZ-Anmeldung nach Leasingübernahme
Hallo, ich habe diese Woche den geleasten Wagen meines Lebensgefährten übernommen. Der Kaufvertrag ist unterschrieben und die Zulassungsbescheinigung Teil II habe ich gerade erhalten. Nun muss ich den Wagen natürlich auf mich anmelden und frage mich: Muss der Wagen nicht erst abgemeldet werden? Wer ist dafür zuständig? Die Leasingfirma oder der alte Leasingnehmer (mein Partner). Kann ich den Wagen denn einfach so ab- und anmelden? Oder brauche ich dafür noch irgendeine Art von Bestätigung der Leasingfirma.
Danke schon mal für die Antworten
4 Antworten
Du gehst mit Kaufvertrag Zulassungsbescheinigung zur Zulassungsstelle und kannst Das Auto ummelden. Die Nummer kannst Du sogar behalten, wenn Du möchtest. Und Du brauchst noch von deine Versicherung eine eVB-Nummer(elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassung bzw. Anmeldung eines Kraftfahrzeugs.)
Du hast den Kaufvertrag und die restlichen Papiere. du benötigst noch eine Versicherung für das Auto. Von der Versicherung bekommst du eine Nummer, die du bei der Anmeldung angeben musst. Mit allen Unterlagen gehst du zur Zulassungsstelle und meldest den Wagen auf dich um. Eine Abmeldung ist nicht nötig.
Du brauchst lediglich eine Ummeldung, dazu halt die entsprechenden Unterlagen. http://www.zulassung-ulm.de/ummeldung-eines-fahrzeugs-bei-halterwechsel.php
Wenn das Auto geleast ist, kann dein Lebensgefährten es doch nicht einfach an dich verkaufen, Es gehört der Leasingfirma. Dein LF hat es von der Firma nur gemietet, nicht gekauft. Du kannst es nicht einfach auf deinen Namen ummelden, Setz dich mit der Leasingfirma in Verbindung
Ok, das war aus deinem Text nicht so deutlich zu lesen:-)
Ansonsten haben dir die anderen ja schon die richtige Antwort gegeben.
Ich habe es natürlich von der Leasingfirma gekauft....