Halbwaisenrente entfällt wegen heirat- ehepartner ist aber in Privatinsolvenz+Kindesunterhalt

3 Antworten

Durch die Heirat fällt die Unterhaltspflicht der Eltern weg. Die müssen dann während der Ausbildung nur noch unter die Arme greifen, wenn das Geld zum Leben nicht reicht.

Also fällt auch die Halbwaisenrente flach, denn die springt ja für das verstorbene Elternteil ein.

meine frage, kann er denn für mich überhaupt aufkommen?

Warum um Himmels Willen habt ihr euch die Frage nicht VOR der Hochzeit gestellt?

weil wir aus liebe geheiratet haben und nicht weil ich jemanden gesucht habe der mein leben finanziert....

@princessinzelda

Eben drum muss man sich überlegen, ob man sich das leisten kann.

Dass die Waisenrente weg fällt, ist korrekt. Da ihr jetzt verheiratet seid, hat dein Mann einen höheren Pfändungsfreibetrag. Das muss er mit dem Insolvenzverwalter absprechen.

Wenn er nicht für deinen Unterhalt sorgen kann, muss er sich einen Zusatzjob suchen, oder du musst ebenfalls arbeiten gehen.

Hast du schon mal BAB - beantragt,wenn das deine erste Ausbildung ist könntest du eventuell Anspruch darauf haben ? Normalerweise,würden dann auch deine Eltern Unterhaltspflichtig sein,da du aber jetzt verheiratet bist,geht diese Unterhaltspflicht erst einmal auf deinen Mann über,erst wenn durch das eigene Einkommen der Unterhalt nicht gesichert werden könnte,müssten eventuell deine Eltern wieder für den Unterhalt aufkommen.Du müsstest auf jeden Fall erst einmal BAB - auf der Agentur für Arbeit beantragen.Denn um eventuell andere Ansprüche geltend machen zu können,brauchst du erst einmal einen Bescheid,der abgelehnt wurde. Da du geheiratet hast,fällt die Waisenrente weg,das ist richtig.Würde dann dein BAB - Antrag abgelehnt,könntest du Anspruch auf eine Aufstockung auf dein Brutto Einkommen haben.Hast du es nicht,hat dein Mann eventuell Anspruch darauf,aber das könnte dann ja auch wieder gepfändet werden,wenn er über seinem Pfändungsfreibetrag liegen würde,natürlich nach dem Abzug des Unterhaltes.Wenn er nicht schon einen Nebenjob hat,könnte das Jugendamt von ihm verlangen,seine wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 48 Stunden auszuweiten um seinen Unterhalt an sein Kind voll zahlen zu können.Denn bei 1600 € Brutto,dürfte er ca. 1100 € Netto haben und wenn er diese 240 € Unterhalt an sein Kind zahlt,liegt er unter seinem Selbstbehalt.Selbst wenn er kein Kind hätte,würde ihm ein Selbstbehalt von ca. 1050 € zustehen,wenn er insolvent ist,denn dieser Betrag ist nicht pfändbar.Jetzt kämme noch der gesetzlich vorgeschriebene Unterhalt dazu,den er an sein Kind zahlen muss und eventuell auch noch einen Rest Unterhalt für dich,wenn du deinen Unterhalt nicht aus eigenem Einkommen sichern kannst.Jetzt müsste erst einmal euer Bedarf festgestellt werden.Er und du,hätten einen Anspruch auf je 345 € Regelsatz,also 690 € + die angemessenen Kosten für die Unterkunft und Heizung.Was für euch angemessen sein würde,kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " nachlesen.Da dein Mann auf sein Bruttoeinkommen Freibeträge von 300 € hätte,die er von seinem Nettoeinkommen absetzen kann,würde er bei 1100 € Netto,ein anrechenbares Einkommen von 800 € haben.Davon müsste noch der Unterhalt für das Kind von 240 € abgezogen werden,somit würde ein anrechenbares Einkommen von 560 € übrig bleiben.Von diesen 560 € anrechenbarem Einkommen,geht noch einmal sein Regelsatz von 345 € ab,bleiben 215 € anrechenbares Einkommen übrig.Diese 215 €,werden erst einmal auf deinen Bedarf angerechnet.Jetzt würde dein Einkommen dazu gerechnet.Wenn du keinen Anspruch auf BAB - hast,müsste dir auch der Freibetrag auf dein Bruttoeinkommen zustehen.Dabei spielt die Höhe des Brutto und Nettoeinkommens eine Rolle.Du hättest von deinem Brutto,die ersten 100 € Grundfreibetrag,was darüber liegt,bis 1000 € Brutto,noch einmal 20 % ohne Anrechnung und über diesen 1000 €,noch einmal bis 1200 € Brutto,10 % ohne Anrechnung.Diese Freibeträge könntest du dann von deinem Nettoeinkommen abziehen.Zu dieser Summe kämmen dann noch die 215 € anrechenbares Einkommen deines Mannes,davon ziehst du zunächst einmal deinen Regelsatz von 345 € ab.Würde dann noch etwas übrig bleiben,würde das auf eure angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung angerechnet.Entsteht ein Minus nach dem Abzug deines Regelsatzes von 345 €,bekommst du erst einmal die Differenz bis zum Regelsatz + die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung.

boar, danke für die vielen infos, da ich mathematisch nicht so gut bewandert bin bist du vielleicht so lieb- ich bekomme 900,00 brutto azubigehalt. + kindergeld 186,00 mehr habe ich nicht zum leben...was machst du jetzt mit den 900,00 und deiner oben genannten rechnung?

lg

@princessinzelda

Es sind 184 € Kindergeld,nicht 186 € !!! Von diesen 900 € Brutto,hast du einen gesamten Freibetrag von 260 €.Der wird von deinem Netto,was ich jetzt nicht kenne,abgezogen.Angenommen du bekommst 700 € Netto,gingen davon 260 € Freibetrag ab,blieben noch 440 € anrechenbares Einkommen,da auch das Kindergeld als Einkommen angerechnet wird,also noch einmal 184 € dazu,kämmst du auf 624 € anrechenbares Einkommen.Von diesen 624 € anrechenbarem Einkommen,gingen jetzt 345 € Regelsatz für dich ab,bleiben noch 279 € anrechenbares Einkommen übrig.Jetzt kommt es darauf an,wie hoch eure angemessenen Kosten für die Unterkunft und Heizung sind.Würdet ihr angenommen 550 € für Unterkunft und Heizung zahlen,die auch angemessen sind,stünde jeden von euch 50 % dieser Kosten zu,also 275 € pro Person.Da dein anrechenbares Einkommen nach Abzug deiner Freibeträge und deines Regelsatzes,bei 279 € liegen würde,entsteht dadurch ein Überhang von 4 €.Diese 4 € würden auf das anrechenbare Einkommen deines Mannes angerechnet.Also 215 € + 4€ anrechenbares Einkommen = 219 € anrechenbares Einkommen deines Mannes.Da ihm aber 275 € für Unterkunft und Heizung zustehen würden,bekämm er noch die Differenz von 219 € - 275 €,also 56 € als Aufstockung vom Jobcenter gezahlt,dir würde nichts mehr zustehen.Es kann aber auch ganz anders kommen !!! Denn wenn er keinen Unterhalt zahlen muss,steht ihm bzw.euch auch nichts mehr zu.Wenn er nämlich tatsächlich nur 1100 € Nettoeinkommen hat,müsste er erst einmal keinen Unterhalt zahlen,je nach dem,in wie viel Wochenstunden dieses Einkommen erzielt wird,weil er dann unter den Selbstbehalt fallen würde.Wie gesagt,er kann dann Aufgefordert werden,bis zu 48 Stunden pro Woche arbeiten zu gehen um Unterhalt zahlen zu können.Muss er also keinen Unterhalt leisten,liegt ihr selbst nach dem Abzug eurer Freibeträge über eurem Bedarf und würdet nichts mehr bekommen.Ihr könntet dann nur versuchen,Wohngeld zu bekommen.

@princessinzelda

ich bekomme 900,00 brutto azubigehalt. + kindergeld 186,00

Dann hast du selbst bei Steuerklasse 5 mehr als 700 Euro zur Verfügung und liegst damit über der Bedürftigkeit, die irgendwelche Ansprüche rechtfertigen würde.

@Silverstring

Da sagt mir mein Lohnrechner etwas anderes : Bei Steuerklasse V habe ich bei 900 € Brutto ca. 620 € raus und bei Steuerklasse l sind es ca. 720 €.Selbst wenn man allein stehend wäre und die Kosten für Unterkunft und Heizung mehr als 300 € betragen würden,hätte man noch einen Anspruch auf eine Aufstockung.

@isomatte

Bei Steuerklasse V habe ich bei 900 € Brutto ca. 620 € raus

Und 620 Euro Nettolohn plus Kindergeld macht bei mir mehr als 700 Euro.

Selbst wenn man allein stehend wäre und die Kosten für Unterkunft und Heizung mehr als 300 € betragen würden,hätte man noch einen Anspruch auf eine Aufstockung.

Nicht als Azubine.

@Silverstring

Das Kindergeld hatte ich schon mit eingerechnet.In einer 2 Ausbildung schon,wenn man keinen Anspruch mehr auf BAB hat !!!

@isomatte

Das Kindergeld hatte ich schon mit eingerechnet.

Dann nutzen wir tatsächlich sehr verschiedene Rechner.

@Silverstring

Ich meinte bei den weit über 700 €,was du in deinem Kommentar genannt hattest !!!