Wenn der Vater insolvent ist, muß er trotzdem Kindesunterhalt zahlen?

4 Antworten

Leider sind Deine Angaben zu knapp, um überhaupt irgendeinen Rat geben zu können!

Außer.....

Wende Dich am Besten ans Jugendamt oder einen Fachanwalt für Familienrecht. Beiden kannst Du alle Zusammenhänge genau erklären und bekommst Unterstützung und Hilfe!

Viel Erfolg

Gerade dann muss er Kindesunterhalt zahlen. Unterhaltszahlungen gehen immer vor Gläubigerzahlungen. Du musst allerdings tätig werden und Anträge stellen.

Allerdings kann der Unterhaltsberechtigte durch Lohnpfändung auch dann noch etwas bekommen, wenn bereits andere Lohnpfändungen vorliegen. Das Gericht setzt auf Antrag den unpfändbaren Betrag des Schuldners nicht nach Tabelle, sondern nach Sozialhilfesätzen fest-§ 850d ZPO-. Der Differenzbetrag zwischen dem pfändbaren Betrag nach Tabelle und dem vom Gericht festgesetzten Betrag fließt dem Unterhaltsberechtigten zu. In der Regel belassen die Gerichte dem Unterhaltsschuldner für seinen Lebensunterhalt nur den sog. Bedarfskontrollbetrag nach der Düsseldorfer Tabelle. http://www.schuldnerakuthilfe.com/unterhaltsschulden.html

Hallo elchkuh69! Recht herzlichen Dank für Deine Antwort! Hilft mir sehr weiter! Schönes Wochenende und viele Grüße J.

Normalerweise ja, es kann nur sein, wenn er im Moment nicht in der Lage ist, den Unterhalt zu bezahlen, dass das JUgendamt in Vorkasse geht und die Leistungen von ihm wieder zurückfordert. Das hängt aber auch vom Alter der Kinder ab. Auf jeden Fall solltest du nicht freiwillig auf den Unterhalt verzichten, dann hast du nämlich keine Rechte mehr.

Grundsätzlich ja.
Ob er allerdings noch zahlen kann ist die andere Sache. Wenn er kein oder nur ein geringes Einkommen erzielt, wovon soll er denn dann den Unterhalt zahlen?