Privatinsolvenz, Unterhalt, Selbstbehalt?
Eine sehr lange Geschichte kurz umschrieben: depressionsbedingt habe ich mich in Schulden gebracht; nach langer Therapie dann eine Teilzeitstelle gefunden, mit Hilfe der Schuldnerberatung Privatinsolvenz beantragt. Hier war mein Sohn noch schulpflichtig, wurde also voll berücksichtigt. Als eine Vollzeitstelle frei wurde, habe ich zugegriffen, zum einen, um einen Beitrag zu leisten, zum anderen auch mit Blick auf das Leben nach der Insolvenz. Finanziell hat sich für mich wenig geändert, der Mehrbetrag wurde an den Insolvenzverwalter abgeführt. Der Kindsvater zahlte seit Jahren nur 150€ Unterhalt.
Nun hat mein Sohn eine Ausbildung begonnen, verdient ~800€ netto. Was den Kindsvater völlig von der Pflicht der Unterhaltszahlung entbindet. Mein Sohn lebt noch bei mir, laut Auskunft des Jugendamtes bin ich nach Anrechnung seines Einkommens immer noch unterhaltspflichtig.
Nun hat der Insolvenzverwalter den Antrag gestellt, meinen Sohn bei der Berechnung des Selbstbehaltes nicht mehr zu berücksichtigen.
Was heißt das nun für mich? Google gibt einen Selbstbehalt von 990 € aus, würde ich darauf zurückfallen? Wird noch irgendeine Form von Unterhalt angerechnet? Ich lebe nun wirklich nicht auf großem Fuß, aber von 990€ kann ich nicht leben, nach Abzug der Fixkosten blieben mir ca. 90€ im Monat für Essen, Kleidung, Duschgel.
Ich habe wirklich Angst um das bisschen, was ich mir in den letzten Jahren erarbeitet habe. Hinzu kommt, dass ich auf einige größere Zahnbehandlungen zusteuere, die auch bezahlt werden müssen, der Krankenkassenanteil ist ja leider immer sehr gering.
vielen Dank im Voraus
2 Antworten
Verdient Dein Sohn genug um sich selbst ernähren zu können, ist es logisch, dass kein Freibetrag aus Deinen Einkünften mehr für ihn angesetzt werden kann.
Da ergeht es Dir nicht anders als anderen, die mit dem Pfändungsfreibetrag auskommen müssen.
Ich lebe nun wirklich nicht auf großem Fuß, aber von 990€ kann ich nicht leben, nach Abzug der Fixkosten blieben mir ca. 90€ im Monat für Essen, Kleidung, Duschgel.
Dann solltest Du Deine "Fixkosten" mal einer kritischen Betrachtung unterziehen und entscheiden, welche dieser Kosten nicht zwingend notwendig sind und Dich davon verabschieden.
Ich lebe nun wirklich nicht auf großem Fuß,
Wenn Dir davon nur 90 € zum leben bleiben, hast Du Dich noch nicht wirklich in Deinen Ausgaben eingeschränkt.
Als eine Vollzeitstelle frei wurde, habe ich zugegriffen, zum einen, um einen Beitrag zu leisten,..
Eine "sehr geschönte" Betrachtung.
Du leistet keinen Beitrag sondern Du zahlst möglicherweise (einen Teile Deiner) Schulden ab.
Hinzu kommt, dass ich auf einige größere Zahnbehandlungen zusteuere, die auch bezahlt werden müssen, der Krankenkassenanteil ist ja leider immer sehr gering.
Auch hier muss man sich auf das Beschränken was man sich leisten kann. Auch mit Kassenausführungen kann man leben. Andere machen das auch.
Nun, Hartz IV - Bezieher müssen auch mit weniger Fixkosten auskommen. Auch in einer Großstadt.
dass Du die Umstände, die zu dieser Situation führten, ...
Darauf kommt es nicht (mehr) an. Du bist in Deiner Situation.
Ergänzung:
Übrigens. Deine Gläubiger müssen möglicherweise auf Teile ihrer Ansprüche (Einkommen ?) - Dir gegenüber - verzichten. ... das könnte u.U. sehr viel sein.
Wie gesagt, wir kennen uns und Du die Umstände nicht. Aber nein, hier muss kein Mensch auf Einkommen verzichten. Dies nur zu deiner Beruhigung und um das Ganze abzuschließen.
Aber nein, hier muss kein Mensch auf Einkommen verzichten.
Nicht ? Warum dann die Insolvenz ?
Nun hat mein Sohn eine Ausbildung begonnen, verdient ~800€ netto.
Dein Sohn ist jetzt wie alt?
Wenn er bei dir lebt und du in der Insolvenz bist, dann bist du definitiv nicht unterhaltsverpflichtet bei diesem Einkommen.
800 + 219 Kindergeld - 100 Ausbildungspauschale = 919 Euro
Wenn das Kind unter 18 ist, dann wäre der Kindsvater ggf. noch unterhaltsverpflichtet und du sowieso nicht.
Er ist 18. Der Vater zahlt nicht, woraus die Einschätzung des Jugendamtes resultiert, dass ich unterhaltspflichtig sei.
Wenn du in der Insolvenz bist, das Kind seinen Bedarf bei dem Einkommen wohl komplett selbst decken kann, dann bist du dem Kind gegenüber auch nicht unterhaltsverpflichtet. Bei 800 netto Ausbildungsgehalt plus Kindergeld hat das Kind selbst über 1000 Euro im Monat!
Da müsstet ihr zusammen ein bereinigtes Netto von über 5500 Euro haben um noch unterhaltspflichtig zu sein.
Keine Ahnung was das Jugendamt da redet...
Wir kennen uns nicht, insoweit denke ich nicht, dass Du die Umstände, die zu dieser Situation führten, be- und vor allem verurteilen kannst, sorry.
900€ Fixkosten sind in Großstädten leider nicht so ungewöhnlich - und das ohne Auto, goldene Wasserhähne oder Garten.