Privatinsolvenz, Unterhalt, Selbstbehalt?

2 Antworten

Verdient Dein Sohn genug um sich selbst ernähren zu können, ist es logisch, dass kein Freibetrag aus Deinen Einkünften mehr für ihn angesetzt werden kann.

Da ergeht es Dir nicht anders als anderen, die mit dem Pfändungsfreibetrag auskommen müssen.

Ich lebe nun wirklich nicht auf großem Fuß, aber von 990€ kann ich nicht leben, nach Abzug der Fixkosten blieben mir ca. 90€ im Monat für Essen, Kleidung, Duschgel.

Dann solltest Du Deine "Fixkosten" mal einer kritischen Betrachtung unterziehen und entscheiden, welche dieser Kosten nicht zwingend notwendig sind und Dich davon verabschieden.

Ich lebe nun wirklich nicht auf großem Fuß,

Wenn Dir davon nur 90 € zum leben bleiben, hast Du Dich noch nicht wirklich in Deinen Ausgaben eingeschränkt.

Als eine Vollzeitstelle frei wurde, habe ich zugegriffen, zum einen, um einen Beitrag zu leisten,..

Eine "sehr geschönte" Betrachtung.

Du leistet keinen Beitrag sondern Du zahlst möglicherweise (einen Teile Deiner) Schulden ab.

Hinzu kommt, dass ich auf einige größere Zahnbehandlungen zusteuere, die auch bezahlt werden müssen, der Krankenkassenanteil ist ja leider immer sehr gering.

Auch hier muss man sich auf das Beschränken was man sich leisten kann. Auch mit Kassenausführungen kann man leben. Andere machen das auch.

Andalusiana 
Fragesteller
 03.09.2021, 15:06

Wir kennen uns nicht, insoweit denke ich nicht, dass Du die Umstände, die zu dieser Situation führten, be- und vor allem verurteilen kannst, sorry.

900€ Fixkosten sind in Großstädten leider nicht so ungewöhnlich - und das ohne Auto, goldene Wasserhähne oder Garten.

GutenTag2003  03.09.2021, 15:08
@Andalusiana

Nun, Hartz IV - Bezieher müssen auch mit weniger Fixkosten auskommen. Auch in einer Großstadt.

dass Du die Umstände, die zu dieser Situation führten, ...

Darauf kommt es nicht (mehr) an. Du bist in Deiner Situation.

GutenTag2003  03.09.2021, 15:11
@GutenTag2003

Ergänzung:

Übrigens. Deine Gläubiger müssen möglicherweise auf Teile ihrer Ansprüche (Einkommen ?) - Dir gegenüber - verzichten. ... das könnte u.U. sehr viel sein.

Andalusiana 
Fragesteller
 03.09.2021, 15:24
@GutenTag2003

Wie gesagt, wir kennen uns und Du die Umstände nicht. Aber nein, hier muss kein Mensch auf Einkommen verzichten. Dies nur zu deiner Beruhigung und um das Ganze abzuschließen.

GutenTag2003  03.09.2021, 15:25
@Andalusiana
Aber nein, hier muss kein Mensch auf Einkommen verzichten.

Nicht ? Warum dann die Insolvenz ?

Nun hat mein Sohn eine Ausbildung begonnen, verdient ~800€ netto.

Dein Sohn ist jetzt wie alt?

Wenn er bei dir lebt und du in der Insolvenz bist, dann bist du definitiv nicht unterhaltsverpflichtet bei diesem Einkommen.

800 + 219 Kindergeld - 100 Ausbildungspauschale = 919 Euro

Wenn das Kind unter 18 ist, dann wäre der Kindsvater ggf. noch unterhaltsverpflichtet und du sowieso nicht.

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2021/Duesseldorfer-Tabelle-2021.pdf

Andalusiana 
Fragesteller
 03.09.2021, 14:52

Er ist 18. Der Vater zahlt nicht, woraus die Einschätzung des Jugendamtes resultiert, dass ich unterhaltspflichtig sei.

Kessie1  03.09.2021, 15:03
@Andalusiana

Wenn du in der Insolvenz bist, das Kind seinen Bedarf bei dem Einkommen wohl komplett selbst decken kann, dann bist du dem Kind gegenüber auch nicht unterhaltsverpflichtet. Bei 800 netto Ausbildungsgehalt plus Kindergeld hat das Kind selbst über 1000 Euro im Monat!

Da müsstet ihr zusammen ein bereinigtes Netto von über 5500 Euro haben um noch unterhaltspflichtig zu sein.

Keine Ahnung was das Jugendamt da redet...